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Autor Thema: Einstellung als ausgebildeter Brandmeister (B3)  (Gelesen 41593 mal)

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    Guten Abend Kollegen,

    Wie  dem Betreff zu entnehmen ist, interessiere ich mich für die Möglichkeit als ausgebildeter Brandmeister bei der Bundeswehrfeuerwehr eingestellt zu werden.
    Ich habe mich in den letzten Tagen durch euer Forum und die entsprechenden Dokumente gelesen - Kompliment an euch und die Moderatoren für diese klar strukturierte und hilfreiche Seite  :)

    Ein paar kurze Infos zu mir:
    -   33 Jahre alt, ledig / keine Kinder
    -   2002/2003 WDL 9 als LuftwaffensanSoldat
    -   Seit 2008 examinierter RA
    -   Seit 2012 nach niedersächsischem Landesrecht ausgebildeter Brandmeister mit B3 – Lehrgang
    -   Seit 2013 im Ausland als Feuerwehrmann tätig

    Ich habe momentan noch keine klare „Deadline“ wann ich wieder zurück nach Deutschland möchte, gehe aber davon aus, dass dies 2015 oder spätestens 2016 sein wird.
    Ein erster Email-Kontakt mit dem ZBrdSchBw ergab zunächst die wenig erhellende Antwort, dass „Bewerber unabhängig von ihrem Ausbildungsstand und Fachrichtung des Berufes das komplette Ausbildungsverfahren [sic] durchlaufen“ müssten.
    Auf telefonische Nachfrage teilte man mir anschließend mit, dass dies der Neustrukturierung der BW Feuerwehren im ZBrdSchBw geschuldet sei und dass die Kollegen dort das Vorgehen des BAPersBw diesbezüglich ebenfalls unglücklich finden.
    Kann mir jemand informiertes sagen ob dies tatsächlich der einzig gangbare Weg ist bzw. bleiben wird? Bis dato kannte ich von BWFw-Kollegen, die ich während meiner Lehrgänge kennengelernt habe eigentlich nur einen relativ unbürokratischen Weg der Direktbewerbung ohne erneute Tauglichkeitsprüfung / Ausbildung..

    Beste Grüße,

    Raffa
    “It is well enough that people of the nation do not understand our banking and monetary system, for if they did, I believe there would be a revolution before tomorrow morning.” - Henry Ford
     



    lampuser

    Antwort #1 am: 19. November 2014, 15:14 Uhr
    Hi Raffa,

    wir sind keine Personaler, sondern Feuerwehrleute. Wenn das ZBrdSchBw bzw. BAPersBw sagen, das du evtl. alles erneut durchlaufen musst, dann wird das wohl so sein.
    Deine eingereichten Unterlagen wurden mit Sicherheit von denen geprüft.
    Wir sind hier keine x-beliebige Firma sondern die Bundeswehr. Da kann man nicht so spontan mal vorbeischneien, sondern es muss alles seinen geordneten Gang gehen.
    Diese Spielregeln setzen nunmal das ZBrdSchBw bzw. BAPersBw fest. Da es noch einige Abstimmungsprobleme/-schwierigkeiten zwischen den beiden Behörden gibt, wird das wohl noch etwas dauern.
     


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    Antwort #2 am: 19. November 2014, 15:21 Uhr
    Hi Raffa,

    wir sind keine Personaler, sondern Feuerwehrleute. Wenn das ZBrdSchBw bzw. BAPersBw sagen, das du evtl. alles erneut durchlaufen musst, dann wird das wohl so sein.
    Deine eingereichten Unterlagen wurden mit Sicherheit von denen geprüft.
    Wir sind hier keine x-beliebige Firma sondern die Bundeswehr. Da kann man nicht so spontan mal vorbeischneien, sondern es muss alles seinen geordneten Gang gehen.
    Diese Spielregeln setzen nunmal das ZBrdSchBw bzw. BAPersBw fest. Da es noch einige Abstimmungsprobleme/-schwierigkeiten zwischen den beiden Behörden gibt, wird das wohl noch etwas dauern.

