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Autor Thema: Wie ist das mit Krank- und Gesundmeldung? (Allg. Pfl. der Beamtinnen / Beamten)  (Gelesen 28878 mal)

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  • Beitrag Starter
  • Martin

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    Allgemeine Pflichten der Beamtinnen / Beamten

    Beamtinnen und Beamte (einschließlich Anwärterinnen und Anwärter), die dienstunfähig erkranken, sind verpflichtet, jede Dienstunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich (schriftlich oder mündlich, auch telefonisch) ihrer Beschäftigungsdienststelle anzuzeigen.

    Dauert die Erkrankung länger als 3 Arbeitstage, ist spätestens an dem darauf folgenden allgemeinen Arbeitstag unaufgefordert eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Dienstunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen.

    Dauert die Erkrankung länger als in der Bescheinigung angegeben, ist unverzüglich eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen (Folgebescheinigung). Im übrigen gilt auch hier die Verpflichtung, die Beschäftigungsdienststelle rechtzeitig zu unterrichten.

    Zur Vermeidung von Fehlleitungen ist auf den Attesten vor dem Namen der erkrankten Person die jeweilige Amts- bzw. Dienstbezeichnung anzugeben.

    Während des Erholungsurlaubs muss eine Erkrankung unverzüglich angezeigt und durch ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden, wenn die Krankheitstage nicht auf den zustehenden Erholungsurlaub angerechnet werden sollen. Eine auf den zurückliegenden Zeitraum datierte Dienstunfähigkeitsbescheinigung kann nicht anerkannt werden.

    Der Erholungsurlaub verlängert sich nicht „automatisch“ um die Krankheitstage. Er muss vielmehr neu beantragt und darf erst angetreten werden, wenn er genehmigt ist.
    Gruß Martin ;-)

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    Matze

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    • Letzter Login :29. September 2019, 08:49 Uhr
    Wo findet man das mit der drei Tage Regelung.? Finde nichts in den Gesetzen wo speziell drin steht nach dem dritten Tag muss "erst" ein Attest vorliegen.
     


    Flohfeuerwehr

    Hallo Matze,

    die 3 Tage Regelung ist eine kann Bestimmung.Wir hatten einen Dienststellenleiter der diese Regelung außer Kraft gesetzt hat, da einige Kollegen mit "es geht mir nicht gut" übertrieben haben. Also Attest vom Arzt. Aber du kannst auch deinen Chef/Personalrat fragen wie es in deiner Dienststelle gehandhabt wird.
     


    Alexander

    Das Schreiben befindet sich in einem Ordner vom Zentrum Brandschutz.
    Lustigerweise, so stehts auch in dem Schreiben das beim Beamten  nur von Mo-Fr. zählen im Gegensatz zum Arbeitnehmer, hier gelten Kalendertage.
    Wenn du nun am Fr und So eine 24 Std Schicht hast brauchst du noch keine Kranmeldung.
    Da nur der Freitag und Montag als Tag zählt.
     



    Karsie

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    • Letzter Login :14. Dezember 2022, 15:01 Uhr
    @Flohfeuerwehr

    Zitat
    die 3 Tage Regelung ist eine kann Bestimmung.Wir hatten einen Dienststellenleiter der diese Regelung außer Kraft gesetzt hat, da einige Kollegen mit "es geht mir nicht gut" übertrieben haben. Also Attest vom Arzt. Aber du kannst auch deinen Chef/Personalrat fragen wie es in deiner Dienststelle gehandhabt wird.

    Unser aller Dienststelleleiter sitzt in Sonthofen und nur er kann die 3 Tage Regelung für "einzelne" Kollegen außer Kraft setzten.
    Eine pauschales Verlangen einer AU ab dem ersten Krankheitstag für eine komplette Wache ist nicht möglich.
    Ich denke du meinst mit Dienststellenleiter euren Wachenleiter vor Ort.
    Dieser hat keineswegs die Kompetenz, daß für sich zu entscheiden, er kann so etwas an den Dienstellenleiter in Soho melden und der entscheidet dann.
    Falls eurer Chef das doch mal durchgezogen hat bedaure ich euren ÖPR und eigentlich jeden Kollegen vor Ort weil so ein eklatanter Eingriff in Bestimmungen ( obwohl nur eine "Kannbestimmung" ) währe schon ein "starkes Stück".
    Wenn ich mich recht entsinne, hatte das Zentrum die 3 Tage Regelung mal kurz außer Kraft gesetzt, aber so viel "Shitstorm" von der Basis hat auch die Burg nicht ausgehalten und das Baby wurde aber schnell wieder zurückgezogen.

     
     


    Flohfeuerwehr

    Hallo Karsie,

    das war bevor es das Zentrum gegeben hat.
     


  • Beitrag Starter
  • Martin

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    Das Thema mit den drei Tagen hatten wir hier schon einmal diskutiert.

    Es war die Hausferfügung 1/2014

    Guckst du hier

    https://www.bundeswehr-feuerwehr.de/index.php?topic=1679.0
    Gruß Martin ;-)

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    Karsie

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    @Flohfeuerwehr

    Hatte ich mir schon gedacht

    mfg
     



    Shamrock

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    • Letzter Login :30. Januar 2024, 16:04 Uhr
    Hallo Leute!
    Ich belebe mal kurz dieses Thema nochmal!

    Wo steht es geschrieben, das ich mich gesundmelden muss?
    Bei einer Krankschreibung hab ich ja einen bestimmten Zeitraum für den ich krankgeschrieben bin. Warum sollte ich mich dann gesund melden, wenn dieser Zeitraum vorbei ist?
    Es ist doch logisch, wenn keine weitere Krankmeldung kommt, das ich wieder gesund bin, oder???
    Ich finde in keinem Beamtengesetz keine Passage mit dem Thema Gesundmeldung.
     


    Alexander

    Weil das der Anstand gebietet und auch für die weitere Dienstplanung von Nöten ist. *kopfschüttel*

    Woher soll denn dein Chef wissen ob du nächste Schicht wieder kommst oder eine Folgearbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt?
     
    Folgende Mitglieder bedankten sich: Martin


     

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