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Autor Thema: Lohnt sich ein Z-Schein?  (Gelesen 18567 mal)

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  • phil88

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    am: 20. Februar 2018, 13:53 Uhr
    Hallo zusammen.
    Lohnt es sich einen Z-Schein für die Bewerbung zu nutzen oder bewerben sich so viele ausscheidende Soldaten, dass am Ende der Stapel der "zivilen" Bewerber kleiner ist als der für Z/E-Schein Bewerber?
    Hat jemand Erfahrung und kann mir helfen ?

    LG Philipp  ;D
     



    lampuser

    Antwort #1 am: 21. Februar 2018, 10:06 Uhr
    Hallo Philipp,

    das ist eine sehr gute Frage und viele machen sich darüber keinen Kopf.
    Bei meiner Einstellung damals waren 1/4 der Plätze für den Z/E Schein vorgesehen.
    Viele Soldaten haben sich dann nur auf das 1/4 der Plätze mit Z/E Schein beworben und damit eine höhere Konkurrenz gehabt.
    Uns wurde dann durch die Blume gesagt, ob es denn nicht schlauer wäre, sich normal zu bewerben.

    Frage beantwortet?
     
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    Martin

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    Antwort #2 am: 21. Februar 2018, 10:46 Uhr
    Guter Rat ist teuer...

    Das kann dir wohl keiner so zufriedenstellend beantworten.

    Nur zur Info wie es damals bei mir war.. als bewerber auf eine vorb. Stelle.

    2 vorbehaltene Stellen E/Z
    5 offizielle / freie Stellen

    Das Bewerbungsverhältnis war für den Berwerber auf die vorbehaltene Stellen ungünstiger, sprich mehr Bewerber auf die zwei Stellen als auf die freien Stellen.

    Ich weis nicht mehr warum ich das gemacht habe aber heute würde ich das nicht mehr machen!
    Nachteil -> Kürzung der einmaligen "Abfindung" bei Bewerbung auf eine vorbehaltene Stelle!

    Sehr intr. Seite und alles über Übergangsgebührnisse findest du hier:

    https://www.dienstzeitende.de/dze-abc/abfindung-116/


    Gruß Martin ;-)

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    Antwort #3 am: 21. Februar 2018, 16:01 Uhr
    Ich bedanke mich für die schnellen Antworten...

    So ähnlich hab ich mir das schon gedacht.
    Jetzt stehe ich vor der Entscheidung, Z-Schein oder kein Z-Schein. Da geht es ja um eine ganze menge Geld!
    Wenn ich den Z-schein nicht nutze und es sollte nicht klappen, beiße ich mir ins Knie  :-[

    Vielleicht gibt's ja noch den ein oder anderen hier, der von seinen Erfahrungen schreiben kann und mir die Entscheidung erleichtert  :)

    LG Philipp
     



    Martin

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    Antwort #4 am: 21. Februar 2018, 16:35 Uhr
    Hi

    ich glaube das du mit den beiden Scheinen etwas falsch verstehst.

    Du bekommst keine Ausbildungsstelle geschenkt oder hast es gar leichter als freier Bewerber.

    Du kommst um den Einstellungstest/Auswahlverfahren nicht drumherum. Du musst hier die gleichen Leistungen zeigen wie die freien Bewerber. Der einzige Unterschied; zwei verschiedene "Töpfe" von Bewerbern. -> Im Topf der freien Bewerber evtl. mehr Chancen.

