BwF Community Forum

| Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung nach DS-GVO | Impressum / Kontakt | Fragen stellen... aber Wo und Wie? Regeln zur Netiquette... |

Autor Thema: Fragen bezüglich des Zulassungsscheins bzw. Eingliederungsscheins  (Gelesen 9900 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

  • Beitrag Starter
  • sylexx

    • Neuling
    • *
    • Beiträge: 1
    • Letzter Login :06. Oktober 2011, 10:23 Uhr
    Hallo, ich möchte mich gerne auf einen Ausbildungsplatz zum mittleren feuerwehrtechnischen Dienst bewerben. Auf der Website für Bewerbungen der BwFw steht das ich als ehemaliger Soldat einen Zulassungsschein bzw. Eingliederungsschein benötige. Ich kann mich aber nicht daran errinnern diesen jemals bekommen zu haben. Kann das sein oder hab ich den einfach nur verloren?
    Falls es hilft, ich war FWDL 11.

    Gruß.
     



    Martin

    • Administrator
    • *
    • Beiträge: 1013
    • Dankeschön: 208 mal
    • Geschlecht: Männlich
    • Letzter Login :16. März 2024, 10:23 Uhr
    • + Carpe diem +
      • bundeswehr-feuerwehr.de
    Hallo,

    auf welcher Internetseite hast du das gelesen? Also hier auf meiner Seite steht das nicht so pauschal.
    Schau hier, denn ziemlich am Schluß ist der Hinweis:
    https://www.bundeswehr-feuerwehr.de/index.php?topic=1735.0

    und hier steht es auch nochmal:
    http://www.bva.bund.de/cln_151/nn_372242/sid_8AF82645B7CE83C2389D2FA5AC11ED13/DE/Aufgaben/Abt__V/Vormerkstelle/vormerkstelle-inhalt.html?__nnn=true

    Zitat
    Eingliederungsberechtigt sind Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten, die auf die Dauer von zwölf und mehr Jahren in das Dienstverhältnis einer Soldatin/eines Soldaten auf Zeit berufen worden sind bzw. waren.


    In deinem Fall als FWDl'er hast du darauf kein Anrecht.
    Gruß Martin ;-)

    Kein Support per Private Mitteilungen (PM) durchführen, ausschließlich nur privates. Fragen gehören ins Forum! | Bitte die Regeln zur Netiquette... beachten, danke. | Meine Beiträge sind private Äußerungen und unverbindlich.
     


    Grisu75

    Einfach ganz normal bewerben. Hab ich auch gemacht.

    MFG Grisu75
    Wenn jeder nur an sich denkt, ist auch an alle gedacht ;)
     


    Martin

    • Administrator
    • *
    • Beiträge: 1013
    • Dankeschön: 208 mal
    • Geschlecht: Männlich
    • Letzter Login :16. März 2024, 10:23 Uhr
    • + Carpe diem +
      • bundeswehr-feuerwehr.de
    Zitat von: "Martin" post=1100


    In deinem Fall als FWDl'er hast du darauf kein Anrecht.


    Selbstverständlich kann er sich ganz normal bewerben, nur eben nicht mit einem E / Z Schein, nicht das das jetzt falsch rüber gekommen ist.  ;)
    Gruß Martin ;-)

    Kein Support per Private Mitteilungen (PM) durchführen, ausschließlich nur privates. Fragen gehören ins Forum! | Bitte die Regeln zur Netiquette... beachten, danke. | Meine Beiträge sind private Äußerungen und unverbindlich.
     



    heizerdahm

    • Neuling
    • *
    • Beiträge: 28
    • Letzter Login :25. Januar 2024, 19:37 Uhr
    Den Schein bekommst du erst wenn du 12 Jahre als Soldat dabei warst und dann musst du ihn beim BFD beantragen.
     


     

    Zwei kurze Fragen bezüglich des Bewerbungsschreibens

    Begonnen von Michel_87

    Antworten: 2
    Aufrufe: 9629
    Letzter Beitrag 19. Januar 2011, 19:58 Uhr
    von Alexander

    bundeswehr-feuerwehr.de
    Bei der Website www.bundeswehr-feuerwehr.de handelt es sich um keine offizielle Website des Bundesministeriums der Verteidigung,
    sondern um ein auf privater Basis betriebenes Projekt!

    SimplePortal 2.3.7 © 2008-2024, SimplePortal