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Autor Thema: Dienstort fern der Heimat bei Dienstherrnwechsel  (Gelesen 14369 mal)

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  • oostfreesk

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    Moin,

    ich bin vom Personalführer aufgefordert, mich für einen Standort zu entscheiden. Leider liegen alle Standorte mindestens 4 Stunden Autofahrt von meinem jetzigen Wohnort entfernt, also 350 - 400 km. Zur Auswahl steht Hohn, Jagel, Glücksburg und Rostock. :-[ und damit verbunden die Wiederaufnahme des Einstellungsverfahren. Selber wohne ich in Wilhelmshaven.
    Habe mich seinerzeit für die Direkteinstellung mit Wechsel BF zur BwFw beworben um im wohnortnahen Bereich eingesetzt zu werden. Mehreren Kollegen ist das auch vor mir gelungen, zumal es im Umkreis von 50 km gleich 5 Dienststellen der Bundeswehrfeuerwehr gibt. Im letzten Jahr hätte ich noch eine Stelle wohnortnah in Aurich bekommen können. Da mir damals die Versetzung meines jetzigen Dienstherrn verweigert wurde und ich dieses Jahr um Wiederaufnahme des Einstellungsverfahren gebeten habe, habe ich die Qual der Wahl. :-\
    Nach einem Telefonat mit dem Zentrum Brandschutz ist mir auch klar, wie solche Standortentscheidungen zustande kommen und mir ist auch bewusst, dass ich als Bundesbeamter bundesweit einsetzbar wäre. Dieses habe ich ja auch so bei ersten Auswahlverfahren akzeptiert. Aber primär gleich ein Dienstort mit so einer Distanz zum Wohnort.
    Mich würde jetzt interessieren, welche Erfahrungen haben Kollegen in ähnlicher Situation, also Wohnort und Dienststelle soweit entfernt, dass ein tägliches Pendeln zwischen den Diensten nicht möglich ist. Wie wird es  seitens der Dienstplaner gehandhabt? Wie ist die Zufriedenheit dieser Kollegen. Auf eine anschließende Versetzung heimatnah möchte ich nicht setzen, da es hierfür keine Garantien gibt.
    Ein Umzug kommt für mich nicht mehr in Frage, da Haus und Hof. Fahre jetzt mit dem Fahrrad zum Dienst.
    Ich muss jetzt also abwägen. Hätte beim Bund dann noch 14 Dienstjahre.

    Über Antworten würde ich mich freuen.

     



    Martin

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    Antwort #1 am: 18. Juli 2018, 19:24 Uhr
    Hallo

    Ich denke das musst du mit dir leider ganz alleine ausmachen ob du das Risiko eingehst. Kollegen die nicht jedes mal nach dem Dienst nach hause fahren können gibt es leider genug.

    Wenn alle mitspielen (Wachabteilungsleitung und Mitkollegen) kann durchaus ein gewisser Block an Dienste gemacht werden so das du danach ein Block an Freizeit hast. Ist aber kein Muss! - nur guter Wille.

    Zufrieden ist natürlich keiner mit so einer Situation.

    Tja.... finanziell muss man das ganze auch abwägen, was für ein Status hast du? Landesbeamter/Angestellter ect. was machst du beruflich? Der jüngst bist du, so nehme ich an, denn auch nicht mehr.

    Alles auch mal auf die spätere Versorgung (Pension) geprüft, finanziell, Anrechnungen usw.?

