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Autor Thema: Erfahrung mündlicher Teil Auswahlverfahren  (Gelesen 21116 mal)

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  • MEberhard

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    Leserbrief
    Erfahrung zum Einstellungstest mündlicher Teil in die Bundeswehr Feuerwehr
    Weil ich dachte durch meine 20 jährige Zugehörigkeit zur Freiwilligen Feuerwehr, und erfolgreich bestandenen Lehrgänge zum Truppmann, Truppführer, Sprechfunker, PA-Träger, Maschinist, Gerätewart, Gruppenführer und Zugführer sei ich für diese Tätigkeit in gewissem Maße geeignet. Das mir natürlich gewisse Erfahrungen und Kenntnisse fehlen war mir bewusst. Doch da zu Beginn der Tätigkeit eine 18 monatige Ausbildung erfolgen soll, bin ich davon ausgegangen das man mir dort die noch fehlenden Fähigkeiten vermittelt. Nachdem ich dann erfreulicherweise für mich, zum Einstellungstest, sportlicher Teil  und schriftlicher Teil eingeladen wurde. Tat ich nun alles für mich mögliche um diese Tests zu bestehen, was mir auch gelang. Nachdem ich diese Tests bestanden hatte wurde ich zum mündlichen Test des Auswahlverfahrens eingeladen. Also fuhr ich am 07.06.2010 nach Düsseldorf zur Wehrbereichsverwaltung West um dort den Fragen des Prüfungsgremiums Frage und Antwort zu stehen.  Nun wurde ich mit folgender Situation von einem Brandamtmann konfrontiert. Sie fahren auf einer geraden Straße mit einer Fahrspur für jede Richtung, weit und breit ist niemand zu sehen, als sie an einen gerade geschehenen Unfall kommen. Ein Fahrzeug welches auch aus Ihrer Richtung kam ist ins Schleudern geraten und auf seiner Fahrerseite auf der Gegenfahrbahn liegen geblieben. So das der entgegenkommende Verkehr auf die Unterseite des verunglückten Fahrzeugs sieht. Erste Frage wo stellen Sie Ihr Fahrzeug ab? Meine Antwort lautete: auf der aus meiner Richtung kommenden linken Straßenseite ca. 20-30 m vor dem Unfallfahrzeug. Welches bedeutet dass ich erst einmal an der Unfallstelle vorbei fahre. Was aber zum Vorteil  dass ich eine etwas übersichtlichere Verkehrssituation geschaffen habe, und einen „Puffer“ für mich wenn ich ggf. Personen aus dem Fahrzeug befreien muss oder andere Tätigkeiten an dem Unfallfahrzeug durchführen muss. Worauf mir der Brandamtmann erwidert warum fahren Sie an dem Fahrzeug vorbei? Es könne zufällig genau dann explodieren wenn Sie daran vorbei fahren. Worauf ich erwiderte das Fahrzeuge meistens nur in amerikanischen Filmen explodieren. Wenn ich den vielen Berichten aus der einschlägigen Fachpresse Glauben schenken darf, und den vielen Zeitungsberichten bzw. Fernsehberichten von Fahrzeugunfällen, explodieren Kraftfahrzeuge in den seltensten Fällen. Daraufhin wurde mir gesagt dass ich mir die Reifen aufschlitzen könnte, wenn ich über die, durch den Unfall, herumliegenden Scherben fahre.  Welches ich sicherheitshalber Unkommentiert im Raum stehen ließ und nur noch bei mir dachte das dann wahrscheinlich in Deutschland täglich tausende Autofahrer wegen aufgeschlitzter Reifen in die Werkstatt müssen, weil garantiert an einem Unfallort nicht alle Scherben aufgekehrt werden.  Das Ende dieser Erläuterung war das ich mit meinem Auto ca. 20-30 m vor der Unfallstelle auf meiner Straßenseite stehen bleiben sollte. Vorteil des Ganzen die Unfallgefahr steigt noch mehr weil nun auf beiden Fahrbahnen Hindernisse sind. Eine schön unübersichtliche Unfallstelle. Nächste Frage: Was tun Sie als erstes wenn Sie Ihren PKW verlassen? Ich ziehe meine Warnweste an und sichere die Unfallstelle ab. Was meines Erachtens in diesem Fall nun etwas schwierig wird da ich ja nun beide Fahrbahnen blockiert habe und ich leider nur im Besitz eines Warndreiecks bin. Vielleicht sollte man auf Grund der Aussage des Brandamtmannes die StVO dahingehend ändern dass in jedem PKW nun mindestens zwei Warndreiecke mitzuführen sind. Unfallstelle abgesichert. Nächste Frage: Was tun Sie nun nachdem Sie die Unfallstelle abgesichert haben? Klar ich sehe mir die Unfallstelle genauer an. Laufen Flüssigkeiten aus, steigt Rauch auf oder sehe ich Feuer. Dann sehe ich ins Wageninnere erkenne ich verletzte Personen? Antwort des Brandamtmannes: Sie sehen zwei Personen, eine Schreit ganz laut um Hilfe die andere bewegt sich nicht, welcher Person würden Sie zuerst helfen? Meine Antwort lautete die die sich nicht bewegt, die andere kann schreien ist also bei bewusst sein. Darauf kam dann die Aussage: Nun sind Sie schon 2 Std. an der Unfallstelle was haben Sie vergessen? Anspielung war auf den Notruf. Am Ende des Gesprächs welches ich an dieser Stelle nicht noch weiter zitieren möchte wurde mir dann mitgeteilt das ich für den Beruf als Bundeswehr-Feuerwehrmann nicht geeignet wäre weil ich mich zu wenig mit dem deutschen Staat identifiziere und von der Feuerwehr keine Ahnung habe. Der offizielle Absagegrund lautet natürlich “Sie haben in der mündlichen Prüfung zu wenig Punkte gesammelt“!!! Meiner Meinung passte ich alterstechnisch nicht mehr in Ihr Schema, und wurde so um meine Möglichkeit, zur Einstellung in den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst bei der Bundeswehr gebracht. Womit es meines Erachtens dann ins geheim doch noch eine Altersgrenze zur Einstellung als Bundesbeamter gibt!!!
    Gruß
    Mario Eberhard
     



