BwF Community Forum

| Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung nach DS-GVO | Impressum / Kontakt | Fragen stellen... aber Wo und Wie? Regeln zur Netiquette... |

Autor Thema: Wie ist das mit der Beihilfe / Krankenversicherung für Beamte?  (Gelesen 39656 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

  • Beitrag Starter
  • Martin

    • Administrator
    • *
    • Beiträge: 1013
    • Dankeschön: 208 mal
    • Geschlecht: Männlich
    • Letzter Login :16. März 2024, 10:23 Uhr
    • + Carpe diem +
      • bundeswehr-feuerwehr.de
    Achtung wichtiger Hinweis:

    Kann ich mich auch als Beamter auf Widerruf privat versichern, wenn ich Vorerkrankungen oder Behinderungen habe?
    Kein Problem - das könnt Ihr! Seit dem 1. Januar 2019 gilt die sogenannte Öffungsaktion auch für Beamte auf Widerruf. Was bedeutet das genau?

    • Bei allen an den Öffnungsaktionen teilnehmenden Mitgliedsunternehmen ist eine Aufnahme in für Beamte auf Widerruf offene Tarife garantiert.
    • Eventuelle Risikozuschläge sind auf maximal 30 Prozent begrenzt.
    • Es gibt keine Leistungsausschlüsse.

    Wichtig: Als Beamter auf Widerruf müsst Ihr den schriftlichen Antrag auf Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktion innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung stellen. Das heißt: Wenn Ihr beispielsweise am 2. Mai 2019 erstmalig verbeamtet wurdet, ist der Antrag noch bis zum 31. Oktober 2019 möglich.

    Hier der externe Link zu "beamte-in-der-pkv.de" -> Broschüre; Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige - Öffnungsaktionen der Privaten Krankenversicherung Welche Unternehmen bei der Öffnungsaktion mitmachen steht dort auch drin.



    Private Krankenversicherung (PKV) für Beamte
    Beamtinnen und Beamte sind von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit. Die Beihilfe (Anspruch) deckt die im Krankheitsfall entstehenden Kosten zu einem Teil ab. Eine Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung besteht jedoch nicht, ist aber zur Absicherung der über den Beihilfeanspruch hinausgehenden Restkosten (Beihilfeanspruch 50 % bis 80 %) empfehlenswert, denn nur der eine private Krankenversicherung hat, hat auch einen Anspruch auf Beihilfe! Man spricht hier von einer sogenannten Restkostenversicherung die dieses Kosten abdeckt.

    Es besteht aber noch eine andere Möglichkeit sich zu versichern (kleine Anmerkung noch dazu; siehe weiter unten)

    Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Beamte
    Beamte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht pflichtversichert. Jeder Beamte kann frei entscheiden ob er eine PKV oder GKV abschließen möchte. Der Beamte kann sich aber auch als freiwilliges Mitglied in einer GKV versichern lassen, wobei in der GKV kein Beihilfeanspruch besteht. Allerdings sollte man sich einiges vor Augen führen um sich zu entscheiden, Beamte müssen in der gesetzlichen Krankenkasse den vollen Beitrag leisten:

    - Beitragsbemessung -> ca. 14,6 -16,10 % zuzgl. Kassen-Zusatzbeitrag in Prozent des Bruttoeinkommens.
    - Der Beitragshöchstsatz kann maximal bis zu einem Einkommen von 49.500 Euro jährlich erhoben werden.
    - Das Sozialversicherungsrecht sieht vor, dass ein Beamter in der gesetzlichen Krankenkasse den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil selbst zu tragen hat. Es gibt somit keinerlei Zuschüsse, sondern 100 Prozent des gesetzlichen Krankenkassenbeitrages muss durch den Beamten aufgebracht werden. (Einen Arbeitgeberzuschuss oder Beihilfezuschuss gibt es also nicht)
    - Entschließt sich der Versicherte, Mitglied in der privaten Krankenversicherung zu werden, muss er sich von der GKV
      befreien lassen. Diese Befreiung ist unwiderruflich.

    Die Beihilfeansprüche und Beihilfebemessungssätze in der Krankenversicherung für Beamte bleiben im Wesentlichen unberücksichtigt, da die GKV die meisten Kosten einer medizinischen Leistung erstattet. Durch die Berechtigung zur Beihilfe haben Beamte keinen Anspruch auf einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung. Diese Berufsgruppe muss in der gesetzlichen Krankenversicherung den vollen Beitrag zahlen, obwohl ihm durch die Beihilfeberechtigung eine finanzielle Unterstützung von mindestens 50 Prozent zu den Behandlungskosten zustehen würde.