    Der Unterschied ob Z/E-Schein ist statusrechtlich zu sehen und natürlich die Art und Höhe der Übergangsgebührnisse (einmalige Abfindung)



    Zitat
    „E-Schein oder Z-Schein: die Qual der Wahl und was es bedeutet:

    Wie geht es nach meiner Dienstzeit in der Bundeswehr weiter?". Diese Frage stellen sich die meisten Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ) kurz vor ihrem Dienstzeitende (DZE). Hinzu kommen nicht selten Sorgen, die eigene Familie nicht mehr ernähren zu können oder auf dem zivilen Arbeitsmarkt nicht bestehen zu können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr (BFD) arbeiten täglich daran, in persönlichen Beratungsgesprächen auf die Sorgen und Ängste der Kameradinnen und Kameraden an ihrem zuständigen Standort einzugehen und Möglichkeiten der individuellen Förderung aufzuzeigen. Die Möglichkeit der BFD-Berater, länger dienenden SaZ an ihrem Dienstzeitende den Weg in den öffentlichen Dienst zu erleichtern, wird dabei gern in Anspruch genommen. Hierfür können interessierte Kameradinnen und Kameraden über den BFD entweder einen Eingliederungsschein (E-Schein) oder einen Zulassungsschein (Z-Schein) beantragen. 

     Voraussetzung für die Zuteilung der beiden Scheine ist, dass die Soldatin oder der Soldat ein Dienstverhältnis von zwölf oder mehr Jahren in der Truppe vorweisen kann. Auch Soldatinnen und Soldaten, die aufgrund einer Wehrdienstbeschädigung (WDB) die Bundeswehr vorzeitig verlassen müssen, haben Anspruch auf die Scheine. Bei ihnen muss die Dienstzeit vor Eintritt der WDB ebenfalls auf zwölf Jahre festgesetzt worden sein und es müssen davon mindestens vier Jahre Dienst abgeleistet sein. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Wiedereinsteller die Möglichkeit, vom BFD einen E- oder Z-Schein zu bekommen.  

     Gemeinsam ist beiden Scheinen, dass sie dazu berechtigen, sich auf eine für ausscheidende Soldatinnen und Soldaten vorbehaltene Stelle im öffentlichen Dienst bewerben zu können. Mit dem Eingliederungsschein, der den direkten Übergang des Dienstverhältnisses vom SaZ zur Beamtin bzw. zum Beamten ermöglichen soll, geht das sofort nach dem jeweiligen Dienstzeitende. Mit dem Zulassungsschein hingegen, können sich SaZ auch unabhängig von ihrem Dienstzeitende als Beamte oder als Tarifbeschäftigte bewerben.

     Ein großer Vorteil des Eingliederungsscheines liegt darin, dass die Dienstzeit als Soldat um bis zu 1,5 Jahre verlängert werden kann, sofern die Perspektive der Ernennung  als Beamte oder als Beamter besteht. Ein weiterer Vorteil ist, dass Inhaber eines E-Scheines bis zu zehn Jahren Anspruch auf Ausgleichsbezüge haben. Bewerben sich Soldatinnen bzw. Soldaten beispielsweise auf eine niedriger dotierte Stelle im öffentlichen Dienst, als sie derzeit in der Bundeswehr inne haben, wird ihnen von Seiten der Bundeswehr bis zu zehn Jahre lang die Ausgleichsumme gezahlt. Nachteil des E-Scheines ist jedoch, dass mit Erhalt des Scheines kein Anspruch mehr auf Übergangsgebührnisse besteht und die Übergangsbeihilfe, sprich die Abfindung, um 75 Prozent gekürzt wird. Hinzu kommt der Nachteil, dass die Förderung der schulischen und beruflichen Bildung nach der Bundeswehr wegfällt.

     Diesen Nachteil haben Soldatinnen und Soldaten, die einen Z-Schein wählen, nicht. Für sie besteht die berufliche und schulische Förderung weiter. Allerdings wird beim Z-Schein die Abfindung um 50 Prozent gekürzt. Für den Z-Schein spricht jedoch die Tatsache, dass seinem Inhaber weiterhin die Übergangsgebührnisse zustehen.

