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Plauderecke => Off-Topic / Small Talk [Alle] => Thema gestartet von: lampuser am 12. Dezember 2013, 21:30 Uhr

Titel: Nebentätigkeit
Beitrag von: lampuser am 12. Dezember 2013, 21:30 Uhr
Hallo Liebe Kollegen,

wie sieht es bei euch aus?

Gestern hat ein Kollege (Bayern) das erste Mal, auf unserer Wache, ein Verlängerung seiner Nebentätigkeit nicht genehmigt bekommen.
Vom Norden habe ich das schon vielfach gehört. Wie habt ihr euch gewehrt, was geht ihr damit um?

Erst schränken sie uns in den Stunden ein, dann kürzen sie hierfür das Geld und dann sind wir verdammt 2-2,5 Tage je Woche zum Dienst zu kommen um die restliche Woche Däumchen zu drehen.
Ich finde das geht jetzt echt zu weit.
Titel: Nebentätigkeit
Beitrag von: iDroc am 13. Dezember 2013, 10:22 Uhr
Das Ding ist durch. Du sollst deine Nebentätigkeit kündigen und opt/Out unterschreiben damit du evtl. 6h bei deinem Dienstherr mehr arbeiten kannst. Aber woanders? Nee nee das lass mal. Hier im Norden haben wir uns schon damit abgefunden. Leider aber nicht änderbar.
Titel: Nebentätigkeit
Beitrag von: Feuer am 13. Dezember 2013, 10:42 Uhr
Hallo Kollegen.

Nur mal zum Nachdenken.

Da ich jetzt viel Zeit habe, beantrage ich einen Gewerbeschein und arbeite so weiter (in meiner Firma).

Hat sich da schon jemand Gedanken gemacht?
Ist diese eine Lösung?

MfG
Titel: Nebentätigkeit
Beitrag von: Rainer am 13. Dezember 2013, 11:33 Uhr
Hab ich genehmigt bekommen. Musst nur aufpassen zwecks Scheinselbständigkeit.
Titel: Nebentätigkeit
Beitrag von: Andichan am 13. Dezember 2013, 11:56 Uhr
Nur mal eine Frage nebenbei.


Habt Ihr zu viel Zeit?
Titel: Nebentätigkeit
Beitrag von: Kellerkind am 13. Dezember 2013, 12:39 Uhr
Zu viel Zeit vielleicht nicht, aber es könnte ja auch sein das einige Kollegen das Geld aus der Nebenbeschäftigung echt gut gebrauchen können (Kredit Hausbau...)
Titel: Nebentätigkeit
Beitrag von: lampuser am 13. Dezember 2013, 12:42 Uhr
@ Andichan, wenns nach dem AZE geht.. JA.
Titel: Nebentätigkeit
Beitrag von: Andichan am 13. Dezember 2013, 13:08 Uhr
Wie gesagt, nur eine Frage.

Was jeder mit seiner Freizeit anfäng ist natürlich jedem selbst überlassen, doch betünde ja auch viel Bedarf im Ehrenamtlichen Sektor.  :whistle:  B)
Titel: Nebentätigkeit
Beitrag von: lampuser am 13. Dezember 2013, 13:33 Uhr
Das steht hier ja gar nicht zur Debatte ;) Gibt ja noch vieles anderes.
Titel: Nebentätigkeit
Beitrag von: Alexander am 13. Dezember 2013, 14:02 Uhr
Zitat von: "Andichan" post=3369
Wie gesagt, nur eine Frage.

