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Fragen und Antworten - zivile Laufbahnausbildung (mtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Dienstbezüge / Soziales => Thema gestartet von: Grisu75 am 14. Juli 2013, 11:28 Uhr

Titel: Trennungsgeld
Beitrag von: Grisu75 am 14. Juli 2013, 11:28 Uhr
Unter uns sind ja nicht gerade wenige, die TG und Reisebeihlife bekommen. Ist jemanden bekannt, wie es nach 2017 weitergeht, wenn den dann vielleicht mal das Stationierungskonzept umgesetzt wurde. Es wurden schon Gerüchte gestreut, dass es möglich wäre, einfach die UKV zuzusagen und fertig. Was wieder weniger Geld bedeuten würde. :sick:
Titel: Trennungsgeld
Beitrag von: Alexander am 14. Juli 2013, 12:51 Uhr
Zitat von: "Grisu75" post=2458
Unter uns sind ja nicht gerade wenige, die TG und Reisebeihlife bekommen. Ist jemanden bekannt, wie es nach 2017 weitergeht, wenn den dann vielleicht mal das Stationierungskonzept umgesetzt wurde. Es wurden schon Gerüchte gestreut, dass es möglich wäre, einfach die UKV zuzusagen und fertig. Was wieder weniger Geld bedeuten würde. :sick:


Theoretisch, wenn du bis 2017 TG und RB bekommen hast ist eh schon was schief gelaufen.
Ansonst wirst du noch ein paar Jahre warten müssen, bis sich etwas genaueres ergibt.
Titel: Trennungsgeld
Beitrag von: AllGeier am 15. Juli 2013, 18:17 Uhr
Wieso?
Titel: Trennungsgeld
Beitrag von: Alexander am 15. Juli 2013, 18:31 Uhr
Zitat von: "AllGeier" post=2464
Wieso?


Weil eigentlich, sofern absehbar jemand länger als 5 Jahre am Dienstort verbleibt die UKV zugesagt werden sollte.
Titel: Trennungsgeld
Beitrag von: Grisu75 am 16. Juli 2013, 09:39 Uhr
Zitat von: "Alexander" post=2466
Zitat von: "AllGeier" post=2464
Wieso?


Weil eigentlich, sofern absehbar jemand länger als 5 Jahre am Dienstort verbleibt die UKV zugesagt werden sollte.


Bisher wurde die UKV ja nur auf Antrag gewährt, da die Zielstruktur noch nicht erreicht wurde.
Titel: Trennungsgeld
Beitrag von: Grisu75 am 21. Juli 2013, 14:03 Uhr
Bin fündig geworden und hab somit meine ursprüngliche Frage selbst beantwortet
Titel: Trennungsgeld
Beitrag von: Matze am 23. Mai 2014, 16:58 Uhr
Bin SAZ 8 und mache in den 3 Jahren von meinen BFD Anspruch die Ausbildung bei der Bundeswehr Feuerwehr. Ich bekomme ja nicht von der "Feuerwehr" mein Trennungsgeld sondern vom BFD. Hat da jemand Erfahrungen ob ich ne anerkannte Wohnung brauch? Wohne zZ bei meinen Eltern im Haus mit und habe kein Miertverrag.
Titel: Trennungsgeld
Beitrag von: lampuser am 23. Mai 2014, 19:56 Uhr
Du brauchst definitiv eine anerkannte Wohnung. Sonst gibts kein Trennungsgeld.
Titel: Trennungsgeld
Beitrag von: Matze am 19. August 2014, 21:15 Uhr
Wenn eine Wohnung anerkannt ist bekommt man ca 7,47euro pro Tag an dem man nicht Zuhause ist, richtig?
Plus eine Familienheimfahrt im Monat als Single. Gibt es bei den Heimfahrten einen Höchstsatz? ZB 150Euro pro Fahrt?
Titel: Trennungsgeld
Beitrag von: lampuser am 19. August 2014, 22:05 Uhr
Ist abhängig ob du eine amtliche unentgeltliche Unterkunft zur Verfügung gestellt bekommen hast. Wie die Verpflegung in der Kaserne aussieht etc. Das kann man leider nicht so pauschalisieren. Da musst du im Kompetenzzentrum Travelmanagement des BAIUDBw anrufen. Im Fachbereich Trennungsgeld und Reisekosten, können die dir bestimmt weiterhelfen.