     Die Entscheidung, welcher der beiden Scheine beim BFD bis zum Dienstzeitende beantragt wird, hängt folglich von der eigenen Flexibilität ab. Ausscheidende Soldaten und Soldatinnen, die nahtlos in das Dienstverhältnis eines Beamten bzw. einer Beamtin wechseln wollen und die Sicherheit der zehnjährigen Ausgleichszahlung anstreben, sollten sich für den E-Schein entscheiden. Für SaZ, die nach ihrem DZE hohe Übergangsgebührnisse zu erwarten haben und die ihren Eintritt als Beamte oder Beamter in den öffentlichen Dienst flexibel gestalten wollen bzw. können, eignet sich eher der Z-Schein.

     Wichtig zu wissen ist, dass E- und Z-Schein bis zum Dienstzeitende jederzeit beim BFD getauscht werden können. E-Scheine, die nach dem DZE nicht genutzt werden, können ebenfalls an den BFD zurückgegeben werden. Z-Scheine lassen sich bei Nichtnutzung bis zu acht Jahre nach DZE an den BFD zurückgeben. Nach der Rückgabe der Scheine an den zuständigen Berufsförderungsdienst, haben ehemalige SaZ wieder Anspruch auf Berufsförderung und Dienstzeitversorgung.

    Unterschiede E-Schein und Z-Schein auf einen Blick:

    Wenn Sie sich für den Eingliederungsschein entscheiden:

    • können Sie Ihre Dienstzeit in der Bundeswehr bis zur Ernennung zum Beamten verlängern (bis zu 1,5 Jahre über das DZE hinaus),
    • wird Ihre Übergangsbeihilfe (Abfindung) um 75 % gekürzt,
    • haben Sie keinen Anspruch auf Übergangsgebührnisse, jedoch auf Ausgleichsbezüge und
    • verzichten Sie auf Ihre Berufsförderung am Ende und nach der Dienstzeit.

    Wenn Sie sich für den Zulassungsschein entscheiden:

    Weitere Informationen rund um die Eingliederung in den öffentlichen Dienst nach der Bundeswehr finden interessierte SaZ in den DZE-Fragen und auf den Internetseiten des BFD.

    [Quelle: https://www.dienstzeitende.de/blog/e-schein-oder-z-schein-die-qual-der-wahl-53/]

    Gruß Martin ;-)

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    Antwort #5 am: 21. Februar 2018, 21:19 Uhr
    Als kleine Entscheidungshilfe kann ein Anruf beim zuständigen KC dienen. Da einfach mal nach den (geplanten) aktuellen Einstellungszahlen und der Anzahl an vorbh. Stellen fragen.

    Wenn jetzt der Bearbeiter noch gut drauf ist, nennt er dir evtl auch die aktuelle oder sonst übliche Anzahl an Bewerbungen.

    Allerdings muss man auch bedenken, dass es sehr stark auf das Bewerberfeld ankommt..
     
     
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    Antwort #6 am: 13. Juni 2018, 15:15 Uhr
    Hallo,

    Ich war am 29.05.2018 beim mündlichen Auswahlverfahren in Düsseldorf. Habe dort auch die Eignung bekommen. Die nette Dame die uns an dem Morgen eingewiesen und Empfangen hat sagte uns das es für den Bereich WEST insgesamt 20 Stellen gibt für 11/2018, wären also 3 Vorbehaltstellen (jede 6. Stelle).

    Heute kam per Email vom BAPersBw Abteilung V -Servicezentrum West die Absage mit dem Hinweis das ich als Ersatzkandidat vorgemerkt wurde.

    In einem Telefonat mit dem Bearbeiter gerade eben stellte sich heraus, dass es nur eine einzige Vorbehaltstelle für den Bereich West gibt.

    Daher meine Empfehlung ganz klar NORMAL BEWERBEN!!!

    Über die Platzierung und Anzahl der Bewerber wollte er mir keine Auskunft geben.


     


    Martin

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    Antwort #7 am: 13. Juni 2018, 21:07 Uhr
    Wie ich bereits schrieb... und psy-warrior leider erfahren musste,

    Wer sich auf freie Stellen bewirbt hat evtl. besse Chancen.

    Gruß Martin ;-)

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