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Autor Thema: Laufbahnausbildung gem. §5 SVG fördern lassen?  (Gelesen 10258 mal)

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    • Letzter Login :04. August 2022, 16:04 Uhr
    Hallo zusammen,

    hab da mal eine Frage an alle, die vor ihrer Laufbahnausbildung, SaZ waren. Habt ihr eure Ausbildung gem §5 SVG fördern lassen oder nicht? Wenn ja warum? (Sprich welche Vor-/Nachteile hattet ihr?)

    Kurz zum Grund meiner Frage: Ich war bis 2014 SaZ (12er) und beginne jetzt am 02.05. meine Laufbahnausbildung. Erhalte also noch Übergangsgebührnisse und bin noch im Förderzeitraum des BFD. Habe natürlich mit meinem BFD-Berater gesprochen, jedoch keine wirklich befriedigende Antwort bekommen. Aussage vom BFD war, dass es eigentlich egal ist, ob ich die Ausbildung fördern lasse oder nicht. Vorteil wäre die Auszahlung der Lehrmittelpauschale - Nachteil allerdings, dass mir die 18 Monate von meinem Gesamtförderanspruch abgezogen werden.

    Wie habt ihr es gemacht? Über ein paar hilfreiche Antworten wäre ich dankbar!
     



    Grisu75

    Antwort #1 am: 19. April 2016, 12:13 Uhr
    HAllo Doc,

    meine Laufbahnausbildung liegt zwar schon etwas zurück und ich habe vorher noch die BWFachSchule besucht. Somit wurde mein BFD mit der BWFachSchule   so gut wie aufgebraucht, ansonsten hätte ich damals nach der Ausbildung noch genügend BFD Anspruch gehabt um z.B. noch den RettSan usw. etc. zu machen.  Da du noch Übergangsgebührnisse bekommst musst du mal abwägen womit du besser fährst und wieviel die Lehrmittelpauschale ausmacht, bzw was du über BFD noch zusätzlich machen könntest.
    Alles gute für die Ausbildung ;)
    Wenn jeder nur an sich denkt, ist auch an alle gedacht ;)
     


     

    Wie hoch ist der Verdienst während der Laufbahnausbildung bzw. danach?

    Begonnen von Martin

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