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Fragen und Antworten - zivile Laufbahnausbildung (mtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Einstellungsvoraussetzungen => Thema gestartet von: Bowie MM am 12. Juli 2019, 12:43 Uhr

Titel: Alterseinstellgrenze von 50 Jahren?
Beitrag von: Bowie MM am 12. Juli 2019, 12:43 Uhr
Guten Tag,
ich bin Berufsfeuerwehrmann bei einer Stadt in Norddeutschland HBM DL-Führer A9, also Beamter, Rettass. und all die Lehrgänge die bei deiner BF so üblich sind. Gilt für mich auch die Altersgrenze von 50 Jahren, die, wenn ich es recht verstanden habe für Bewerber ohne Ausbildung gültig ist?
Titel: Antw: Alterseinstellgrenze von 50 Jahren?
Beitrag von: Martin am 13. Juli 2019, 13:18 Uhr
Hallo

Mittlerweile gibt es wirklich verschiedene Einstellungskonstellationen. Das kann dir hier wirklich keiner so genau sagen.
Es sind zum Teil wirklich Einzelfallentscheidungen.

Ich rate dir direkt beim BAPersAmt in Düsseldorf anzurufen und den dein Fall schildern.
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