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Fragen und Antworten - zivile Laufbahnausbildung (mtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Auswahlverfahren => Thema gestartet von: Martin am 18. Juli 2012, 16:03 Uhr
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Natürlich beides.
Man muß eine sogenannte Beamtentauglichkeitsuntersuchung (allgemein medizinische Untersuchung, Urinprobe, Seh- und Hörtest, körperliche Begutachtung usw. usw.) über sich ergehen lassen. Gleichzeitig müßt ihr noch eine Atemschutzgeräteträgeruntersuchung G 26 III durchführen lassen. Im Klartext heißt das das ein Belastungs-EKG erstellt wird.
1. Was beinhaltet die G 26 III - Untersuchung?
Informationen findet ihr im Downloadbereich (https://www.bundeswehr-feuerwehr.de/index.php?action=downloads;sa=view;down=3).
2. Was beinhaltet die ärztliche Untersuchung des zivilen Brandschutzpersonals der Bundeswehr ("Beamtentauglichkeitsuntersuchung")?
Weitere Informationen findet ihr im Downloadbereich (https://www.bundeswehr-feuerwehr.de/index.php?action=downloads;sa=view;down=1).
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- Aus immer wieder gegebenen Anlass -
Bitte gebt nicht eure Krankheiten hier bekannt und fragt nach ob es bei der amtsärztlichen Untersuchung/G26 III damit ein Problem geben könnte.
Hier wird euch keiner verbindlich schreiben können das das wohl schon geht oder nicht. Das ist einzig und alleine die Entscheidung des Amtsarztes, es gibt eine linke und rechte Grenze und darin bewegt er sich.
Jedoch gebt euch nicht gleich mit der ersten negativen Mitteilung zufrieden, Einspruch und eine zweite ärztliche Meinung dazu einholen.