Was jeder mit seiner Freizeit anfäng ist natürlich jedem selbst überlassen, doch betünde ja auch viel Bedarf im Ehrenamtlichen Sektor.  :whistle:  B)


Bin zwar auch im Ehrenamt und hab kein Nebenjob.
Nur sagt unser Kommandant immer, mit der Feuerwehr (also er meint die FF) kann man keine Familie ernähren.
Titel: Nebentätigkeit
Beitrag von: Schlimmer geht immer am 13. Dezember 2013, 16:40 Uhr
Zählen im Bereich der Nebentätigkeit  selbständige Arbeiten  nicht nur in einem  eingeschränkten Bereich wie z. B. Künstlerische, wissenschaftliche Tätigkeiten oder Vortragstätigkeiten etc.  ???
Titel: Nebentätigkeit
Beitrag von: Alexander am 13. Dezember 2013, 18:07 Uhr
Welche Einschränkung.
Die WBV untersagt den Feuerwehrleuten aufgrund der EU Arbeitsrichtlinie und des deutschen Arbeitszeitgesetz die Nebentätigkeit.
Eine selbständige Nebentätigkeit interessiert die EU Arbeitszeitrichtlinie noch das deutsche Arbeitszeitgesetz.
Titel: Nebentätigkeit
Beitrag von: Firedragon am 14. Dezember 2013, 10:46 Uhr
(2) Die Genehmigung ist zu versagen, wenn zu besorgen ist, dass durch die Nebentätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigt werden. Ein solcher Versagungsgrund liegt insbesondere vor, wenn die Nebentätigkeit
1. nach Art und Umfang die Arbeitskraft so stark in Anspruch nimmt, dass die ordnungsgemäße Erfüllung der dienstlichen Pflichten behindert werden kann,
2. die Beamtin oder den Beamten in einen Widerstreit mit den dienstlichen Pflichten bringen kann,
3. in einer Angelegenheit ausgeübt wird, in der die Behörde, der die Beamtin oder der Beamte angehört, tätig wird oder tätig werden kann,
4. die Unparteilichkeit oder Unbefangenheit der Beamtin oder des Beamten beeinflussen kann,
5. zu einer wesentlichen Einschränkung der künftigen dienstlichen Verwendbarkeit der Beamtin oder des Beamten führen kann oder
6. dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung abträglich sein kann.
Ein solcher Versagungsgrund liegt in der Regel auch vor, wenn sich die Nebentätigkeit wegen gewerbsmäßiger Dienst- oder Arbeitsleistung oder sonst nach Art, Umfang, Dauer oder Häufigkeit als Ausübung eines Zweitberufs darstellt.
Titel: Nebentätigkeit
Beitrag von: Andichan am 15. Dezember 2013, 13:19 Uhr
@Alexander,

Zitat
Bin zwar auch im Ehrenamt und hab kein Nebenjob.
Nur sagt unser Kommandant immer, mit der Feuerwehr (also er meint die FF) kann man keine Familie ernähren.


Da geb ich deinem Chef ausdrücklich recht, mit seiner Aussage. Was mich an dem ganzem - bitte verzeiht wenn ich dies mal so nenne - Herumgejammere mit der Nebentätigkeit, kann ich nicht´s abgewinnen. Wer sich nebenbei etwas dazu verdienen möchte der wird sicher auch einen Weg finden, wie er dies am besten anstellt.
Man möge mir es verzeiehen, doch sollte man nicht so tun, als würde man mit dem derzeitigen Gehalt am Hungertuch nagen und ohne die 200 Euronen in die Armutfalle tappen.  Ich bin auch der Verdiener in meiner Familie, hab nen Haus gebaut und so manche Kreditsumme abzahlen müssen, doch bin ich nie auf den Gedanken gekommen einen Nebenjob anzunehmen und somit auf die Zeit mit der Familie zu verzichten. So nötig kann man es nicht haben.
Titel: Nebentätigkeit
Beitrag von: Beaker am 15. Dezember 2013, 18:03 Uhr
na dann verkraftest Du bestimmt weitere Einbußen nach den fetten Jahren?

wer in die Zukunft schaut und sich die Handlungsweisen anderer anschaut weiss, "alles was irgend geht ist das Minimum was wir brauchen um in 15 bis 25 Jahren so gut wie möglich dazustehen!"