Ja es gibt einen Höchstsatz. Aber den weiß ich leider auch nicht. Meine mal etwas von 210€ gehört zu haben. Ist aber nur Spekulation. Auch da empfehle ich das KompZ TM
Titel: Trennungsgeld
Beitrag von: Alexander am 20. August 2014, 06:44 Uhr
In den ersten 14 Tagen bekommst du einen erhöhten Satz, dieser beträgt, nagel mich nicht fest, bei 24€.
Zu deinen Familienheimfahrten, ja es gibt einen Höchstsatz, dieser liegt genauso wie bei Dienstreisen aber nur bei 130€, in Ausnahmefällen gibts zwar 150, aber du wirst wahrscheinlich kein Ausnahmefall sein.
Titel: Trennungsgeld
Beitrag von: ABigOldMan am 21. August 2014, 15:30 Uhr
1. Wer lesen kann ist immer im Vorteil  B)

   vgl TGV = Trennungsgeldverordnung im Anhang

   und dazu Koalitionsvertrag 2013, Seite 123 Abschnitt "Attraktivität"
   (auch im Anhang)
2. Wahlfreiheit TG - UKV soll/wird mit dem Artikelgesetz im Herbst 2014 umgesetzt.


Gruß
ABigOldMan
Titel: Trennungsgeld
Beitrag von: Matze am 22. August 2014, 14:03 Uhr
Woher weist du das das im Herbst umgesetzt wird?
Wenn dann heißt das, dass man ab diesen Zeitpunkt selbst  entscheiden kann ob man UKV oder Trennungsgeld bekommt?
Wo kann man die Höhen bzw die Höhstsätze der Reisekosten und der Trennungsgeld Ansprüche Nachlesen? Bei TG wird doch noch unterschieden ob man verheiratet ist und ob man noch ne Wohnung am Dienstort hat glaub ich.
Titel: Trennungsgeld
Beitrag von: Alexander am 22. August 2014, 14:58 Uhr
Zum Thema Reisekosten. -> BRKG
TG bekommst du das was in der Sozialversicherungsentgeltverordnung steht.
Als Verheirateter eben 150% davon.
Titel: Trennungsgeld
Beitrag von: Matze am 24. August 2014, 18:11 Uhr
Habe mir gerade das BRKG durchgelesen und brauche eure Hilfe.

Aus dem BRKG:
§ 4 Fahrt- und Flugkostenerstattung
(1) Entstandene Kosten für Fahrten auf dem Land- oder Wasserweg mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln werden bis zur Höhe der niedrigsten Beförderungsklasse erstattet. Für Bahnfahrten von mindestens zwei Stunden können die entstandenen Fahrtkosten der nächsthöheren Klasse erstattet werden. Wurde aus dienstlichen oder wirtschaftlichen Gründen ein Flugzeug benutzt, werden die Kosten der niedrigsten Flugklasse erstattet. Kosten einer höheren Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel können erstattet werden, wenn dienstliche Gründe dies im Einzelfall oder allgemein erfordern.
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Frage dazu:
Wenn man mit der Bahn fährt und die BahnCard 50 mit der Nutzungsberechtigung der Bahnklasse 2 nutzt, zahlt man ne gewissen Preis.
Kann man dann den Preis für Bahnklasse 1 einreichen, wenn die Fahrt über 2 Stunden dauert?
Titel: Trennungsgeld
Beitrag von: Alexander am 24. August 2014, 18:21 Uhr
Zitat von: "Matze" post=4341

Frage dazu:
Wenn man mit der Bahn fährt und die BahnCard 50 mit der Nutzungsberechtigung der Bahnklasse 2 nutzt, zahlt man ne gewissen Preis.
Kann man dann den Preis für Bahnklasse 1 einreichen, wenn die Fahrt über 2 Stunden dauert?

Es heißt es kann und wenn dann nur wenn die Kosten tatsächlich entstanden sind.
Also 2. Klasse fahren und die Differenz kassieren geht nicht.
Titel: Trennungsgeld
Beitrag von: ABigOldMan am 25. August 2014, 10:07 Uhr
Wir reden doch über Trennungsgeld (TG) und nicht über Reisekosten bei Dienstreisen, oder?

Also gilt TGV § 5, Absatz 4

... (4) Als Reisebeihilfe werden die entstandenen notwendigen Fahrauslagen bis zur Höhe der Kosten der für den Berechtigten billigsten Fahrkarte der allgemein niedrigsten Klasse ohne Zuschläge eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels vom Dienstort zum bisherigen Wohnort .... und zurück erstattet....

Eine BC 50 wird, im Kostenvergleich, erstattet und danach auch nur noch der Betrag, der für mit BC 50 gekaufte Fahrkarten der 2.Klasse Deutsche Bahn entsteht / entstanden wäre.
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