    Übersichten Krankenversicherung (PKV + GKV):
    Hier der externe Link zur krankenkassenzentrale.de -> Liste Private Krankenversicherungen - Aktuelle Anbieter Übersicht PKV
    Hier der externe Link zur krankenkassenzentrale.de -> Liste aller Gesetzlichen Krankenkassen mit Zusatzbeitrag - Aktuelle Anbieter Übersicht GKV

    Beihilfe, wie wird das genau berechnet?:
    Wenn Ihr als Beamter krank werdet, beteiligt sich der Staat an den tatsächlichen Behandlungskosten. Dieser Zuschuss nennt sich Beihilfe. Einige Beispiele wie die prozentuale Verteilung zur Beihilfe vs. Krankenversicherung (KV) ist; (Prozentangaben beziehen sich hier auf die Kostenerstattung):
       
    • Beamter ledig, ohne Kinder -> 50% Beihilfe berechtigt und Restversicherung auch bei 50% einer priv Krankenversicherung (KV) bedeutet das du die Arztkosten bei der Beihilfe zu 50% erstattet bekommst und die anderen 50% über deine priv KV zurück bekommst.
    • Beamter verheiratet, ohne Kind(er), -> 50 % Beihilfe für Mann. Frau 70%, der Rest ist entsprechend über priv KV abgedeckt.
    • Beamter verheiratet, 1 Kind -> 50 % Beihilfe für Mann. Frau 70% und für das Kind 80%, der Rest ist entsprechend über priv KV abgedeckt.
    • Beamter verheiratet, 2 Kinder oder mehr -> 70 % Beihilfe für Mann u. Frau und für die Kinder 80%, der Rest ist entsprechend über priv KV abgedeckt.
    • Sind beide Elternteile nach der Bundesbeihilfeverordnung beihilfeberechtigt, kann nur ein Elternteil den Bemessungssatz von 70 % erhalten. Der Bemessungssatz wird bei dem Beihilfeberechtigten erhöht, der die familienbezogenen Besoldungsbestandteile für mehr als ein Kind tatsächlich bezieht. Dies gilt für alle Aufwendungen der Kinder, für die nach dem 13. August 2009 Beihilfe gewährt wird.
    Im Regelfall soll man laut der Beihilfestelle (übrigens geht das über das Bundesverwaltungsamt, dort Beihilfestelle) ab einem Arztkosten Betrag von 200 € den Antrag einreichen. Ausnahme: Wird innerhalb von zehn Monaten diese Summe nicht überschritten, kann Beihilfe beantragt werden, wenn die Aufwendungen mehr als 15 € betragen. Bitte beachtet die einjährige Antragsfrist. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen (Datum der Rechnung / Apothekenabgabestempel) bei der zuständigen Beihilfestelle eingegangen sein.

    Ein kleiner Hinweis sei mir noch gestattet, ich kenne Beamte die sich zu 100% freiwillig bei einer gesetzlichen KV z.B. AOK versichert haben, ja das geht auch.....? Beitragssatz wird denn vom Brutto berechnet. Ich persönlich rate hiervon dringlichst aus zwei Gründen ab.
       
    • viel zu hohe Beitragssätze
    • Wir leben in einer zwei Klassengesellschaft was die KV angeht und private KV ist so wie ich finde vorzuziehen, bessere Leistungen!
    Bleibt noch die Frage wo ist es am günstigsten?

    Hier musst du dir Angebote einholen, ich persönlich kann nur sagen das die HUK Coburg mich bislang nie im Stich gelassen hat und eigentlich durchweg gute Kritiken bekommt. Viele meiner Kol. sind auch dort.

    Der Beitrag der KV hängt von deinem sozialen Stand ab:
       
    • Alter
    • ledig o. verh.
    • Kinder ja / nein
    • Gesundheitliche Risiken die man evtl. hat -> der sogenannte Risikozuschlag

    Wie stelle ich meinen Beihilfeantrag?

    Wenn ihr zum erstenmal die Beihilfe beantragt dann müsst ihr den ersten Link benutzen, alles muss in Papierform zum BVA geschickt werden. Ihr müsst eine Kopie eurer KV Versicherung (als Bestätigung) und die Kopien der Arztrechnungen mit beifügen.

    Zu nutzen ist das Formular:

    • "Beihilfeantrag bei Krankheit und Geburt" und
    • "Anlage Beihilfeberechtigte/r"

    Den Folgeantrag auf Kostenerstattung kann den in Papierform oder wie weiter unten erklärt denn über die Beihilfe-App abgewickelt werden.

    Hier der externe Link zum BVA -> Erstantrag
    Hier der externe Link zum BVA -> Folgeantrag
    Hier der externe Link zum BVA -> Informationen und Merkblätter zur Beihilfe

    Wer es gerne digital mag, kann die App "Beihilfe Bund" benutzen. (Kostenlos erhältlich als App im Google Play Store oder im Apple  App Store)

    Mit der Bereitstellung der App "Beihilfe Bund" folgt das BVA den Wünschen der Beihilfeberechtigten des Bundes nach einer zügigen und unkomplizierten Erstattung der Ihnen entstandenen beihilfefähigen Kosten.

