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Autor Thema: Was passiert bei einer größeren Verletzung?  (Gelesen 9356 mal)

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  • Beitrag Starter
  • phil88

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    • Letzter Login :26. Oktober 2020, 10:03 Uhr
    Hallo,

    Was passiert bei einer größeren Verletzung, wie zum Beispiel einem Kreuzbandriss? Wird man in den Innendienst versetzt oder bleibt man an seinem Standort?

    Hat hier vielleicht jemand so etwas in der Art schon einmal durch?

    Vielen Dank im Voraus!

     
     



    Alexander

    Antwort #1 am: 20. April 2019, 07:25 Uhr
    Wann?
    In der Ausbildung oder danach?
    Wenn du fertig bist, weder noch.
    Dann bleibst du zu Hause.
     


  • Beitrag Starter
  • phil88

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    • Letzter Login :26. Oktober 2020, 10:03 Uhr
    Antwort #2 am: 20. April 2019, 21:04 Uhr
    Das ist mir schon klar.
    Es kann ja sein, dass der Arzt nach einem Kreuzbandriss sagt, dass man nicht mehr Feuerwehrtauglich ist und dann in den Innendienst versetzt wird.
    (Natürlich nach der Ausbildung!)

     


    Martin

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    Antwort #3 am: 21. April 2019, 10:06 Uhr
    Moin

    Grundsätzlich gibt dir im allgemeinen der Dienstherr genug Zeit deine Dienstfähigkeit wieder herzustellen.
    Im allgemeinen sagt dir der LtrFw schon wann du dich auf Feuerwehrdiensttauglichkeit untersuchen lassen musst.

    Dann wirst du zum Amtsarzt "geschickt" und der wird über dich urteilen. Danach wirst du erst mal in den sogenannten "Tagesdienst" versetzt (auf deiner Wache) Dienst denn Mo. bis Fr.. In den Tagesdienst wirst du nur vom BAPersBw (per Verwaltungsakt) versetzt das macht nicht der LtrFw!!! Das bedeutet das du nicht mehr im Einsatzdienst bist und nicht mehr zu brandschutzspezifischen Arbeiten herangezogen werden darfst (Kein Maschi, A-TrpM/Fhr, StaffFhr ect). Organisatorische Maßnahmen sind denn dein täglich Brot.

    Wenn deine Feuerwehrtauglichkeit in einem gewissen Zeitraum nicht mehr festgestellt werden kann so kann es sein das du die Feuerwehr verlassen musst und z.B. in einen anderen Bereich der Wehrverwaltung wechseln musst.

    Näheres findest du hier im Bezug wenn das "dicke Ding" kommt:

    Rundschreiben zur Dienstunfähigkeit (§§ 44 bis 49 Bundesbeamtengesetz)

    « Letzte Änderung: 21. April 2019, 10:11 Uhr von Martin »
    Gruß Martin ;-)

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