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Fragen und Antworten - zivile Laufbahnausbildung (mtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Dienstbezüge / Soziales => Thema gestartet von: Andichan am 12. Dezember 2013, 19:47 Uhr

Titel: Verbot einer altersdiskr. Bes. - Fristwahrend Widerspruch noch i. Dez. einlegen
Beitrag von: Andichan am 12. Dezember 2013, 19:47 Uhr
Heute habe ich auf der Webseite des VBB folgendes gelesen.

http://www.vbb.dbb.de/aktuelles/archiv_2013/131203_alter.html

>>> Bitte alle Links und die dahinter befindlichen Dateien  studieren.


Jeder Beamte soll seine Ansprüche geltend machen. Hierbei handelt es sich um -mögliche- Ansprüche wegen der Umstellung der Besoldungsgruppen. Vielleicht können sich noch Kollegen an die sehr kurzfriste Aufforderung am Ende letzten jahres erinnern. Viele, auch ich, haben einen entsprechenden Antrag auf Prüfung etc. bei seiner zuständigen WBV gestellt und einen ablehnenden Bescheid bekommen.

In der aktuellen Sache ist es nun so, dass mit der kommenden Rechtsprechung genau das Gegenteil, also Recht gegenüber des Beamten, gesprochen wird. Dies gilt für alle Beamte, die vor 2009, also bevor die neue Besoldungsordnung eingeführt wurde.

Ich habe heute mit dem BV des VBB  gesprochen und ihm gesagt, dass wir bereits Ende 2012 noch schnell einen Antrag stellten und ich der Meinung bin, dass die WBV den bereits verfügten Bescheid zurücknehmen müsste. Er sagte mir, dass im gegensatz zu 2012 noch ein wichtiger Punkt hinzugekommen wäre und nun die Chancen sehr sehr groß sind, dass die noch zu erwartenden Rechtssprechung (Frühjahr 2014) im Sinne der Beamten kommt. Da, wie auch 2012 eine Verjährung in Betracht kommt, sollten nunmehr alle Beamten die Fristen waren und einen, nach Vorlage des VBB (Mustervorlage im Web) stellen. Ansonsten würden die Ansprüche aus 2010 verfallen. Die PersVerwaltung wurde durch den BMVG angewiesen bis zur endgültgen Entscheidung durch das Gericht keine ablehnenden Bescheide o.d.gl. zu versenden, sondern das Verfahren bis zur entgültigen Entscheidung ruhen zu lassen.

Es ist also schnelligkeit angebracht, da sonst wieder ein Jahr verloren ist.

Gruß
Titel: Re: Verbot einer altersdiskr. Bes. - Fristwahrend Widerspruch noch i. Dez. einlegen
Beitrag von: iDroc am 12. Dezember 2013, 20:52 Uhr
Vielen Dank für den Hinweis, auch wenn bei mir einige Kollegen meinen: hab ich letztes Jahr weggeschickt, dann reicht das. Ich habe es so wie die Vorlage ist nochmals losgeschickt. Wenn ich damit meine Rechte sichere, ist doch kein Beinbruch.
Gruß iDroc
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