Oder glaubst Du das es besser wird? das jeder tatsächlich als A9 in Pension geht?
wer soll die Altersvorsorge mit diesen Aussichten jetzt schon entsprechend hoch bezahlen können um die Lücken auszugleichen? wer glaubt tatsächlich das es bei 72% der Bezüge bleibt für die Pension? warum dürfen Andere mit einer Nebentätigkeit nur weil diese evtl. anders heisst zusätzlich Geld verdienen? Diese Wahl haben wir nicht mehr - wer nicht will muss ja nicht! Auslandseinsätze sind ja auch nicht mehr drin! - was das damit zu tun hat? ganz einfach: damit kannst Du dein Pensionseintrittszeitpunkt runtersetzen!!!!!

Die vielgepriesene Vereinbarkeit von Familie und Beruf beginnt nicht mit dem Kindergarten, sondern mit Kohle!!!!!
Frag mal Frau Verteidigungsministerin wie man als mehrfache Mutter so aktiv am Berufsleben teilhaben kann? Trotz Kinderbetreuung ist die Bude noch lange geputzt und der Garten gepflegt!!!!
Das macht doch jemand für Sie !!! umsonst?? ist das vielleicht erstrebenswert?

Also bitte aufhören mit: das muss doch reichen, was wir verdienen!.....deshalb Unrecht, auch wenn es sich blos als solches anfühlt, hinnehmen?
Titel: Nebentätigkeit
Beitrag von: Andichan am 15. Dezember 2013, 19:38 Uhr
@Beaker, irgendwie verstehst du das Thema und das hier Geschriebene nicht.

Zitat
na dann verkraftest Du bestimmt weitere Einbußen nach den fetten Jahren?

Diese fetten Jahre hatte ich noch nie und wollte diese auch nicht. Habe immer angeprangert, dass man ständig mehr als 280 Stunden im Monat arbeiten muss. Wo blieb da die Familie?


Zitat
Die vielgepriesene Vereinbarkeit von Familie und Beruf beginnt nicht mit dem Kindergarten, sondern mit Kohle!!!!!

Es kann in dieser Diskussion "Nebentätigkeit" doch nicht darum gehen, so wenig wie möglich für den Arbeitgeber tätig zu sein und im selben Atemzug zu behaupten so viel wie möglich mit einer Nebentätigkeit verdienen zu wollen. Sollte dies so sein, dann seit ihr hier am falschen Platz.


Zitat
Frag mal Frau Verteidigungsministerin wie man als mehrfache Mutter so aktiv am Berufsleben teilhaben kann? Trotz Kinderbetreuung ist die Bude noch lange geputzt und der Garten gepflegt!!!! Das macht doch jemand für Sie !!! umsonst?? ist das vielleicht erstrebenswert?

Wenn Du die Nebentätigkeit so sehr befürwortest, dann frage ich dich einemal: wie du es anstellen möchtest die Betreuung deiner Kinder, die Bude sauber zu halten und dann noch den Garten putzen kannst?
Und genau das ist es was eben  nicht erstrebenswert ist.


Das was du mir hier vorwirfst habe ich so nie geschrieben.

Was habe ich geschrieben?

Zitat
Was mich an dem ganzem - bitte verzeiht wenn ich dies mal so nenne - Herumgejammere mit der Nebentätigkeit, kann ich nicht´s abgewinnen.

Nö möchte ich auch nicht mehr machen.


und das hier:
Zitat
Wer sich nebenbei etwas dazu verdienen möchte der wird sicher auch einen Weg finden, wie er dies am besten anstellt.

Was ist da falsch daran, wenn ich schreibe, dass der Dienstherr sehrwohl bestimmen kann, ob jemand

1. ständig an seiner Arbeitzeit herum streitet (zu Recht)

aber

2. in der Freizeit noch viel mehr arbeiten möchte.

