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Autor Thema: Dienstzeiterlass  (Gelesen 16749 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

  • Beitrag Starter
  • Alexander

    am: 14. August 2010, 18:02 Uhr
    Hoffe mal ich bin hier richtig.
    Hat hier jemand den Dienstzeiterlass bzw weiß jemand wo das steht auf was für ein Zeitraum sich die 48 bzw 54 Std Woche bezieht?
    Gruß
    Alexander
     



    Martin

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    Antwort #1 am: 14. August 2010, 18:10 Uhr
    Hi,

    "....soll darauf geachtet werden, dass im Schichtdienst die durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden im Siebentageszeitraum nicht überschritten wird. Pro Siebentageszeitraum ist eine zusammenhängende Mindestruhezeit von 24 Stunden zu gewähren. Die durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden im Siebentageszeitraum ist innerhalb eines Ausgleichszeitraumes von 12 Monaten zwingend einzuhalten."
    Gruß Martin ;-)

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  • Beitrag Starter
  • Alexander

    Antwort #2 am: 14. August 2010, 22:14 Uhr
    Martin schrieb:
    Zitat
    Hi,

    "....soll darauf geachtet werden, dass im Schichtdienst die durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden im Siebentageszeitraum nicht überschritten wird. Pro Siebentageszeitraum ist eine zusammenhängende Mindestruhezeit von 24 Stunden zu gewähren."


    Das mit dem Siebentageszeitraum versteh ich nicht und vor allem was hat das mit den 24 Std zu tun?
    Denn im 24 Std Schichtdienst hat man ja immer 24 Std Ruhezeit.
    Oder heißt das, es sind max. 3 Schichten hintereinander erlaubt und dann muß eine Freischicht kommen?
     


    Martin

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    Antwort #3 am: 15. August 2010, 10:00 Uhr
    Moin,

    • Die regelmäßige wöchentliche (7 Tage) Arbeitszeit (48h) bis zu Ende des Ausgleichszeitraum; also innerhalb von 12 Monaten, darf im Durchschnitt nicht überschritten werden.
    • Zur Ruhezeit -> nach einer 24h Schicht müssen 24h Ruhezeit dazwischen sein
    • Ein Beispiel: Du hast in einem Jahr 2496 Arbeitsstunden geleistet; 2496 geteilt durch 52 Wochen macht 48 Stunden pro Woche


    ...alles klar? :S
    Gruß Martin ;-)

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  • Beitrag Starter
  • Alexander

    Antwort #4 am: 15. August 2010, 14:02 Uhr
    Ja, aber das heißt ja praktisch.
    Du kannst soviele 24 Std Schichten hintereinander machen bis zum Umfallen, hauptsache du kommst im Schnitt nicht über 48/54 Std.
    Dachte da gibts nochmal was wie bei LKW Fahrern das ein bestimmter Schnitt nicht überschritten wird auch in nem kürzen Bezugszeitraum.
     


    Martin

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    Antwort #5 am: 15. August 2010, 14:41 Uhr
    Hi,

    na ja bis zum umfallen ist übertrieben, eben bis maximal dienstlich notwendig (dienstliche Notwendigkeit der Antretestärke). Abhängig ist eben der Schnitt 48h/54h - nicht mehr!

    Das greift eben alles ineinander. Ebenso die Einplanung nicht unter die Monatssollstunden (Regelarbeitszeit) zu kommen. Ein Recht auf mind. wöchentliche Regelarbeitszeit (vergleichbar mit dem Verwaltungsbeamten -> 40h/41h)

    Natürlich mußt du eine kleine Hochrechnung machen, nicht das du z.B. schon im August dein Limit erreicht hast aber dafür gibt es ja ein Jahresdienstplan wo man das einkalkuliert.  ;)
    Gruß Martin ;-)

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  • Beitrag Starter
  • Alexander

    Antwort #6 am: 15. August 2010, 18:26 Uhr
    Alles klar ..
    danke.
     


     

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