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Plauderecke => Off-Topic / Small Talk [Alle] => Thema gestartet von: eynoeeypfh am 21. März 2013, 17:35 Uhr

Titel: Sonderrechte in Anspruch nehmen
Beitrag von: eynoeeypfh am 21. März 2013, 17:35 Uhr
Hallo,

ich wende mich an dieses Forum mit einem Thema, dass es glaub ich bisher noch nicht gegeben hat.
Ich bin weder ein Soldat noch ein potentieller Bewerber oder Interessierter an der Karriere Laufbahn eines Bundeswehr-Feuerwehrmanns.

Mich interessiert jedoch in wie fern ein solcher Bundeswehr-Feuerwehrmann Sonderrechte außerhalb seines Dienstes in Anspruch nehmen darf....sprich in seiner Freizeit zuhause.
Darf er in seiner Freizeit als Angehöriger einer Hilfsorganisation, im Falle eines Alarms ein Blaulicht auf das Dach seines Privat-Pkw´s anbringen und damit den Einsatzort anfahren? Gibt ihm seine Anstellung bei der Bundeswehr-Feuerwehr das Recht dazu?

Danke schon mal für eure Antworten!
Titel: Sonderrechte in Anspruch nehmen
Beitrag von: Flohfeuerwehr am 21. März 2013, 17:43 Uhr
Eine klare Antwort: Nein
Titel: Sonderrechte in Anspruch nehmen
Beitrag von: Abraxsas am 21. März 2013, 17:50 Uhr
Klare Frage: Wo steht das?

Sorry die Provukante Frage, aber ich mag kein gefährliches Halbwissen. Nach 2 Minuten Googeln bin ich schon auf folgendes gestoßen:

http://www.olg-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1191629/index.html

(hier gehts nur um eine FW)

Zum Blaulicht ansich würde ich mal in den  § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVZO schauen, hier wird die Beleuchtung an einem Fahrzeug beschrieben.

Allem Anschein zum Troz, ich würde niemals auch nur auf den Gedanken kommen mir ein Blaulicht ans Auto zu schrauben, geschweige denn Sonderrechte in einem "Nichteinsatzfahrzeug" in Anspruch zu nehmen.

Gruß Tim
Titel: Sonderrechte in Anspruch nehmen
Beitrag von: Flohfeuerwehr am 21. März 2013, 18:13 Uhr
Im § 35 Abs. 1 der StVO, dies gilt aber nicht für Privat PKW.

Im Privat PKW darf man seine Geschwindigkeit auf den Weg von der Wohnung zum Gerätehaus erhöhen, wenn man keinen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet und/oder die Witterung beachtet und wenn Menschen und Tiere gefährdet sind.

Aber ein Blaulicht auf auf ein Privat PKW ist erlaubt, wenn es eine amtl. Behörde genehmigt hat. (z.Bsp. KBM o.ä.)

Oder sollte es eine neue Regelung geben?
Titel: Sonderrechte in Anspruch nehmen
Beitrag von: eynoeeypfh am 21. März 2013, 18:18 Uhr
Kann ich das also so deuten, dass ein Bundeswehr-Feuerwehr Beamter/Angehöriger keine "speziellen" oder "gesonderten" Rechte im Bezug auf die Sonder- und Wegerechte nach StVO hat?
Titel: Sonderrechte in Anspruch nehmen
Beitrag von: Abraxsas am 21. März 2013, 18:20 Uhr
Keine die jeder Andere nicht auch hätte, richtig. Aber nur mal just for Info... Wieso?
Titel: Sonderrechte in Anspruch nehmen
Beitrag von: eynoeeypfh am 21. März 2013, 18:24 Uhr
Die Frage kommt daher, weil ich genau so ein Problem derzeit mit einem Bundeswehr-Feuerwehrmann habe, der der Meinung ist als Beamter der Bundeswehr-Feuerwehr ein Blaulicht auf seinem Privatfahrzeug befestigen zu dürfen wenn er in seiner Freizeit Einsätze als First-Responder fährt.
Titel: Sonderrechte in Anspruch nehmen
Beitrag von: Abraxsas am 21. März 2013, 18:30 Uhr
Hmm also das Interessiert mich jetzt.

Was kann ich dem dem Fall unter First Responder verstehen. Sitzt er zu Hause, hört den Funk ab und bewegt sich dann eigenmächtig los?

ODER

Ich weiß das es in Ländlichen Gegenden so ein First Responder System gibt, wo die Rettungdienstliche Hilfsfrist nicht eingehalten werden kann. Hier wäre es ja möglich das es eine Genehmigung vom Hoheitsträger gibt, das müsste dann die Gemeinde sein. (bin ich mir aber nicht ganz sicher)

Gruß Tim
Titel: Sonderrechte in Anspruch nehmen
Beitrag von: Flohfeuerwehr am 21. März 2013, 18:37 Uhr
Würde mich auch interessieren !

Willst du das nur rein Interesse halber wissen oder steht da mehr dahinter ?


Frage beantwortet !
Titel: Sonderrechte in Anspruch nehmen
Beitrag von: eynoeeypfh am 21. März 2013, 18:38 Uhr
Nein nein...er ist offizielles Mitglied einer HiOrg.
Diese First Responder System wird in Ba-Wü schon seit einigen Jahren praktiziert.
So z.B. bei uns im DRK. Ich denke das Prinzip der First Responder muss ich hier nicht erklären.
Es ist nur so, dass nicht jeder Ort ein First Responder Fahrzeug besitzt und somit der ein oder andere mit seinem Privat Pkw zum Notfall fährt und einen Notfallrucksack bei sich hat.
Eine besondere Eintragung oder Genehmigung des Ordnungsamtes oder Landratsamtes gibt es hierbei def. nicht!!!
Daher hatte ich ja auch diese Frage hier gestellt, da derjenige sich auf seine Anstellung bei der Bundeswehr beruft uns behauptet in seiner Freizeit bei Einsätzen ein Blaulicht verwenden zu dürfen.
Titel: Sonderrechte in Anspruch nehmen
Beitrag von: eynoeeypfh am 21. März 2013, 18:40 Uhr
Das ist eine reelle Situation die ich habe und deshalb meine Frage gestellt hatte.
Titel: Sonderrechte in Anspruch nehmen
Beitrag von: Abraxsas am 21. März 2013, 18:44 Uhr
Oh man ich finds echt unglaublich auf was für Ideen manche Leute kommen...