Und wer seine Freizeit dennoch in Arbeit verbringen möchte kann dies doch tun und einen Weg -auch ohne Genehmigung des Dienstherren- finden.
Nur eines sollte man bedenken. Es ist in meinen Augen aber nicht hinnehmbar, wenn Kollegen in ihrer Freizeit arbveiten gehen und sich zu Dienstbeginn Krank melden, da die höhere Belastung sich hier ausgewirkt.

Du schreibst:
Zitat
Also bitte aufhören mit: das muss doch reichen, was wir verdienen!.....deshalb Unrecht, auch wenn es sich blos als solches anfühlt, hinnehmen?


Ich habe meine Meinung immer dahingegen geäußert, dass man:

1. mit seinem ersten Lohn oder Gehalt sein Lebensunterhalt bestreiten können, und

2. eben keinen weiteren Nebenjob haben muss.

Deshalb streiten wir uns ja seit geraumer Zeit, gerade wegen der ungerechten Besoldung herum und schreiben einen Antrag nach den Anderen, um das zu erhalten, was uns (meiner Meinung nach) zusteht.
Siehe Thread "Freizeitausgleich für geleistete Mehrarbeit im feuerwehrtechnischen Schichtdienstbetrieb"

Also Freizeitausgleich für geleistete Stunden die wir nicht vergütet bekommen, dennoch geleistet haben.

Und jetzt kommst du und möchtest in deiner Freizeit noch mehr arbeiten und der Dienstherr hat dies zu akzeptieren.

Das funktioniert nicht.

So sehe ich das!
Titel: Nebentätigkeit
Beitrag von: Beaker am 15. Dezember 2013, 19:58 Uhr
warum reitet man dann auf den Bereitschaftsstunden rum?
Titel: Nebentätigkeit
Beitrag von: Alexander am 15. Dezember 2013, 20:24 Uhr
Zitat von: "Beaker" post=3392

Mir geht es um die Gleichbehandlung !

Sorry, aber du kannst nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Der der den ganzen Tag im Büro sitzt, arbeitet "nur" 40/41 Std.
Somit darf er laut EU und harmonisiertem deutschen Recht 7-8 Std nebenher arbeiten.
Du als Feuerwehrmann (der einfachheithalber mal ohne Opt-Out) arbeitest 48 Std und hast somit dein
ganzes Pensum bereits ausgeschöpft.
Titel: Nebentätigkeit
Beitrag von: Beaker am 15. Dezember 2013, 20:31 Uhr
warum reitet man dann auf den Bereitschaftsstunden rum?

und warum darf der Selbstständige .......

ach, schon gut ......so gehts uns ja schließlich auch.

48 - Schnitt im Kalenderjahr, war das so im Gesetz gedacht? harmonisiert ! da geht es doch schon los!

....könnte man nicht auch anders "harmonisieren"?
Titel: Nebentätigkeit
Beitrag von: Alexander am 16. Dezember 2013, 08:39 Uhr
Zitat von: "Beaker" post=3394
warum reitet man dann auf den Bereitschaftsstunden rum?

Weil auch Bereitschaftszeit Arbeitszeit ist, oder wäre es dir lieber 48 Std zu machen und die Hälfte nur bezahlt bekommen?

Zitat von: "Beaker" post=3394

und warum darf der Selbstständige .......

Weil das Arbeitsschutz ist, damit dich der Arbeitgeber nicht ausbeuten kann.
Titel: Nebentätigkeit
Beitrag von: Beaker am 16. Dezember 2013, 11:31 Uhr
no sense

ich kann rechnen

ich weiss was das Gesetz bewirken soll

ich weiss was man daraus gemacht hat für uns

und ich weiss jetzt das einige das so akzeptieren!

@Alexander
zu Deinem 1.Pkt:
scheint es das es je nach Zuständigkeitsbereich anders gesehen wird und dein Beispiel ist arg überzogen. Reduzier "die Hälfte" auf 7 Stunden und dann denk nochmal.