    Hallo lampuser,

    ich wollte weder das eine (keine Personaler, sonder FWLeute) noch das andere (keine x-beliebiege Firma) in Abrede stellen.
    Beim durchforsten der älteren Threads zu diesem Thema ist mir aber aufgefallen, dass hier durchaus Kollegen mit Detailwissen zu diesen Themen unterwegs sind. Deshalb mein Post.
    Bevor ich meine Bewerbung einreiche habe ich noch einige Fragen und daher schien mir dies ein sinnvoller Beginn zu sein.
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    ABigOldMan

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    Antwort #3 am: 19. November 2014, 15:36 Uhr
    Guten Abend Kollegen,

    ..... Antwort, dass „Bewerber unabhängig von ihrem Ausbildungsstand und Fachrichtung des Berufes das komplette Ausbildungsverfahren [sic] durchlaufen“ müssten.....

    @Raffa/Headshrinker,

    Wirklich gemeint ist wohl "Auswahl-verfahren". Und das ist auch angemessen.
    Meine zumindest ich.
     
    Uns interessiert z. Bspl. schon, ob die Kollegen zur Zeitpunkt der Einstellung noch tauglich sind....und Anpass-Ausbildung an die besonderen Belange der Bundeswehrfeuerwehr ist doch wohl auch gerechtfertigt, oder?

    Gruß
    ABigOldMan
     



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    Antwort #4 am: 19. November 2014, 15:45 Uhr

     
    Uns interessiert z. Bspl. schon, ob die Kollegen zur Zeitpunkt der Einstellung noch tauglich sind....und Anpass-Ausbildung an die besonderen Belange der Bundeswehrfeuerwehr ist doch wohl auch gerechtfertigt, oder?

    Gruß
    ABigOldMan

    Absolut! Dass die besonderen Gefahren auf militärischen Anlagen besonderer Aus- und Weiterbildung bedürfen verstehe ich. Auch eine amtsärztliche Untersuchung sowie ein Vorstellungsgespräch ist wohl bei jedem potentiellen neuen Dienstherren üblich. Nur eben nicht das Durchlaufen des kompletten Vorbereitungsdienstes bzw. des Einstellungstests für ungelernte Bewerber.
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    Alexander

    Antwort #5 am: 19. November 2014, 17:07 Uhr
    Erstmal willkommen im Forum.

    -   Seit 2013 im Ausland als Feuerwehrmann tätig
    Das könnte in meinen Augen der  Kasus Knaxus sein.
    Geh ich recht in der Annahme, das du kein Beamter bist?
    Laut Grundgesetz und Beamtengesetz bedarf es eines Auswahlverfahrens bevor man als Beamter ernannt werden darf.
     


    Martin

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    Antwort #6 am: 19. November 2014, 17:38 Uhr
    Ein erster Email-Kontakt mit dem ZBrdSchBw ergab zunächst die wenig erhellende Antwort, dass „Bewerber unabhängig von ihrem Ausbildungsstand und Fachrichtung des Berufes das komplette Ausbildungsverfahren [sic] durchlaufen“ müssten.
    Auf telefonische Nachfrage teilte man mir anschließend mit, dass dies der Neustrukturierung der BW Feuerwehren im ZBrdSchBw geschuldet sei und dass die Kollegen dort das Vorgehen des BAPersBw diesbezüglich ebenfalls unglücklich finden.

    Hallo Headshrinker,

    zunächst einmal danke für das Kompliment und schön das du hier bereits passende Antworten gefunden hast.

    Hast du schon mal bei den Karrierecentern Auskunft eingeholt bzw. mal beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) in Düsseldorf nachgefragt? Das sind die primären Anlaufstellen zwecks Einstellungsauskunft und nicht das ZBrdSchBw (nicht übel nehmen, meine lieben Kollegen aus Soho)!  8)
    Gruß Martin ;-)

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    Antwort #7 am: 19. November 2014, 19:05 Uhr

    Hallo Headshrinker,

    zunächst einmal danke für das Kompliment und schön das du hier bereits passende Antworten gefunden hast.