    So können Rechnungsbelege mit dem Smartphone oder Tablet abfotografiert und unkompliziert an die Beihilfestelle verschickt werden. Ein separater Antrag oder die Belege in Papierform müssen nicht nachgereicht werden.
    Zum erfolgreich abgeschlossenen Rollout bietet die App „Beihilfe Bund“ ab sofort auch den Beihilfebescheid in der App an.

    Informationen zur Beihilfe-App:
    • Anleitung erweiterte Authentifizierung und Bescheid in App
    • FAQ zur Beihilfe-App
    • Video-Tutorial zur Beihilfe-App
    • Datenschutzerklärung
    • Hinweise zur Einführung der Beihilfe-App

    könnt ihr hier dazu entnehmen:
    Hier der externe Link zum BVA (bva.bund.de) -> App "Beihilfe Bund" bzw.
    Hier der externe Link zum BVA (bva.bund.de) - als pdf Datei -> Die Beihilfe Bund-App des BVA mit neuen Funktionen

    Die Bundesbeihilfeverordnung regelt in der Bundesrepublik Deutschland die Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen der Bundesbeamten.
    Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) -> http://bundesrecht.juris.de/bbhv/index.html

    Also, was muss ich tun, wenn ich als Beamter privat versichert bin und krank werde?
    Wenn Ihr als Privatversicherter zum Arzt gehen, erhaltet Ihr für die Behandlung eine Orginal-Rechnung und ein Rechungsduplikat, auf der Rechnung könnt ihr alle Positionen sehen die gem. Gebührenordnung Ärzte bei euch abgerechnet wurde. Den Komplett-Betrag überweist Ihr selbst an Euren Arzt; in der Regel haben Sie dafür 30 Tage Zeit. Das Geld bekommt Ihr erstattet, sobald Sie die Rechnung bei Eurer Versicherung (Orginal-Rechnung) eingereicht wurde, allerdings nur den prozentualen Anteil wo Ihr bei eurer PKV den Vertrag habt. Das Rechnungsduplikat geht an die Beihilfestelle, wird dort bearbeitet und den anderen prozentualen Restbetrag bekommt Ihr von dort wieder erstattet.

    Beispiel:
    Rechnungsbetrag Arzt = 100 Euro
    Erstattung von PKV 50% = 50 Euro
    Erstattung von Beihilfe 50% = 50 Euro

    Die Versicherungen arbeiten relativ schnell die Erstattung ab, dauert in der Regel nicht länger als zwei Wochen. Ebenso die Beihilfestelle, jedoch gab es da schon öfters etwas längere Wartezeiten.

    Bei einem Krankenhaus-Aufenthalt, wenn also größere Summen ins Spiel kommen, müsst Ihr in der Regel nicht in Vorleistung treten. Die Kliniken stellen die Rechnung dann direkt an den Versicherer wenn Ihr dieses bei der Aufnahme gleich abgetreten habt.


    Hinweis:

    Noch ein ganz wichtiger Punkt wenn Ihr einmal als Reservist in den Auslandseinsatz gehen wollt. Ja, Ihr wundert euch evtl. aber das ist möglich für einen bestimmten Zeitraum sich als Reservist einziehen zu lassen und als Brandschutzsoldat in einer Anlage/Einrichtung z.B. in Mali oder Afghanistan Dienst als Soldat zu leisten.

    Für ein solchen Fall solltet Ihr unbedingt mit eurer PKV Kontakt aufnehmen denn es geht um die evtl. "Kriegsklausel in euren KV Verträgen"
    Die privaten Versicherungsverträgen zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen enthalten regelmäßig ein Leistungsverweigerungsrecht des Versicherungsunternehmens in den Fällen, in denen die Schädigung unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wird (sogenannte „Kriegsklausel“).

    Beispiel:
    Bei einer Lebensversicherung wird mit dem Versicherungsunternehmen ausdrücklich vereinbart, dass während der Teilnahme an bestimmten Auslandseinsätzen (zum Beispiel bei ISAF) überhaupt kein Versicherungsschutz gewährt wird. Dieser Versicherungsausschluss gälte auch, wenn die versicherte Person während des Einsatzes stirbt, ohne dass ein Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen besteht. Ein Schadensausgleich durch den Bund könnte in diesem Fall nicht gewährt werden, weil der Versicherungsausfall nicht Folge der „Kriegsklausel“, sondern Folge des vereinbarten Versicherungsausschlusses ist.

    Dies solltet Ihr auf jeden Fall mit Eurer KV abklären!