2.Pkt:
ist keine Antwort im weitesten Sinne (Wortklauberei an der Realität vorbei) wenn der Selbstständige für eine andere Firma als Subunternehmer arbeitet.- das Gesetz harmonisieren heisst auch entsprechend anpassen - nur zum Vorteil für wen und zu wessen Einschränkung?
Ohne weiterer Bewertung von Vor- und Nachteilen dürfte es doch garkeine Möglichkeit der Opt-Out momentan strenggenommen geben - oder? (und bitte jetzt nicht fragen ob ich die jetzt sofort abschaffen will. Nein, hier geht es mir nur um das Verständnis der Umsetzung des Gesetzes)
Auf Dienstherrenseite wird aufgeweicht und unsere Seite steht wie einbetoniert.- Das ist der Umstand der mich ärgert!
Titel: Nebentätigkeit
Beitrag von: Rainer am 16. Dezember 2013, 18:49 Uhr
Hallo zusammen,

ich möchte jetzt auch mal auf den Punkt Nebenbeschäftigung eingehen:

Zum Zeitpunkt meiner Einstellung war die Entlohnungssituation eine völlig andere. Hätte ich dies vorher gewusst, dass dieser finanzielle Vorteil gegenüber meinem bisherigen Job völlig flach fällt, so hätte ich mir 18 Monate mit einem Scheißverdienst, 30.000 Km auf dem Auto und eine Wochenendbeziehung natürlich gespart. In dieser Zeit wären in meiner alten Firma 2 Gehaltssteigerungen drin gewesen womit ich wahrscheinlich genauso finanziell dastehen würde (7 Km bis zum Schreibtisch) wie jetzt bei der BW. Ich bin immer noch gerne Feuerwehrmann, aber auch ich habe Lebenshaltungskosten die sich über die letzten Jahre auch an meinem zu erwartenden Gehalt orientiert haben! Gerne würde ich mehr Zeit mit meiner Frau verbringen, aber unser Dienstherr hat einfach mal ein paar hundert Euro gestrichen die zumindest zu einem Teil eingeplant waren.
Hätte ich das alles gewusst, dann wäre ich nie zur BW gegangen sondern bei meinem alten Chef geblieben. Dieser hat die Leistung der Mitarbeiter anerkannt und auch honoriert. Man wurde nicht behandelt wie ein Stück Dreck, so wie es unser momentaner Dienstherr handhabt. Wir sind Nummern und sollen so spuren wie er es möchte. Deswegen übt man nun Druck über die Versagung der Nebentätigkeit aus. Wo ich meine 54 Stunden maximal erbringe bleibt mir überlassen, solange ich meine 48 Stunden für den Dienstherrn zuverlässig  und ohne Leistungsminderung ableiste. Der Dienstherr hat entschieden mich geringer zu entlohnen (nichts anderes ist die Erhöhung der Arbeitszeit) und musste damit rechnen, dass ich den Ausfall kompensiere und das nicht bei dem Halsabschneider, der mir gerade das Gehalt gekürzt hat. Irgendwie logisch, oder????
Der Dienstherr betreibt in letzter Zeit nichts als Einschüchterung, teilweise schon fast Erpressung (Kinderlandverschickung für 48h Diensttuer,.....) und wundert sich ernsthaft warum die Leute nicht die sagenhafte Opt-Out annehmen. Wer die unterschreibt ist sowieso in meinen Augen nicht zu retten.

