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Autor Thema: Dienstbezüge während der Ausbildung im BFD  (Gelesen 33705 mal)

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  • Beitrag Starter
  • Andy249

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    Hi zusammen,

    wie setzen sich die Bezüge in der Ausbildung zusammen, wenn man die Ausbildung während seiner BFD Zeit ausführt? Wieviel Prozent des Soldatenbruttogehalts kriegt man zusätzlich zu den Anwärterbezügen?

    Danke schon mal für die Hilfe

    Grüße
    Andy
     



    Alexander

    Antwort #1 am: 01. Oktober 2010, 09:05 Uhr
    Übergangsgebürnisse+Anwärterbezüge.
    Sollte dir doch bekannt sein das du 60% mittlerweile nur noch bekommst wenn du ne Arbeit hast. ;-)
     


    Martin

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    Antwort #2 am: 01. Oktober 2010, 15:37 Uhr
    @Alexander
    Ich muss etwas genauer werden weil das nicht ganz so richtig ist.
    Zitat
    Übergangsgebürnisse+Anwärterbezüge.
    Sollte dir doch bekannt sein das du 60% mittlerweile nur noch bekommst wenn du ne Arbeit hast.


    Hi Andy249

    Im Soldatenversorgungsgesetz § 11 und folgende... steht eigentlich deine Antwort.

    Wenn du in deiner aktiven Dienstzeit die Ausbildung beginnst bekommst du bis DZE dein Gehalt als Soldat, von der WBV bekommst du kein Geld ausbezahlt.

    Die WBV (quasi die Anwärterbezüge) bezahlt das Geld an die "Gebührnisstelle für Soldaten", wenn ich das mal so ausdrücken darf; und die "Gebührnisstelle für Soldaten" rundet das auf 100% (letztes Bruttogehalt) auf und zahlt es dann aus. Nur eine Umschichting der Beträge.

    Nach DZE, also z.B. 12 Jahren läuft das genauso, nur das man nur 90% (oder 75%) bekommt.
    Bis DZE 100%, danach nur noch 90% wenn eine anerkannte Bildungsmaßnahme gemacht wird. Ansonsten 75% vom letzten Gehalt (Soldatenversorgungsgesetz SVG § 11, Abs. 3).

    Bei Einkommen aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst, werden die Übergangsgebührnisse eben beim überschreiten einer bestimmten Höchstgrenze gekürzt. -> Übergangsgebührnisse sind steuerpflichtig!

    Soldatenversorgungsgesetz SVG § 11, Abs. 3
    Zitat
    (3) Die Übergangsgebührnisse betragen 75 vom Hundert der Dienstbezüge des letzten Monats; war ein Soldat auf Zeit im letzten Monat ohne Dienstbezüge beurlaubt oder teilzeitbeschäftigt, gelten als Dienstbezüge die dem letzten Dienstgrad entsprechenden Dienstbezüge. Bei der Berechnung ist der Familienzuschlag (§ 47 Absatz 1 Satz 1) bis zur Stufe 1 zugrunde zu legen. Die Übergangsgebührnisse erhöhen sich auf 90 vom Hundert der Dienstbezüge des letzten Monats, wenn und solange während des Bezugszeitraums an einer nach § 5 geförderten Bildungsmaßnahme in Vollzeitform teilgenommen wird. Der jeweilige Bemessungssatz der Übergangsgebührnisse vermindert sich um 15 vom Hundert der Dienstbezüge des letzten Monats, wenn und solange während des Bezugszeitraums Erwerbseinkommen, das kein Erwerbseinkommen aus einer Verwendung im Sinne des § 53 Absatz 6 ist, oder Einkünfte auf Grund einer Bildungsmaßnahme erzielt werden, die höher sind als der Betrag dieser Verminderung.
    Gruß Martin ;-)

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    Alexander

    Antwort #3 am: 01. Oktober 2010, 16:23 Uhr
    Zitat von: "Martin" post=509

    Ansonsten 75% vom letzten Gehalt (Soldatenversorgungsgesetz SVG § 11, Abs. 3).

    Bei Einkommen aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst, werden die Übergangsgebührnisse eben beim überschreiten einer bestimmten Höchstgrenze gekürzt. -> Übergangsgebührnisse sind steuerpflichtig!

    Soldatenversorgungsgesetz SVG § 11, Abs. 3
    Zitat
    (3) Die Übergangsgebührnisse betragen 75 vom Hundert der Dienstbezüge des letzten Monats; ...
    Der jeweilige Bemessungssatz der Übergangsgebührnisse vermindert sich um 15 vom Hundert der Dienstbezüge des letzten Monats, wenn und solange während des Bezugszeitraums Erwerbseinkommen, das kein Erwerbseinkommen aus einer Verwendung im Sinne des § 53 Absatz 6 ist, oder Einkünfte auf Grund einer Bildungsmaßnahme erzielt werden, die höher sind als der Betrag dieser Verminderung.


    Sorry, bin einfach pauschal davon ausgegangen der er nach seiner Dienstzeit gemeint hat.
    Dennoch bekomt er nur 60%, da wie du ja selbst zitiert hast, die Übergangsgebürnisse um 15% gekürzt werden und somit bleiben nur noch 60% übrig.
     



    Martin

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    Antwort #4 am: 01. Oktober 2010, 16:36 Uhr
    Mhh, ja...

    Bei mir ist es schon lange her aber da es wohl unter "Bildungsmaßnahme" läuft, denke ich wohl auch das da nocheinmal gekürzt wird. Er sollte lieber mal zum BFD und den Sachbearbeiter auf jedenfall befragen!