    Gruß Martin ;-)

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    Grisu75

    Antwort #2 am: 19. Juli 2018, 10:18 Uhr
    Bei mir ist ein tägliches pendeln bei 220 km auch nicht machbar.
    Wenn man aber frühzeitig sich mit seinem WAL abspricht und dienstlich nichts dagegen spricht ist bei der Dienstplanung genügend spielraum um, wie Martin schon erwähnt hat, sich in Blöcke einteilen zu lassen. Sprich 2 / 3 schichten dienst 2 / 3 schichten frei usw. Mach ich mittlerweile auch seit  6 Jahren. Am wichtigsten ist hier aber dass die Familie die Belastung mit tragen kann, dass du regelmäßig z.B. 1 woche am Stück nicht zuhause bist. Ob man damit zufrieden ist..........
    Wenn die restlichen Rahmenbedingungen stimmen sprich das Arbeitsklima auf der Wache und die Familie mitspielt, durchaus möglich.
    Wenn du die Möglichkeit und die Zeit hast dir die Wachen vorher anzuschauen, mach das.
    Drück dir die Daumen.
    Wenn jeder nur an sich denkt, ist auch an alle gedacht ;)
     


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  • oostfreesk

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    Antwort #3 am: 19. Juli 2018, 19:23 Uhr
    Erst mal Danke für die Antworten und Erfahrungen.
    Bin BaL bei der Berufsfeuerwehr. Müsste kündigen, da Versetzung nicht möglich. Der Bund würde mich als BaL neu einstellen und
    wenn beide Dienstverhältnisse direkt aufeinander folgen, ist auch beim Wechsel der   Versorgungskasse kein Nachteil zu erwarten.Kleines Restrisiko für mich verbleibt dann zwischen Entlassungsverfügung und Neuernennung.
    Wenn man nicht pendeln kann, muss man sich eine Zweitwohnung nehmen? Oder wie ist die Unterbringungsmöglichkeit. Wird Trennungsgeld gezahlt? In meinem Fall handelt es sich ja nicht um eine Versetzung.



     



    Hennes

    Antwort #4 am: 19. Juli 2018, 20:00 Uhr
    Du solltest auch daran denken das bei einer Neueinstellung  eventuell deine Erfahrungsstufen neu festgesetzt werden!
     


    David1604

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    Antwort #5 am: 19. Juli 2018, 21:35 Uhr
    Hallo, ich möchte auch von einer BF zum Bund wechseln, muss ich da bei meinen Dienstherrn kündigen? Wie ist das mit dem Trennungsgeld, wieviel ist das?
     


  • Beitrag Starter
  • oostfreesk

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    Antwort #6 am: 19. Juli 2018, 23:53 Uhr
    Kündigung ist die allerletzte Option. Stelle einen Versetzungsantrag, wenn der Bund dir eine Zusage gibt. Nur wenn dein Dienstherr dir die Versetzung ablehnt ggf. kündigen.  Es sei denn, die Bundeswehr übernimmt dich anderweitig.
     


    Grisu75

    Antwort #7 am: 20. Juli 2018, 09:13 Uhr
    Nach der aktuellen Trennungsgeldverordnung stehen dir je nach Familienstand bis zu 2 Familienheimfahrten sowie der Tagessatz für Verpflegung zu. Der variiert wieder, je nachdem ob du täglich nach Hause zurück kehrst oder an der Dienststelle übernachtest. Als TG Empfänger bist du Unterkunftsberechtigt.
    Heist ,wenn möglich bekommst du am Standort kostenlos Unterkunft oder einen Zuschuß zur Miete einer 2.Wohnung.
    Wenn jeder nur an sich denkt, ist auch an alle gedacht ;)
     



    Martin

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    Antwort #8 am: 20. Juli 2018, 10:32 Uhr
    Für Informationen zum Thema Trennungsgeld / Umzugskostenvergütung und mehr, bitte hier mal im 1. Thread reinschauen - steht alles detailliert dort im Beitrag.