Frag ihn doch mal wo das steht das er das darf, ich bin echt gespannt was da raus kommt.
Bin ja immer für neues offen  :laugh:
Titel: Sonderrechte in Anspruch nehmen
Beitrag von: Flohfeuerwehr am 21. März 2013, 18:46 Uhr
Also, das sind zwei paar verschiedene Schuhe, nur weil er Angehöriger der BwFw ist, hat er kein Recht Sondersignale (Blaulicht) in Anspruch zu nehmen, ich denke wenn der Arbeitgeber das Spitz bekommt kann er schönen Ärger bekommen.

Wenn er keine Genehmigung einer Behörde für die Benutzung von Sondersignalen hat, dann ist das illegal.

Wir wissen doch, zu Sondersignale gehört nicht nur das Blaulicht, sondern auch die Aukustik (Martinshorn).

Der Kollege ist auf dem Tanz auf dem Drahtseil.
Titel: Sonderrechte in Anspruch nehmen
Beitrag von: Grisu75 am 21. März 2013, 18:48 Uhr
Ich kenne ebenfalls jemand der ehrenamtlich als First Responder tätig ist auch Helfer vor Ort genannt. Hat aber mit der Feuerwehr und schon garnichts mit der Bundeswehr zu tun.
Titel: Sonderrechte in Anspruch nehmen
Beitrag von: eynoeeypfh am 21. März 2013, 18:51 Uhr
Bisher konnte kein Konkreter Hinweis auf ein Gesetzt oder Ähnliches von Ihm gegeben werden.
Ich will und muss mich halt in alle Richtungen absichern, damit ich nichts behaupt was nicht stimmt.
Leider hatte ich von vornherein schon ein flaues Gefühl im Bauch bei seinen Aussagen.

Ich persönlich finde es nur sehr sehr traurig, dass es doch immer wieder Menschen gibt die nicht nur weit übers Ziel hinaus schießen. Grad er als BEAMTER sollte doch durch seine Ausbildung wissen welche Rechte er in Anspruch nehmen darf und welche nicht. Somit wird das ansehen einer HiOrg in einem Ort durch eine Person stark angekratzt wenn nicht sogar geschädigt.
Titel: Sonderrechte in Anspruch nehmen
Beitrag von: Abraxsas am 21. März 2013, 18:52 Uhr
Wieso willst Du dich absichern?
Titel: Sonderrechte in Anspruch nehmen
Beitrag von: eynoeeypfh am 21. März 2013, 18:56 Uhr
Damit ich nichts behaupte was ich nicht genau weiß oder was nicht stimmt.
Titel: Sonderrechte in Anspruch nehmen
Beitrag von: Abraxsas am 21. März 2013, 19:00 Uhr
achso, dann halt uns doch mal hier auf dem Laufenden. Klingt so als würden da noch ein paar lustige Begründungen kommen :-)
Titel: Sonderrechte in Anspruch nehmen
Beitrag von: eynoeeypfh am 21. März 2013, 19:00 Uhr
Zitat von: "Flohfeuerwehr" post=2121
Also, das sind zwei paar verschiedene Schuhe, nur weil er Angehöriger der BwFw ist, hat er kein Recht Sondersignale (Blaulicht) in Anspruch zu nehmen, ich denke wenn der Arbeitgeber das Spitz bekommt kann er schönen Ärger bekommen.

Wenn er keine Genehmigung einer Behörde für die Benutzung von Sondersignalen hat, dann ist das illegal.

Wir wissen doch, zu Sondersignale gehört nicht nur das Blaulicht, sondern auch die Aukustik (Martinshorn).

Der Kollege ist auf dem Tanz auf dem Drahtseil.


Genau das gleich hatte ich auch gedacht und gesagt. Leider besteht er auf sein Recht weiterhin!
Titel: Sonderrechte in Anspruch nehmen
Beitrag von: eynoeeypfh am 21. März 2013, 19:01 Uhr
Zitat von: "Abraxsas" post=2128
achso, dann halt uns doch mal hier auf dem Laufenden. Klingt so als würden da noch ein paar lustige Begründungen kommen :-)


Ja werde ich tun!
Titel: Sonderrechte in Anspruch nehmen
Beitrag von: Firmenic am 21. März 2013, 19:32 Uhr
Hi,

Ich weiß nicht in wie fern das noch zur Klärung beitragen kann, aber hier mal eine Antwort des Landtags von BaWü.
Ist zwar von 2009, gilt meines Wissens nach aber immer noch so.

Wichtig sind die Punkte 4 und 5.

http://www2.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/5000/14_5435_d.pdf


Nachtrag:

Ist mir gerade noch eingefallen zu dem Thema von wegen Bundeswehr-Feuerwehrmann und deshalb Sonderrechte.

Feuerwehr = Sonderrechte Perosonengebunden
Rettungsdienst = Sonderrechte Fahrzeuggebunden

In der Situation ist er als Rettungsdienstler alarmiert und hat deshalb kein Anrecht auf Sonderrechte.

StVO

§ 35 Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

und

(5a) Fahrzeuge des Rettungsdiensts sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
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