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Autor Thema: Fahrkostenerstattung?  (Gelesen 29413 mal)

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  • Shitti

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    am: 29. September 2010, 07:47 Uhr
    Ich habe gestern Bescheid bekommen wie sich der Verlauf meiner Ausbildung gestalltet, und da stand halt drin das ich zwecks Führerscheinerwerb nach "Veitshöchheim" muss, da wollt ich im allgemeinen mal fragen, ob mir jemand sagen kann wie es von der Anbindung dort hin günstiger wäre bzw es von den Kosten her rentabler ist, im Bezug auf Bahn oder doch eher Pkw.

    Danke für eure Hilfe!
     



    Martin

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    Antwort #1 am: 06. Oktober 2010, 07:30 Uhr
    Tja ist so ne Sache wenn man aus der "Glaskugel" etwas lesen soll... :woohoo:

    Von wo möchtest du denn anreisen???

    Start > ??? - Ziel > Veitshöchheim
    Gruß Martin ;-)

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    Matti

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    Antwort #2 am: 06. Oktober 2010, 13:00 Uhr
    Das würde mich auch mal Interessieren, da ich für den Führerschein jeden Tag von Mönchengladbach nach Aachen müsste (eine Strecke 60km)

    Bekommt man von der Bundeswehr die Fahrtkosten komplett oder teils zurück erstattet? Oder bietet die Bundeswehr eine andere Möglichkeit wie ein günstiges Bahnticket etc. an?
     


    Alexander

    Antwort #3 am: 06. Oktober 2010, 13:26 Uhr
    Als erste große Frage ist.
    Habt ihr eine eigene anerkannte Wohnung?
    Danach richtet sich was ihr bekommt.
    Gruß
    Alex
     



    Matti

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    Antwort #4 am: 06. Oktober 2010, 13:35 Uhr
    Ja ich habe eine Wohnung. Zwar im Elternhaus, aber mit Mietvertrag und alles Offiziell. Das habe ich auch der WBV zukommen lassen.
     


    Alexander

    Antwort #5 am: 06. Oktober 2010, 13:40 Uhr
    Ok, das ist gut.
    Dann bekommst du durchgehend Trennungsgeld und Reisebeihilfen.
    Als Unverheirateter steht dir einmal im Monat eine Reisebeihilfe zu, als Verheirateter zweimal.
    Diese wird sich dadurch kürzen, daß er eine fiktive Bahncard 25 oder 50 ausbezahlt bekommen werdet.
    Entscheidet der Rechnungsführer was er billiger findet.
    Eventuell kannst du Trennungsgeld beantragen das du immer heimfährst, wäre dann §6 der TGV dann bekommst du 8 Cent pro Km.
    Ob du heimfahren darfst entscheidet der Dienstherr.
    Ansonsten bekommst du pro Tag den kompletten Verpflegungssatz als Trennungsgeld ausbezahlt.
     


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  • Shitti

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    Antwort #6 am: 07. Oktober 2010, 05:47 Uhr
    @Martin: Also komme aus dem Raum Leipzig(mein Ort heisst Sitzenroda, liegt noch 50km entfernt, aber als ungefähre Richtung), und von Dort ist es ja schon eine ganz schöne Distanz bis nach Veitshöchheim.
     


    Martin

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    Antwort #7 am: 07. Oktober 2010, 07:03 Uhr
    Zitat von: "Shitti" post=545
    @Martin: Also komme aus dem Raum Leipzig(mein Ort heisst Sitzenroda, liegt noch 50km entfernt, aber als ungefähre Richtung), und von Dort ist es ja schon eine ganz schöne Distanz bis nach Veitshöchheim.


    Hi,

    nächstgelegener Bahnhof von dir ist mal Torgau? Wenn wir mal annehmen du möchtest Sonntags um 20 Uhr in Veithöchstheim sein.

    1. Mit der Bahn (reiseauskunft.bahn.de)-> je nach dem wie du los fährst Kosten zwischen 60 - 90€ (einfach); Fahrdauer zwischen 4h 50min und 6h 50min und dabei ca. 2-3 umsteigen. Wie sich das mit einer Bahncard von der WBV verhält weis ich nicht. Rechnungsführer (ReFü) beim BwDLz wo du eingestellt wirst befragen

    2. Mit dem Auto (map24.de)-> ca. 400km Entfernung; Fahrzeit ca. 4h 30m, wie das mit der Abrechnung ist weis ich nicht, auch hier ReFü befragen

    Fazit:

    1. mit dem Auto vor Ort bist du flexibler
    2. mit der Bahn stressfreier (aber du bist ja noch jung, oder :silly: )
    3. evtl. Mitfahrgemeinschaft, schau mal hier http://www.mitfahrzentrale.de/ oder hier http://www.mitfahrgelegenheit.de/
    Gruß Martin ;-)

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    Antwort #8 am: 07. Oktober 2010, 08:34 Uhr
    Danke Martin für die Infos, werd jetzt erstmal abwarten was an meinem ersten Dienstag auf mich drauf zu kommt, vielleicht klappt es ja auch, dass ich mit meinen Kollegen von der WBV ne fahrgemeinschaft bilden kann! ;)
     


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    Antwort #9 am: 07. Oktober 2010, 09:01 Uhr
    Martin, ich noch mal.

