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Plauderecke => Off-Topic / Small Talk [Alle] => Thema gestartet von: Flohfeuerwehr am 22. März 2013, 09:27 Uhr
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Schönen guten Morgen,
zwei Kollegen von mir, waren in Stetten auf Lehrgang und dort unten sagten Sie, dass man ohne den Eintrag Modul 1 - 2 - 3 in die Bescheinigung keine Motorkettensäge bedienen darf.
Wir haben unsere Berichtigung in Faßberg, Stetten oder bei der BF gemacht.
Ist da was dran ?
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Schönen guten Morgen,
zwei Kollegen von mir, waren in Stetten auf Lehrgang und dort unten sagten Sie, dass man ohne den Eintrag Modul 1 - 2 - 3 in die Bescheinigung keine Motorkettensäge bedienen darf.
Wir haben unsere Berichtigung in Faßberg, Stetten oder bei der BF gemacht.
Ist da was dran ?
Theoretisch ja, irgendwo mußt du einen Nachweis haben.
Wir haben damals zB einen Pionierberechtigungsschein bekommen.
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Ja, den haben wir auch (Pionierberechtigungsschein) nur das da eben nicht die Module drinstehen, das ist das Problem.
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Wir haben vor kurzem Modul 1 bis 3 bei uns beim Bundesforst gemacht. Mit Modul 2 darf man liegendes Holz, auch unter spannung, sägen. Modul 3 ist Fällen von Bäumen. Es wird dann noch zusätzlich eingetragen bis zu welchem Durchmesser man fällen darf. Modul 1 ist bedienung und Pflege.Modul 1 und 2 reichen also zum Sägen, wenn du keine Bäume fällen willst.