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Autor Thema: Fragen zur ärtztlichen Untersuchung?  (Gelesen 36497 mal)

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  • Beitrag Starter
  • Jimmy

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    • Letzter Login :06. Februar 2019, 14:26 Uhr
    am: 22. Dezember 2016, 20:32 Uhr
    Hy Leute,

    Assessement Bestanden, bald gehts zum Arzt  :)

    Meine Frage an euch:
    Wenn ich mir den Link zur ärztlichen Untersuchung des zivilen Brandschutzpersonals der Bundeswehr durchlese, kann mir jemand sagen bzw. ein Beispiel nennen was unter

    2.Volle Tauglichkeit des Bewegungssystems,
    3.Volle Funktionsfähigkeit von Kreislauf und Atmungsorganen,

    an Tests auf mich wartet?


    Ist diese Untersuchung eher Formsache oder scheitern viele?

    Lieben Dank für eure Statements =) 

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    ...und immer wieder; ich habe das Thema verschoben und eine eindeutige Überschrift hinzugefügt!

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    « Letzte Änderung: 24. Dezember 2016, 11:33 Uhr von Martin »
     



    lampuser

    Antwort #1 am: 23. Dezember 2016, 09:59 Uhr
    G26.3. hast du schon gemacht? Dann wäre die noch fällig.

    Ansonsten Amtsarzt mit Kontrolle der Reflexe, schaut bei dir nach Narben, Verletzungen etc... das übliche bei einer körperlichen Untersuchung.
     


  • Beitrag Starter
  • Jimmy

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    • Letzter Login :06. Februar 2019, 14:26 Uhr
    Antwort #2 am: 23. Dezember 2016, 11:19 Uhr
    Hallo Lampuser,

    G26.3 mache ich ganz frisch 2 Wochen vorher, habe kurzfristig einen Termin bekommen.
    Frage, wer Zahlt die g 26 ? Krankenkasse, Arzt oder ''zukünftiger'' Arbeitgeber?

    In deinen Worten klingt der Amtsarzt problemlos?

    Als Sportler ohne Verletzungen etc sollte es dann wohl passen ;)
     


    Alexander

    Antwort #3 am: 23. Dezember 2016, 13:10 Uhr
    G26.3 mache ich ganz frisch 2 Wochen vorher, habe kurzfristig einen Termin bekommen.
    Was soll das bringen?
    Bei uns hat der Amtsarzt keine privaten G26 anerkannt.
    Wir mußten alle zum TÜV Life Service.

    Frage, wer Zahlt die g 26 ? Krankenkasse, Arzt oder ''zukünftiger'' Arbeitgeber?
    Wenn du die privat machst, du selber.

    In deinen Worten klingt der Amtsarzt problemlos?
    Wenn du gesund bist schon.
    Sorry, aber was stellst du dir hier vor.
    Wir kennen und wollen deine Krankheitsgeschichten auch gar nicht kennen.
    Wir sind auch keine Amtsärzte.
    Hier kennt wahrscheinlich auch niemand die genauen Kriterien.
    Jeder Arzt untersucht auch etwas anders und jeder Arzt ist frei in seiner Entscheidung.
     



  • Beitrag Starter
  • Jimmy

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    • Letzter Login :06. Februar 2019, 14:26 Uhr
    Antwort #4 am: 23. Dezember 2016, 14:09 Uhr
    hallo,

    sowohl nach dem assesement, als auch im einladungsschreiben zur ärztlichen untersuchung, wurde uns mitgeteilt, eine g 26 einzubringen / die entsprechende bescheinigung mitzubringen.

    ansonsten, da ich gerne vorbereitet bin, hatte ich nur freundlich nach meinungen von leuten gefragt, die schon einmal beim arzt waren.

    sry!




     


    lampuser

    Antwort #5 am: 23. Dezember 2016, 22:16 Uhr
    Ich habe damals einen Überweisungsschein der Bw bekommen.
    Konnte mir dann meinen Arzt aussuchen und habe sie dann da gemacht.
    Wie das heute ist... keine Ahnung. Ist ja nun über 8 Jahre her.
     


    a2schit

    • Gast
    Antwort #6 am: 24. Dezember 2016, 13:02 Uhr
    Servus zusammen und frohe Weihnachten allen lesenden.
    In Düsseldorf war es völlig in Ordnung und ausreichend, wenn Du die kürzlich abgelegte G26/3
    bescheinigt vorgelegt hast.
    Hat Zeit und Kosten gespart.
    Die Untersuchung war völlig normal und wenn Du keine Vorschäden hast, sollte es kein Problem sein....
    Auch wenn jeder Arzt als solches natürlich unterschiedlich ist... keine Panik...
    Verständlich natürlich, dass man sich aber auch keinen "Pflegefall" ins Haus holen möchte....
    Gruß
     


    Marce

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    Antwort #7 am: 28. Dezember 2017, 20:12 Uhr
    Hallo Leute,

    nachdem ich eine Einstellungszusage für den 01.05.2018 bekommen habe *freu*, wurde mir auch ein Termin für die amtsärztliche Untersuchung gegeben. Eine G26.3 ist schon vorhanden. Hier im Forum habe ich eine Datei gefunden, in der "grundsätzlich nachteilige Gesundheitsstörungen" genannt werden. Meine Frage ist jetzt, ob jeder Arzt dabei einen Entscheidungsfreiraum hat oder in manchen Fällen gezwungen ist, den Anwärter für untauglich zu erklären.