Gruß

Rainer
Titel: Nebentätigkeit
Beitrag von: Beaker am 17. Dezember 2013, 07:57 Uhr
Deine Geschicht kann ich fast 1:1 übernehmen,- möchte sie dennoch - zwecks Ausnahmeregelungen - ergänzen.
Ich musste die Beamtenlaufbahn einschlagen weil ich Pech hatte zu dem Zeitpunkt. Die Einstellung als Arbeitnehmer (§ 85 o. 88 - ich weiss nicht mehr) wurde eingestellt. Just war ich dann nach dem ganzen warten (nur zwei Einstellungstermine) und den Tests als Lapo unterwegs, siehe da es wurde der § wieder aktiviert. Nach 6 Monaten Ausbildung waren diese dann auf der Wache, während ich noch ein ¾ Jahr unterwegs war. Am Ende wurden diese Kamneraden auch Beamte deren nachholen der fehlenden Lehrgänge in den Beurteilungen auch noch als Weiterbildungswillig hervorgehoben wurde - so ist das eben, ich hab das akzeptiert denn es war schlichtweg Pech für mich.
Ich will damit sagen das alles gerade so aufgeweicht wird wie es dem Dienstherrn passt. Das ehemalige Leiter FW den gehobenen Dienst durch "Rundreise" erworben haben seinerzeit will ich garnicht weiter ausführen.

Zurück zum Thema:
Ich sehe die Opt-out als nichts anderes als eine Nebenbeschäftigung beim selben Arbeitgeber in der selben Abteilung! Ok, es mag an den Haaren herbeigezogen wirken, aber wird Dir Opt-out entzogen wenn man aufgrund der Opt-out nicht in der Lage ist seinen regulären Dienst entsprechend auszuüben. Das ist doch genau der Punkt den das Gesetz bezwecken soll - Schutz des Arbeitnehmers.
Nein, das wird überhaupt nicht berücksichtigt - es ist sogar ausdrücklich gewünscht 54 Stunden zu machen.
Ich versteh die Welt nicht wenn dann vielleicht auch noch von Leuten die ihre Familie vorschieben genau dies unterschreiben wird. (dies ist keine Unterstellung bezüglich vorheriger Posts, vielmehr bitte ich darauf zu achten, wenn es denn so wäre, ob dann nicht mit zweierlei Maß gemessen wird) Das wäre für mich in die Tasche gelogen und bestätigt das was ich vorher schon so beschrieben habe in anderen Posts.
Wie kann 54 Stunden, auch als Ausnahme, ok sein, aber generell die Nebentätigkeit ohne Berücksichtigung weiterer Beschäftigungszwänge (Selbstständigkeit)verboten werden?
Ich möchte lediglich die Möglichkeit haben das selbst zu entscheiden, selbstredend in gewissen Grenzen - das lässt sich genauso "harmonisieren" wie die Opt-out bzw. eine zu erwartende andere Lösung wenn ab 2017 das Personal immer noch nicht reichen sollte!
Diese Freiheit möchte ich einfordern - ob die dann von jedem genutzt wird ist eine andere Sache.
btw:
Momentan ergaben sich Konstellationen die kaum auszuhalten sind!
Da wurde uns Unterstützungspersonal - teils wurden die Kameraden keine 24 Stunden vorher darüber in Kenntnis gesetzt - geschickt um dann nach ein paar Tagen wieder anderes Unterstützungspersonal zu deren Feuerwehr zu schicken um deren Abwesenheit zu kompensieren! Tja ob das nun was mit der Opt-out und den zur Verfügung stehenden Stunden zu tun hat kann ich nicht sagen - liegt aber nahe, aber daran sieht man das einiges möglich ist - wo bleibt da der Arbeitsschutz? und wieviel Zeit können diese Kameraden zum Teil 800 km entfernt von ihrer Heimat-Feuerwehr mit ihrer Familie verbringen? Da ist nichts außer Mehraufwand finanziell und zeitlich sowie Frust und Motivationsverlust.

Respekt vor Sonthofen! In deren Haut möchte ich nicht stecken - Ihnen bleibt nichts weiter als zu versuchen die Vorgaben mit den "Nachteilen" (kann auch verheizen sein) für ihre Kameraden unter einen Hut zu bekommen!
Und ich bin sicher man tut dort was man kann - zugleich begeht man mit diesem Spiel Selbstmord weil man Angst vor dem Tod hat und in der Hoffnung das es besser wird!

