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Autor Thema: EU-Urheberrechtsreform Artikel 13 – Das AUS für das BwF Community Forum???  (Gelesen 10414 mal)

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  • Martin

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    Ist das Forum in Zukunft noch da... - Wie geht es WEITER ?


    Ich möchte euch kurz auf ein Problem hinweisen wo ich bis dato nicht weiß wie es für dieses Forum ausgeht. Das Thema ist mir schon seit längerem bekannt aber ich habe mich immer gesträubt dieses hier mal in einem Beitrag für euch zu erklären welche Problematik auf mich zu kommt und was es für euch als Nutzer bedeutet.

    Das EU-Parlament wird voraussichtlich über die finale Abstimmung in der Sitzungswoche vom 25.-28. März 2019 über den Artikel 13 abstimmen bzw. diesen beschließen. Danach haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit dieses in nationales Recht umzusetzen. Für Forenbetreiber werden massive Rechtsunsicherheiten und unkalkulierbare Risiken entstehen.

    Aber was sagt dieser Artikel 13 eigentlich aus?

    Es geht um den Upload/Bereitstellen von evt. urheberrechtlichen Inhalten in meinem Forum. Der Zwang zum Einsatz eines Upload-Filters... (Erklärung weiter unten)

    Nur ein paar Beispiele:

    • Fremde Avatare wo für mich der Urheber unbekannt ist
    • Linkverweisungen in Beiträgen bzw. Einbettungen von Zitaten durch Links zu externen Websites Dritter
    • YouTube, Facebook und Flickr Einbettungen in Beiträgen
    • Bilder/Medien jeglicher Art in Beiträgen
    • Bereitstellungen (Hochgeladene/Verlinkungen) von z.B. pdf Dokumenten durch Links zu externen Websites Dritter

    Ich war bislang als Forenbetreiber verpflichtet innerhalb von 24h nach bekannt werden von Inhalten, die Rechtsverstöße darstellten, diese zu löschen ansonsten würde ich für solche Inhalte haftbar gemacht werden. Z.B. für Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz oder Beleidigungen.

    Nun besteht Rechtsunsicherheit für die nicht-kommerziellen Nutzer. Die Reform sieht vor das ich mich im Vorfeld als Forenbetreiber über „Lizenzvereinbarungen“ mit den in den Beitrag zukünftigen Verlinkungen/Einbettungen von Rechteinhabern eine Vereinbarung schließen soll. Das alles zielt natürlich auf Bezahlung für entsprechende Lizenzen ab, die ich wiederum als Kosten tragen müsste.

    Nur wie soll das gehen? Ich weiß doch nicht im Voraus was der Forumschreiber in seinen Beitrag posten will!? Dies ist schlichtweg nicht möglich! Ohne Lizenzvereinbarungen müsste ich - jeden Upload; Bild und jeden Inhalt des Beitrages – vor der Veröffentlichung überprüfen, ob es sich um ein urheberrechtlich geschütztes Werk/Inhalt bzw. ob Lizenzen dafür eingeholt werden müssten, handelt.

    Upload-Filter ist das Schand-Wort!

    Hier wird von der EU verlangt (Artikel 13), das der Betreiber einen Upload Filter einsetzt bevor Inhalte veröffentlicht werden der das Ganze auf Urheberrechtsverletzungen überprüft. Doch es gibt technische Probleme, zumindest für den „kleinen Mann“ wie für mich.

    Ich habe keine technische Lösung für das Problem, es gibt keine Software für mich, die müsste erst noch programmiert werden und kostet Geld (wer weiß wie viel?), personell und organisatorisch kann ich das nicht leisten! Für YouTube und Co kein Problem, die verfügen bereits über entsprechende „fast gut“ funktionierende Upload-Filter.

    Weiterhin gibt es keine externe Datenbank worauf der Upload Filter zugreifen soll um zu überprüfen ob es urheberrechtlich geschützt ist. Die Implementierung/konzeptionell und die technische Umsetzung ist völlig offen.

    Für mich heißt das, wenn die Urheberrechtsreform so in Kraft tritt:

    • Massive technische und organisatorische Verpflichtungen
    • Unkalkulierbare finanzielle Lasten, z.B. Lizenzvereinbarungen mit Verwertungsgesellschaften / Rechteinhabern, technische Implementierung und entsprechende externe Kosten
    • Unkalkulierbare Haftungsrisiken
    • Massiver Rückgang aktiver Mitglieder

    Mit dieser Thematik müssen sich derzeit alle Forenbetreiber befassen und es sieht nicht gut aus, es wäre eine Katastrophe für alle!

    Ob ich das BwF Community Forum so weiter betreiben kann steht nach den Erkenntnissen massiv in Frage. Es tut mir leid euch das so zu schreiben aber es bleibt abzuwarten was sich dazu noch tut. Ich werde das ganze beobachten…

    Weiterführende Informationen:

    Artikel 13 – Analyse der Hintergründe, Pro- und Contra-Argumente sowie Alternativen, Informationen auf der Internetseite „Wilde Beuger Solmecke -Rechtsanwälte“,

    https://www.wbs-law.de/urheberrecht/artikel-13-analyse-der-hintergruende-pro-und-contra-argumente-sowie-alternativen-79862/

    Und noch zwei informative Videos die die ganze Problematik in Wort und Bild wiedergeben, gleiche Quelle der o.g. Rechtsanwalt Kanzlei


    Artikel 13 in Kurzform


    Artikel 13 in Langform

    « Letzte Änderung: 21. März 2019, 11:25 Uhr von Martin »
    Gruß Martin ;-)

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    Rudolf

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    Die Abstimmung ist rum und das Parlament hat Grünes Licht für Artikel 13 gegeben.  :'(
     


     

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