    Ich habe eine leichte Form von Neurodermitis und dadurch gelegentlich kleine Ekzeme auf der Haut.. Dadurch bin ich nicht eingeschränkt, allerdings muss ich diese Diagnose ja auf jeden Fall angeben. In dieser Datei steht z.B. "Zu Verschlimmerung und häufigen Rückfällen neigende Hautkrankheiten" als nachteilig.

    Ich hoffe, dass diese Untersuchung meinen Traumberuf nicht im Weg steht. Kann mir dazu jemand etwas sagen, ob die Ärzte je nach Ausprägung bestimmter "Krankheiten" einen Entscheidungsfreiraum haben ?

    Vielen vielen Dank im Vorraus und einen guten Rutsch ins neue Jahr !!

     



    ArmyFirefighter

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    Antwort #8 am: 29. Dezember 2017, 10:27 Uhr
    Das kann dir nur der Arzt beantworten, alles andere sind Spekulationen. Denk positiv und mach dich nicht verrückt :).
     


    Marvinhe

    Antwort #9 am: 06. Januar 2018, 15:58 Uhr
    Hallo Zusammen :)
    Wo wir schon beim Thema der ärztlichen Untersuchung sind, da hätte ich auch mal eine Frage zu.

    Ich habe auch das Auswahlverfahren im Karrierecenter Düsssldorf erfolgreich hinter mich gebracht und nun eine vorläufige Zusage vorliegen.
    Nächste Woche muss ich zur Einstellugsuntersuchung nochmal ins Karrierecenter nach Düsseldorf.
    Ich muss ehrlich zugeben, dass ich ein wenig Angst vor dem Belastungs EKG habe. Obwohl ich regelmäßig joggen gehe und auch ins Fitnessstudio, geht mein Puls doch ordentlich hoch unter Belastung.
    Hab mal 260 Watt auf dem Ergometer im Studio gestrampelt, da stand der Puls am Ende bei knapp 185.
    Jetzt lese ich teilweise hier was von maximal 170 Puls, obwohl mein Hausarzt, welcher auch Internist ist und selber Belastungs EKGs durchführt, mir gesagt hat, dass es völlig egal ist, wie hoch der Puls geht, solange er unter dem Maximalpuls (220-Alter) bleibt , man die Belastung schafft und das EKG auch sonst unauffällig ist. Wie sind die Ärzte in Düsseldorf nun drauf? Ist es ein Grund jemanden direkt untauglich zu schreiben, nur weil der Puls was höher geht Als vielleicht laut irgendeiner Tabelle sollte, aber sonst alles ok ist?

    Ich bin auch in einer großen freiwilligen Feuerwehr in NRW, wo es auch eine Berufsfeuerwehr gibt, und da hat der Arzt mir immer drei Jahre ohne Probleme gegeben und die Untersuchung war die gleiche wie bei den BF Kollegen.
    Zu meiner Person: 23 Jahre alt, 181 cm, 87 kg

    Ich hoffe ihr könnt mir vielleicht ein wenig helfen und mir die Sorge um die Untersuchung nehmen ... 🙏🏻
     


    ArmyFirefighter

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    Antwort #10 am: 07. Januar 2018, 18:41 Uhr
    Soweit ich weiss, müsste nicht jeder treten. Außer dein BMI ist über 27,5.  Ob deine G26.3 anerkannt wird, ist vom Arzt abhängig (in der Regel aber schon). Also einfach weiter trainieren und fit bleiben, das machst du ja für dich und nicht für den Arzt.   

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    « Letzte Änderung: 08. Januar 2018, 09:44 Uhr von Martin »
     


    Marvinhe

    Antwort #11 am: 07. Januar 2018, 19:02 Uhr
    Danke für den Hinweis! Da hast du natürlich Recht.
    Allerdings läuft meine G26 im Juli ab, da bräuchte ich sowieso eine neue. Außerdem finde ich den Bericht von der Untersuchung nicht mehr ...
     



    ArmyFirefighter

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    Antwort #12 am: 07. Januar 2018, 20:38 Uhr
    Dann wird er wohl anordnen, einen neuen in deiner Kommune machen zu lassen. Also nichts neues für dich. Die Ärzte bei der Bundeswehr sind schon ziemlich gut und kompetent und wenn du nichts gravierendes hast, wie z.B. hier: http://www.hamburg.de/contentblob/107812/24d1861fc512e17bdab5f46365dfb7cc/data/feuerwehrdienstvorschrift300.pdf;jsessionid=3B8765900AC9B1272E6E05AD6CA20476.liveWorker2, dann wirst du bestehen. Viel Glück!

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    Martin

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    Antwort #13 am: 08. Januar 2018, 09:54 Uhr
    @ArmyFirefighter

    Deine Dienstvorschrift die du hier genannt hast, ist aber nicht gültig bzw. sind nicht die Richtlinien für die Ärztliche Untersuchung des ziv. Brandschutzpersonals der Bw (Eignungsuntersuchung)!

    Gültig ist nur das hier... Ärztliche Untersuchung des ziv. Brandschutzpersonals der Bw (Eignungsuntersuchung)
    Gruß Martin ;-)

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    ArmyFirefighter

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    Antwort #14 am: 09. Januar 2018, 18:38 Uhr
    Danke, gut zu wissen  :). Aber wie es oben schon steht, es soll als Beispiel dienen  ;).

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