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bundeswehr-feuerwehr.de => Neuigkeiten und Ankündigungen => Thema gestartet von: Martin am 16. März 2019, 11:48 Uhr

Titel: Kann ich mich auch als Beamter auf Widerruf privat versichern? - Öffnungsaktion!
Beitrag von: Martin am 16. März 2019, 11:48 Uhr
Achtung wichtiger Hinweis:

Kann ich mich auch als Beamter auf Widerruf privat versichern, wenn ich Vorerkrankungen oder Behinderungen habe?
Kein Problem - das könnt Ihr! Seit dem 1. Januar 2019 gilt die sogenannte Öffungsaktion auch für Beamte auf Widerruf. Was bedeutet das genau?


Hier weiterlesen: Wie ist das mit der Beihilfe / Krankenversicherung für Beamte? (https://www.bundeswehr-feuerwehr.de/index.php?topic=1569.0)
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