    1. Wo finde ich Infos zum Trennungsgeld (TG) bzw. Trennungsgeldanträge? Für weitere Fragen bezüglich TG bitte diesen Thread benutzen.

    bzw. hier weitere Infos

    2. Erste Anlaufstelle Grundinformationen - Verdienst / Soziales

    Gruß Martin ;-)

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    David1604

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    Antwort #9 am: 22. Juli 2018, 10:55 Uhr
    Vielen Dank für die hilfereichenden Info´s
     


    drumwars

    Antwort #10 am: 23. Juli 2018, 09:57 Uhr
    Erst einmal ein Hallo an die Community,

    da ich mich im Moment im Zuge meiner laufenden Bewerbung ebenfalls mit der Problematik beschäftige, ist mir dieses Forum eine gute Informationsquelle geworden. Manchmal ist es aber so, das neue Themen auch neue Fragen aufwerfen...
    Ist es bei den weiter weg wohnenden Kollegen dann so, dass Sie in der Kaserne schlafen bzw. dort eine feste Unterkunft haben (und ich gehe einmal davon aus, das dies von der BW auch in "Rechnung" gestellt wird) oder hat man in der Regel schlichtweg einen 2. Wohnsitz z.B.  in Form eines Appartments?
    Wenn ich das hier so richtig verfolge, scheinen Anfahrtswege von 200km und mehr ja keine Seltenheit zu sein, ohne natürlich konkrete Zahlen zu kennen.
    Was die Trennungsgeld bzw. Umzugsregelung angeht: Da blicke ich offengesagt nicht ganz durch. Aber das ist für mich erst einmal nicht vordergründig.
    Wichtiger wäre für mich zu wissen, wie die Kollgen die weite Anfahrt stemmen bzw. die Sache lösen.
    Grüsse
    Joachim
     


    Martin

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    Antwort #11 am: 23. Juli 2018, 10:30 Uhr
    Hi und Willkommen in der Community, drumwars

    In der Tat wird dir rein rechtlich die Unterkunft in Rechnung gestellt.

    Eins muss dir klar sein, du hast kein Anspruch auf eine Unterkunft in der Kaserne. Stehen keine Unterkünfte zur Verfügung, musst du dich im Standortbereich - ebenfalls auf eigene Kosten - eine Unterkunft suchen. Wobei natürlich das ganze in Verbindung mit TG / UKV JA/NEIN abzuklären wäre.

    Solltest du Trennungsgeldempfänger werden, bekommst du dafür einen Mietzuschuss. Bei Zusage der UKV kannst du auf Kosten des Bundes dein Umzug in den Standortbereich durchführen aber das kommt wohl für dich nicht in Frage...

    Wie sich das mit dem TG usw. verhält habe ich bereits zuvor gepostet, dort findest du auch Beispiel wie das berechnet wird.


    Wie soll man das managen? So wie Grisu75 und ich es bereits geschschrieben habe. Geht leider nicht anderst.
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    Wenn die restlichen Rahmenbedingungen stimmen sprich das Arbeitsklima auf der Wache und die Familie mitspielt, durchaus möglich.
    Wenn du die Möglichkeit und die Zeit hast dir die Wachen vorher anzuschauen, mach das.
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    « Letzte Änderung: 23. Juli 2018, 10:32 Uhr von Martin »
    Gruß Martin ;-)

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    drumwars

    Antwort #12 am: 23. Juli 2018, 15:06 Uhr
    Danke für die Antwort.
    Ein Umzug käme für uns (meine Lebensgefährtin sei in diesem Zusammenhang auch nicht zu vergessen...) durchaus in Frage. Was auch damit zu tun hat, das wir unter Umständen sogar gerne anderweitig sesshaft würden.
    Allerdings nicht von Tag eins an. Ich gehe mal davon aus, dass wir eventuell in der ersten Zeit quasi eine Teilzeitbeziehung führen, sollte es dazukommen. Dann die Wohn- bzw. Lebenssituation abklären und auf Wohnungssuche gehen (Partnerin auch Arbeitsplatzsuche). Für diese Zeit 6-12 Monate wäre es halt interessant zu wissen wie das so gehandhabt wird bzw. ob es vielleicht Aspekte gibt, die man noch berücksichtigen sollte.
    Hintergrund ist der Sachverhalt, dass Kollegen meiner BF uns Richtung BW FW verlassen haben...
    Und da ist nicht alles so gelaufen wie man das wohl vorher "besprochen" hatte (ohne Wertung).
     


     

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