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Fragen und Antworten - zivile Laufbahnausbildung (mtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Dienstbezüge / Soziales => Thema gestartet von: Alexander am 14. August 2010, 18:02 Uhr

Titel: Dienstzeiterlass
Beitrag von: Alexander am 14. August 2010, 18:02 Uhr
Hoffe mal ich bin hier richtig.
Hat hier jemand den Dienstzeiterlass bzw weiß jemand wo das steht auf was für ein Zeitraum sich die 48 bzw 54 Std Woche bezieht?
Gruß
Alexander
Titel: Aw: Dienstzeiterlass
Beitrag von: Martin am 14. August 2010, 18:10 Uhr
Hi,

"....soll darauf geachtet werden, dass im Schichtdienst die durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden im Siebentageszeitraum nicht überschritten wird. Pro Siebentageszeitraum ist eine zusammenhängende Mindestruhezeit von 24 Stunden zu gewähren. Die durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden im Siebentageszeitraum ist innerhalb eines Ausgleichszeitraumes von 12 Monaten zwingend einzuhalten."
Titel: Aw: Dienstzeiterlass
Beitrag von: Alexander am 14. August 2010, 22:14 Uhr
Martin schrieb:
Zitat
Hi,

"....soll darauf geachtet werden, dass im Schichtdienst die durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden im Siebentageszeitraum nicht überschritten wird. Pro Siebentageszeitraum ist eine zusammenhängende Mindestruhezeit von 24 Stunden zu gewähren."


Das mit dem Siebentageszeitraum versteh ich nicht und vor allem was hat das mit den 24 Std zu tun?
Denn im 24 Std Schichtdienst hat man ja immer 24 Std Ruhezeit.
Oder heißt das, es sind max. 3 Schichten hintereinander erlaubt und dann muß eine Freischicht kommen?
Titel: Aw: Dienstzeiterlass
Beitrag von: Martin am 15. August 2010, 10:00 Uhr
Moin,



...alles klar? :S
Titel: Aw: Dienstzeiterlass
Beitrag von: Alexander am 15. August 2010, 14:02 Uhr
Ja, aber das heißt ja praktisch.
Du kannst soviele 24 Std Schichten hintereinander machen bis zum Umfallen, hauptsache du kommst im Schnitt nicht über 48/54 Std.
Dachte da gibts nochmal was wie bei LKW Fahrern das ein bestimmter Schnitt nicht überschritten wird auch in nem kürzen Bezugszeitraum.
Titel: Aw: Dienstzeiterlass
Beitrag von: Martin am 15. August 2010, 14:41 Uhr
Hi,

na ja bis zum umfallen ist übertrieben, eben bis maximal dienstlich notwendig (dienstliche Notwendigkeit der Antretestärke). Abhängig ist eben der Schnitt 48h/54h - nicht mehr!

Das greift eben alles ineinander. Ebenso die Einplanung nicht unter die Monatssollstunden (Regelarbeitszeit) zu kommen. Ein Recht auf mind. wöchentliche Regelarbeitszeit (vergleichbar mit dem Verwaltungsbeamten -> 40h/41h)

Natürlich mußt du eine kleine Hochrechnung machen, nicht das du z.B. schon im August dein Limit erreicht hast aber dafür gibt es ja ein Jahresdienstplan wo man das einkalkuliert.  ;)
Titel: Aw: Dienstzeiterlass
Beitrag von: Alexander am 15. August 2010, 18:26 Uhr
Alles klar ..
danke.
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