    Martin

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    • Letzter Login :16. März 2024, 10:23 Uhr
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    Antwort #1 am: 22. Juni 2010, 12:10 Uhr
    Hallo MEberhard

    allso wenn das wirklich so war dann ist das nach meiner Meinung schon ein Ding. Wenn man es mit deiner Vorausbildung bei der FF auch noch bis zur mündlichen schafft und denn soetwas...

    Mal ne Frage, wie alt bist du denn? Und wie hieß der Brandamtmann? Wenn du es nicht öffentlich machen möchtest dann einfach per PN  ;)

    Gruß Martin
    Gruß Martin ;-)

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  • Beitrag Starter
  • MEberhard

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    • Letzter Login :27. Oktober 2010, 19:48 Uhr
    Antwort #2 am: 22. Juni 2010, 13:38 Uhr
    Hallo,

    ich bin 35. Den Namen möchte ich aber nicht nennen. Könnte ja sein das die vier Personen aus dem Gremium sich absprechen und behaupten es wäre nicht so gewesen. Alleine steht man bei sowas dann immer doof da!

    Gruß Mario
     


    Alexander

    Antwort #3 am: 22. Juni 2010, 18:03 Uhr
    Ohne dich jetzt als Lügner hinstellen zu wollen.
    Für mich klingt das einfach irgendwie unglaubwürdig.
    "Aussotieren" hätte man dich auch so können, ohne solche komischen Fragen, denn bei der mündlichen Prüfung bedarfs keiner Begründung.
     



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  • MEberhard

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    • Letzter Login :27. Oktober 2010, 19:48 Uhr
    Antwort #4 am: 24. Juni 2010, 16:21 Uhr
    Es ist ja jedem frei gestellt, das was ich in meinem Leserbrief geschrieben habe zu glauben oder nicht. Ich habe nur mein Erlebnis aufgeschrieben wie es sich zugetragen hat.
     


     

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