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Fragen und Antworten - zivile Laufbahnausbildung (mtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Bewerbung => Thema gestartet von: Martin am 18. Juli 2012, 12:28 Uhr

Titel: Bewerbung als Zivildienstleistender (Kriegsdienstverweigerer) , möglich?
Beitrag von: Martin am 18. Juli 2012, 12:28 Uhr
Grundsätzlich kann man sich damit bewerben.
 

Grund:

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist der Artikel 4 und 12a entscheidend.

Artikel 4 Abs. 3

    (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz

Artikel 12a Abs. 2

    (2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.

Im Klartext heißt das, es dürfen keinem Bewerber Nachteile entstehen.

In Deutschland gibt es mehrere Möglichkeiten, keinen Wehrdienst leisten zu müssen. Sie lassen sich in zwei Gruppen aufteilen. Einmal die Möglichkeit, den Kriegsdienst zu verweigern, andererseits, Ersatzdienst ohne Verweigerung zu leisten.

Wer einen Kriegsdienstverweigerungsantrag (KDV) beantragt hat, leistet Zivildienst. Für einen freiwilligen Ersatzdienst z.B. eine Verpflichtung von 10 Jahren bei FFw oder KatS muß man keinen KDV-Antrag stellen, deshalb freiwillig Ersatzdienst. Die freiwillige Einplanung regelt der jeweilige Landkreis bzw. das Landratsamt mit dem Betroffenen.

Jedoch muss sich evt. der Bewerber, wenn er es bis zur mündlichen Auslese geschafft hat, wichtige Fragen über sich ergehen lassen.

In wieweit kann sich der Bewerber mit dem Arbeitgeber Bundeswehr idendifizieren, Loyalität?
Können Sie sich vorstellen in einen Auslandseinsatz (mit Uniform und Waffe) im Dienste der Bundeswehr tätig zu sein?

Wenn man damit in Gewissenskonflikt kommt und den Kriegsdienst kategorisch ablehnt mit Uniform und Waffe, könnte es ein Problem mit der Auswahlkommision geben, der Dienstherr verlangt eine gewisse Loyalität. Das muss eben alles zusammen passen.

Eine politische/eigene Meinungsänderung gegenüber euerer früheren Entscheidung KDV und späteren Bewerbung, bleibt unberührt.
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