    Weitere Infos über dieses Thema findet Ihr beim Sozialdienst der Bundeswehr.
    Hier der externe Link zum Sozialdienst der Bundeswehr -> Sozialdienst der Bundeswehr
    Hier der externe Link zum Sozialdienst der Bundeswehr (Merkblatt Kriegsklauseln/Schadensausgleich) - als pdf Datei-> Merkblatt Kriegsklauseln/Schadensausgleich


    « Letzte Änderung: 13. Februar 2021, 15:16 Uhr von Martin »
    Gruß Martin ;-)

    Kein Support per Private Mitteilungen (PM) durchführen, ausschließlich nur privates. Fragen gehören ins Forum! | Bitte die Regeln zur Netiquette... beachten, danke. | Meine Beiträge sind private Äußerungen und unverbindlich.
     
    Folgende Mitglieder bedankten sich: Rudolf, Danijel



    a2schit

    • Gast
    Moinsen zusammen,

    wäre über Erfahrungswerte der PKV dankbar....
    Gruß
     


    Rainer

    Bin bei der DBV und voll zufrieden. Klappt immer alles reibungslos.

    Gruß

    Rainer
     


    Flohfeuerwehr

    Das kann ich nur bestätigen.
     



    lampuser

    Ich: Debeka. Auch alles Top.

    Die schenken sich ehrlich alle kaum was. Bei mir sind nunmal alle Freunde bzw. Bekannte auch in der Debeka, so hat sich das ergeben.
    Jedoch muss man die Leistungssbeschreibung vergleichen.
    Die ein paar Euro hin oder her machen meist was  im Leistungskatalog aus (Leistungen für Brille oder Zahnersatz).
    So zumindest habe ich es bei meinen Recherchen zu Beginn vor meiner Beamtenlaufbahn festgestellt.
     


    elagabalu

    ich- HUK- und auch sehr zufrieden bis jetzt. Lieber wäre mir aber freie Heilfürsorge  ;D und ne private Zusatzversicherung. Wobei ich sagen muss das mir Einzelsuite und Behandlung vom Generaldirektor auch nicht so wichtig ist, nützt eh nix wenn kein Einzelzimmer frei ist (schon gehabt).
     


    a2schit

    • Gast
    ich- HUK- und auch sehr zufrieden bis jetzt. Lieber wäre mir aber freie Heilfürsorge  ;D und ne private Zusatzversicherung. Wobei ich sagen muss das mir Einzelsuite und Behandlung vom Generaldirektor auch nicht so wichtig ist, nützt eh nix wenn kein Einzelzimmer frei ist (schon gehabt).

    Na ja, der "Generaldirektor" wird mit sicherheit nur unterschreiben. Operieren tut dich trotzdem der lümmelige Assistenzarzt..  ;D :D ;)
    Aber die Unterschrift wird bezahlt.....
     


    Jimmy

    • Neuling
    • *
    • Beiträge: 13
    • Letzter Login :06. Februar 2019, 14:26 Uhr
    DBV, Debeka, HUK, sind diese Empfelungen aus älteren Posts noch aktuell?
     


    Wird ja bald ernst, wird Zeit sich zu Versichern....
     



    fwone

    Lass dir von verschiedenen Krankenversicherer ein Angebot geben und entscheide nach Preis/Leistung. Es spielen viele Faktoren eine Rolle..... Alter, Vorerkrankung etc.
     


     

    Besondere Altersgrenze bei Beamte bei der BwFeuerw

    Begonnen von Andichan

    Antworten: 0
    Aufrufe: 10840
    Letzter Beitrag 17. Mai 2016, 14:35 Uhr
    von Andichan
    Beamten-Sold: Verpatzte Reform könnte Staat Milliarden kosten

    Begonnen von Martin

    Antworten: 1
    Aufrufe: 9551
    Letzter Beitrag 28. November 2013, 20:48 Uhr
    von Andichan
    [NEU] Diensthaftpflichtversicherung – 2015 im Mitgliedsbeitrag des VBB!

    Begonnen von Martin

    Antworten: 1
    Aufrufe: 11396
    Letzter Beitrag 28. Dezember 2014, 14:30 Uhr
    von Andichan
    Wie ist das mit Krank- und Gesundmeldung? (Allg. Pfl. der Beamtinnen / Beamten)

    Begonnen von Martin

    Antworten: 9
    Aufrufe: 28797
    Letzter Beitrag 02. August 2022, 16:07 Uhr
    von Alexander
    Krankenversicherung

    Begonnen von Blackwater281

    Antworten: 2
    Aufrufe: 11780
    Letzter Beitrag 05. März 2012, 20:46 Uhr
    von Martin

    bundeswehr-feuerwehr.de
    Bei der Website www.bundeswehr-feuerwehr.de handelt es sich um keine offizielle Website des Bundesministeriums der Verteidigung,
    sondern um ein auf privater Basis betriebenes Projekt!

    SimplePortal 2.3.7 © 2008-2024, SimplePortal