    Aber wie alles hier im Forum -> UNVERBINDLICH :silly:  :whistle:
    Gruß Martin ;-)

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    Grisu75

    Antwort #5 am: 01. Oktober 2010, 16:42 Uhr
    Meine Ausbildung liegt zwar schon etwas zurück, ( 2005/2006 ) aber wenn sich nichts geändert hat bekommst du deine Anwärterbezüge BRUTTO ausbezahlt und die Übergangsgebührnisse werden dann entsprechend versteuert. Ich bin als SU nach 8 Jahren ausgeschieden und hab dann in der Ausbildung sogar mehr verdient als im aktiven Dienst. Ich hab übrigens 90 % plus Anwärterbezüge bekommen.

    MKG

    Grisu
    Wenn jeder nur an sich denkt, ist auch an alle gedacht ;)
     


    kevin1981

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    Antwort #6 am: 02. Oktober 2010, 08:10 Uhr
    Zitat von: "Grisu75" post=512
    Meine Ausbildung liegt zwar schon etwas zurück, ( 2005/2006 ) aber wenn sich nichts geändert hat bekommst du deine Anwärterbezüge BRUTTO ausbezahlt und die Übergangsgebührnisse werden dann entsprechend versteuert. Ich bin als SU nach 8 Jahren ausgeschieden und hab dann in der Ausbildung sogar mehr verdient als im aktiven Dienst. Ich hab übrigens 90 % plus Anwärterbezüge bekommen.

    MKG

    Grisu


    Hallo, das kann ich bestätigen, ich habe die Ausbildung im Mai dieses Jahres beendet, ich war ebenfalls SU SaZ 8 und bekam 75 % der Übergangsgebührnisse + Anwärterbezüge so das ich wie schon beschrieben auf ein höheres Gehalt gekommen bin. Jetzt bin ich im A7 4 im Tagesdienst und hab weniger als wie in der Ausbildung :-( so kanns auch gehen. Übrigens ich hätte 90 % Übergangsgebührnisse bekommen aber ich habe während meiner Soldatenzeit ne ZAW gemacht und aus dem Grung gabs "nur" 75 %

    Gruß Kevin
     


  • Beitrag Starter
  • Andy249

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    Antwort #7 am: 08. Oktober 2010, 08:31 Uhr
    Danke für die vielen Auskünfte.
    hab heut meine letzte Untersuchung hinter mich gebracht und geh nächste Woche nochmal zu meiner BFD Beraterin. Dann werd ich genau sehn, was ich so alles an Geld krieg!
     



    Maik S.

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    Antwort #8 am: 20. Mai 2011, 21:38 Uhr
    Hallo,

    der Threat ist zwar bereits beantwortet, doch seit Oktober 2010 ist eine neue Webseite gegründet worden, die sich genau mit diesem Thema beschäftigt. Auf www.dienstzeitende.de kann man sich sogar seine Übergangsgebührnisse online ausrechnen lassen oder sich einen Bildungsplan erstellen. Nach so einem angebot habe ich lange gesucht vorher. Alles kostenlos natürlich!
     


    akki12

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    • Letzter Login :25. Juli 2014, 07:32 Uhr
    Antwort #9 am: 25. Juli 2014, 08:03 Uhr
    Hallo Andy.

    Ich bin SaZ 12 und weiß soweit nur das wenn ich eine Arbeit beginne oder auch eine Ausbildung dann bekomme ich während der zeit meiner Ausbildung bis zu 90 Prozent meines letzten Brutto gehaltes. Muss allerdings wenn ich einen Z-Schein haben will die hälfte meines Ausscheider Geldes abgeben, was meiner Meinung nach gar kein schlechter Deal ist. Denn wenn du diesen Schein in Anspruch nimmst gesetz dem fall du bist SaZ 12 dann misst du dich nur mit SaZ 12 Soldaten um eine Ausbildung im Öffentlichen Dienst. Ansonsten weis ich nicht genau was ich dir noch raten könnte, außer das du dich mal auf Seiten wie http://www.berufsfoerderungsdienst.org/ schlau machst da stehen auch ein paar sehr gute Infos drinne.

    lg Akki12.
     


    akki12

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    • Letzter Login :25. Juli 2014, 07:32 Uhr
    Antwort #10 am: 25. Juli 2014, 09:37 Uhr
    Hi Andy

    Ich bin selbst SaZ 12 und weis nur das wenn ich nach meinen 10 Jahren aktiven Dienst dann in eine Maßnahme gehe dann kann ich bis zu 90 prozent von meinem letzten Brutto gehalt bekommen so gesagt als ausgleich das ich weiterhin so viel geld bekomme wie gewohnt.
    Zusätzlich kann ich noch sagen das ich wenn ich meinen E oder Z Schein in Anspruch nehme muss ich die hälfte meines Auscheider Geldes abgeben, was so ja kein schlechter Deal ist wenn ich mir überlege das ich dann nur noch mit Soldaten und nicht der breiten masse konkurrieren muss.
    Ansonsten kann ich dir nur empfehlen das du dich mal im Internet auf Seiten wie http://www.berufsfoerderungsdienst.org/ sie sich genau mit solchen Themen beschäftigen schlau machst vll findest du ja die passende Antwort auf deine Fragen.
    Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen

    MkG Markus
     


    Alexander

    Antwort #11 am: 25. Juli 2014, 10:38 Uhr
    Hi akki.
    Schön das du helfen willst, aber ich denke nach knapp 4 Jahren sollte Andy die Lösung bekommen haben, bzw sollte die Frage nicht mehr aktuell sein.
    Gruß
    Alex
     



     

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