„E-Schein oder Z-Schein: die Qual der Wahl und was es bedeutet:
Wie geht es nach meiner Dienstzeit in der Bundeswehr weiter?". Diese Frage stellen sich die meisten Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ) kurz vor ihrem Dienstzeitende (DZE). Hinzu kommen nicht selten Sorgen, die eigene Familie nicht mehr ernähren zu können oder auf dem zivilen Arbeitsmarkt nicht bestehen zu können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr (BFD) arbeiten täglich daran, in persönlichen Beratungsgesprächen auf die Sorgen und Ängste der Kameradinnen und Kameraden an ihrem zuständigen Standort einzugehen und Möglichkeiten der individuellen Förderung aufzuzeigen. Die Möglichkeit der BFD-Berater, länger dienenden SaZ an ihrem Dienstzeitende den Weg in den öffentlichen Dienst zu erleichtern, wird dabei gern in Anspruch genommen. Hierfür können interessierte Kameradinnen und Kameraden über den BFD entweder einen Eingliederungsschein (E-Schein) oder einen Zulassungsschein (Z-Schein) beantragen.
Voraussetzung für die Zuteilung der beiden Scheine ist, dass die Soldatin oder der Soldat ein Dienstverhältnis von zwölf oder mehr Jahren in der Truppe vorweisen kann. Auch Soldatinnen und Soldaten, die aufgrund einer Wehrdienstbeschädigung (WDB) die Bundeswehr vorzeitig verlassen müssen, haben Anspruch auf die Scheine. Bei ihnen muss die Dienstzeit vor Eintritt der WDB ebenfalls auf zwölf Jahre festgesetzt worden sein und es müssen davon mindestens vier Jahre Dienst abgeleistet sein. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Wiedereinsteller die Möglichkeit, vom BFD einen E- oder Z-Schein zu bekommen.
Gemeinsam ist beiden Scheinen, dass sie dazu berechtigen, sich auf eine für ausscheidende Soldatinnen und Soldaten vorbehaltene Stelle im öffentlichen Dienst bewerben zu können. Mit dem Eingliederungsschein, der den direkten Übergang des Dienstverhältnisses vom SaZ zur Beamtin bzw. zum Beamten ermöglichen soll, geht das sofort nach dem jeweiligen Dienstzeitende. Mit dem Zulassungsschein hingegen, können sich SaZ auch unabhängig von ihrem Dienstzeitende als Beamte oder als Tarifbeschäftigte bewerben.
Ein großer Vorteil des Eingliederungsscheines liegt darin, dass die Dienstzeit als Soldat um bis zu 1,5 Jahre verlängert werden kann, sofern die Perspektive der Ernennung als Beamte oder als Beamter besteht. Ein weiterer Vorteil ist, dass Inhaber eines E-Scheines bis zu zehn Jahren Anspruch auf Ausgleichsbezüge haben. Bewerben sich Soldatinnen bzw. Soldaten beispielsweise auf eine niedriger dotierte Stelle im öffentlichen Dienst, als sie derzeit in der Bundeswehr inne haben, wird ihnen von Seiten der Bundeswehr bis zu zehn Jahre lang die Ausgleichsumme gezahlt. Nachteil des E-Scheines ist jedoch, dass mit Erhalt des Scheines kein Anspruch mehr auf Übergangsgebührnisse besteht und die Übergangsbeihilfe, sprich die Abfindung, um 75 Prozent gekürzt wird. Hinzu kommt der Nachteil, dass die Förderung der schulischen und beruflichen Bildung nach der Bundeswehr wegfällt.
Diesen Nachteil haben Soldatinnen und Soldaten, die einen Z-Schein wählen, nicht. Für sie besteht die berufliche und schulische Förderung weiter. Allerdings wird beim Z-Schein die Abfindung um 50 Prozent gekürzt. Für den Z-Schein spricht jedoch die Tatsache, dass seinem Inhaber weiterhin die Übergangsgebührnisse zustehen.
Die Entscheidung, welcher der beiden Scheine beim BFD bis zum Dienstzeitende beantragt wird, hängt folglich von der eigenen Flexibilität ab. Ausscheidende Soldaten und Soldatinnen, die nahtlos in das Dienstverhältnis eines Beamten bzw. einer Beamtin wechseln wollen und die Sicherheit der zehnjährigen Ausgleichszahlung anstreben, sollten sich für den E-Schein entscheiden. Für SaZ, die nach ihrem DZE hohe Übergangsgebührnisse zu erwarten haben und die ihren Eintritt als Beamte oder Beamter in den öffentlichen Dienst flexibel gestalten wollen bzw. können, eignet sich eher der Z-Schein.
Wichtig zu wissen ist, dass E- und Z-Schein bis zum Dienstzeitende jederzeit beim BFD getauscht werden können. E-Scheine, die nach dem DZE nicht genutzt werden, können ebenfalls an den BFD zurückgegeben werden. Z-Scheine lassen sich bei Nichtnutzung bis zu acht Jahre nach DZE an den BFD zurückgeben. Nach der Rückgabe der Scheine an den zuständigen Berufsförderungsdienst, haben ehemalige SaZ wieder Anspruch auf Berufsförderung und Dienstzeitversorgung.
Unterschiede E-Schein und Z-Schein auf einen Blick:
Wenn Sie sich für den Eingliederungsschein entscheiden:
- können Sie Ihre Dienstzeit in der Bundeswehr bis zur Ernennung zum Beamten verlängern (bis zu 1,5 Jahre über das DZE hinaus),
- wird Ihre Übergangsbeihilfe (Abfindung) um 75 % gekürzt,
- haben Sie keinen Anspruch auf Übergangsgebührnisse, jedoch auf Ausgleichsbezüge und
- verzichten Sie auf Ihre Berufsförderung am Ende und nach der Dienstzeit.
Wenn Sie sich für den Zulassungsschein entscheiden:
Weitere Informationen rund um die Eingliederung in den öffentlichen Dienst nach der Bundeswehr finden interessierte SaZ in den DZE-Fragen und auf den Internetseiten des BFD.
- wird Ihre Übergangsbeihilfe (Abfindung) um 50 % gekürzt,
- behalten Sie Ihren Anspruch auf Übergangsgebührnisse und
- Ihren Anspruch auf Berufsförderung am Ende und nach der Dienstzeit.