Dieser Praktik gegenüber, wenn auch momentan nur temporär bis 2017?, ziehe ich die Möglichkeit einer Nebenbeschäftigung vor bei der ich z.B. liegengebliebene Autofahrer im Namen eines Automobilclubs aus ihrer misslichen Lage helfe. Nicht zu unterschätzen ist aber auch die "in Übung-Haltung" von Handwerksfähigkeiten die im Dienst benötigt werden!
Spielt alles keine Rolle - Hauptsache 54 darf harmonisiert für den Dienstherrn geleistet werden, denn der hat ja ein Problem!
Soll doch der Dienstherr hergehen (jetzt bitte nicht ernst nehmen!) und uns als freiberufliche Feuerwehrleute Dienst leisten lassen - ich meine lediglich in diesem Arbeitsverhältnis für die Stunden die benötigt werden. Ok, Utopie, aber ich hab schon viel erlebt beim Bund ...und nicht nur als Feuerwehrmann!
Ich gehe in die Arbeit um Geld zu verdienen, aber momentan gehts für manch einen ins Geld um in die Arbeit zu gehen.
Lasst mir die kleine Möglichkeit im entsprechenden Rahmen etwas wieder aufzufangen!
Titel: Nebentätigkeit
Beitrag von: Rainer am 17. Januar 2014, 20:48 Uhr
Bei uns werden jetzt die ersten Nebentätigkeiten abgelehnt :-(
Titel: Nebentätigkeit
Beitrag von: Alexander am 18. Januar 2014, 07:56 Uhr
Zitat von: "Rainer" post=3474
Bei uns werden jetzt die ersten Nebentätigkeiten abgelehnt :-(


Was ist denn bei euch?
Also welcher "WBV" Bereich?
Titel: Nebentätigkeit
Beitrag von: Schlimmer geht immer am 18. Januar 2014, 12:04 Uhr
Ja, welches Servicezentrum hat abgelehnt?  Nur 48 Std- Kollegen oder auch Opt Outler? Wie sieht es mit selbständigen Tätigkeiten aus ? Hat hier schon jemand einen Bescheid erhalten, der als Nebentätigkeit eine Selbständigkeit ausübt?
Titel: Nebentätigkeit
Beitrag von: Rainer am 18. Januar 2014, 20:56 Uhr
Ist in Süd, war ein opt-outler
Titel: Nebentätigkeit
Beitrag von: lampuser am 24. Mai 2014, 16:49 Uhr
Hat jemand die Erfahrung wie das ist mit einer "Selbstständigkeit" als Nebentätigkeit? Kann die überhaupt verwehrt werden? Höre da immer wieder verschiedenes.
Titel: Nebentätigkeit
Beitrag von: Martin am 24. Mai 2014, 18:03 Uhr
Zitat von: "lampuser" post=4034
Hat jemand die Erfahrung wie das ist mit einer "Selbstständigkeit" als Nebentätigkeit? Kann die überhaupt verwehrt werden? Höre da immer wieder verschiedenes.



Selbstständige Nebentätigkeit kann dir keiner verwehren und wird dir keiner verwehren auch nicht mit Opt-Out!!!
Titel: Nebentätigkeit
Beitrag von: Rainer am 25. Mai 2014, 19:52 Uhr
Ist auch meine Erfahrung
Titel: Antw: Nebentätigkeit
Beitrag von: Martin am 22. Juli 2018, 09:14 Uhr
Thema geschlossen da der Inhalt nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung entspricht und zur Verwirrung führt.

Hinweis auf ein aktuelles Urteil zum Thema Nebentätigkeit -> Aktuelles Urteil zum Thema "Nebentätigkeit" (https://www.bundeswehr-feuerwehr.de/index.php?topic=1916.0)

bzw.

Was ist mit Nebentätigkeiten von Beamtinnen / Beamten? (https://www.bundeswehr-feuerwehr.de/index.php?topic=1563.0)


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