    Noch ne Frage, angenommen es würde sich jetzt für mich nicht rentieren jedes WE nach Hause zu fahren, würden einem die Unterkünfte dann auch am WE zur Verfügung stehen oder müsste man sich dann selbst kümmern wo man schlafen kann?!

    danke für deine Antwort! :)
     


    Martin

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    Antwort #10 am: 07. Oktober 2010, 09:07 Uhr
    Nein,

    wenn du zum Kraftfahrausbildungszentrum abgeordent wirst bekommst du eigentlich auch dort eine Unterkunft.

    Es sind ja auch andere Soldaten dort die schicken sie ja nicht Freitags Mittags nach Hause - eine Unterkunft bekommst du dort unentgeldlich gestellt!

    Schau ...:
    Bekommt man während der Ausbildung eine Unterkunft gestellt oder muß man eine Unterkunft anmieten?
    Gruß Martin ;-)

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    Löschi76

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    Antwort #11 am: 04. August 2011, 13:02 Uhr
    Hallo zusammen,

    auch wenn das Thema schon vor 10 Monaten diskutiert wurde:

    Wie würde es denn mit den Fahrten nach Stetten aussehen? Für mich als Nordlicht sind das knapp über 800km bis zur Ausbildungseinrichtung. Ohne Bahncard würde eine einfache Fahrt mit der Bahn, zwischen 89-129,-€ kosten. Gemäß TGV wird jedoch nur bis 130,-€ unterstützt, bedeutet also, dass ich die Rückfahrt selber zahlen müßte, oder habe ich da einen Gedankenfehler? Wie oft wird man als Familienheimfahrer unterstützt und wie (und wann) bekommt man das Geld zurück, einfach montags zum Refü, oder am Ende des Jahres einreichen?
    Zu letzt hätte ich von euch gerne noch gewußt, wie es sich mit dem Trennungsgeld verhält. Mit wieviel könnte man rechnen und wie wird das TG beantragt, bzw. ausgezahlt?
    Ich bin verheiratet, habe eine Stieftochter, eine Tochter (beide minderjährig)und ein Eigenheim.

    Danke schon mal!
     



    Alexander

    Antwort #12 am: 04. August 2011, 16:25 Uhr
    Wie kommst du darauf das du nur 130€ bekommst?
    Du wirst in der Regel eine Bahncard 50 bezahlt bekommen.
    Das Trennungsgeld wird Tageweise berechnet in der Höhe was die Verpflegung kostet (ich glaube waren 7,17€)
    Du bekommst im Monat 2 Familienheimfahrten in Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse abzüglich der Bahncard.
    In der Regel werden die Anträge für Trennungsgeld und Reisebeihilfe monatlich abgegeben, also bekommst du auch monatlich dein Geld.
    Hoffe ich habe alles beantwortet.
     


    Löschi76

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    • Letzter Login :05. April 2016, 15:08 Uhr
    Antwort #13 am: 04. August 2011, 20:19 Uhr
    Hallo Alexander,

    erstmal Danke für die schnelle Antwort!

    Die 130€ habe ich von der Homepage des Bundesverwaltungsamtes, welches für viele andere Behörden ebenfalls die Trennungsgelder/Reisekosten abrechnet. Dort steht, dass pro Kilometer des günstigsten Verkehrsmittels, 0,20ct gezahlt werden, maximal jedoch 130,-€....
    Wenn du etwas anderes weisst, schieß los...

    Du hast geschrieben, dass die Verpflegung pro Tag ca. 7,00€ kostet, ist da die Unterkunft schon mit eingerechnet, oder kommt die noch dazu?

    Ich möchte halt gerne wissen, was mich kostenmäßig in den 18 Monaten Ausbildung, bzw. 5,5 Monaten in Stetten, zusätzlich erwartet. Rechne ich aus den hier im Forum existierenden Listen, meine Anwärterbezüge zusammen, wäre ich ungefähr bei 1380,-€ (verheiratet, zwei Kinder). Nehme ich jetzt einfach mal zwei Familienheimfahrten pro Monat in Stetten an, wäre ich nochmal ca. 260€ los, oder wird die Hin- und Rückfahrt zweimal im Monat bezahlt?
     


    Alexander

    Antwort #14 am: 04. August 2011, 21:09 Uhr
    Jetzt verwechselst du was ... die 130 € max beziehen sich auf die Fahrtkosten zur Dienstantrittsreise bzw wenn du zu einem neuen Dienstort fährst.
    Sprich wenn du das erste mal nach Stetten mit deinem PKW fährst bekommst du max 130€ und wenn du nach dem Lehrgang wieder zu deinem BwDLZ oder was weiß ich fährst bekommst du auch wieder max 130€.
    Nein die Unterkunft ist bei den 7,17 nicht dabei, die Unterkunft erhälst du kostenlos, somit bekommst du kein zusätzliches Geld.
    Du bekommst rein den Tagesverpflegungssatz.
    2 Familienheimfahrten bekommst du im Monat doch bezahlt, reist du also mit der Bahn bekommst du die Bahnfahrt komplett vom Bund erstattet, die beiden anderen Wochenenden müßtest du aus eigener Tasche zahlen.
    Eine Familienheimfahrt ist immer Hin und Rückfahrt.
     


     

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