    Hast du schon mal bei den Karrierecentern Auskunft eingeholt bzw. mal beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) in Düsseldorf nachgefragt? Das sind die primären Anlaufstellen zwecks Einstellungsauskunft und nicht das ZBrdSchBw (nicht übel nehmen, meine lieben Kollegen aus Soho)!  8)

    Hallo Martin,

    oh das ist ein prima Tipp, danke :) Da der Kollege im ZBrdSchBw mir nahegelegt hatte die Bewerbung direkt an sein Referat zu senden, habe ich die von dir genannten Stellen nicht weiter in Betracht gezogen.. Werde ich aber gleich Morgen nachholen --> Und hier berichten!
    Siehst du meinen fehlenden Beamtenstatus so wie Alexander als grundsätzlich nachteilig an?
    Gibt es ein Alter, dass du seitens des Dienstherren im Hinblick auf Pensionsansprüche, etc. als Höchstalter annehmen würdest (Dass es keine definierte Altersgrenze mehr für Bundesbeamte gibt, habe ich in einem eurer Threads gelesen)?


    Fragen, die hinsichtlich des Beihilfesystems / den verschiedenen Schichtmodellen bei der BWFw offen geblieben sind hänge ich dann am Besten an existierende Threads an, oder?

    Vielen Dank schonmal bis hierher  :)

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    elagabalu

    Antwort #8 am: 19. November 2014, 22:29 Uhr
    Herzlich Willkommen im Forum!
    Ja da wirst du wohl Antwort kriegen, -es sind in drr Vergangenheit schon Leute aus Werksfeuerwehren eingestellt worden, von BF'en sowieso. Die in Soho wollen das Zentrum für alles sein und mindestens über ihrem Tisch soll es gehen, auch wenn sie nicht zuständig sind......?!? Wichtig kommt von Wicht
    Dir viel Glück
     


    Martin

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    Antwort #9 am: 20. November 2014, 10:33 Uhr
    Siehst du meinen fehlenden Beamtenstatus so wie Alexander als grundsätzlich nachteilig an?
    Gibt es ein Alter, dass du seitens des Dienstherren im Hinblick auf Pensionsansprüche, etc. als Höchstalter annehmen würdest (Dass es keine definierte Altersgrenze mehr für Bundesbeamte gibt, habe ich in einem eurer Threads gelesen)?

    Fragen, die hinsichtlich des Beihilfesystems / den verschiedenen Schichtmodellen bei der BWFw offen geblieben sind hänge ich dann am Besten an existierende Threads an, oder?

    1. fehlender Beamtenstatus? -> Ich bin schon so lange bei dieser Truppe und sage dir das alles möglich ist! Unser Dienstherr schüttet sich mit Ausnahmegenehmigungen über Ausnahmegenehmigungen meist zu. Da kann man sich durchaus wundern was alles so geht, was eigentlich ungerecht gegenüber denen ist, die die 18 Monate Laufbahnausbildung mit Einstellungstest durchlaufen mussten.

    2. Gibt es ein Alter? -> Das wissen nur die entsprechenden Behörden, aber nur mal so von deinem Alter her ist es noch in Ordnung aber da kommen ja denn noch andere Dinge hinzu im Bezug auf Berechnungen auf zukünftige Ansprüche ect.

    3. weitere Fragen? -> Bitte zuerst die Suchfunktion bemühen und ansonsten in die entsprechenden Board posten.

    Viel Erfolg...  8)

    PS:
    -   Seit 2012 nach niedersächsischem Landesrecht ausgebildeter Brandmeister mit B3 – Lehrgang

    * Welchen Status hast du eigentlich , Beamter, Angestellter oder wie schauts aus?
    * Bzw. hast du eine Laufbahnprüfung absolviert? Bist du hiernach ausgebildet -> Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen
    der Fachrichtung Feuerwehr (APVO-Feu) Niedersachsen
    « Letzte Änderung: 20. November 2014, 10:42 Uhr von Martin, Grund: Nachtrag »
    Gruß Martin ;-)

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    Antwort #10 am: 21. November 2014, 10:01 Uhr
    Herzlich Willkommen im Forum!
    Ja da wirst du wohl Antwort kriegen, -es sind in drr Vergangenheit schon Leute aus Werksfeuerwehren eingestellt worden, von BF'en sowieso. Die in Soho wollen das Zentrum für alles sein und mindestens über ihrem Tisch soll es gehen, auch wenn sie nicht zuständig sind......?!? Wichtig kommt von Wicht
    Dir viel Glück

    Nicht zu vergessen, dass bei Auswahlentscheudungen, Vorstellungsgespächen und Auswahltests Kollegen aus SoHo am Tisch sitzen.
    Nur mal so am Rande erwähnt.
    Die Beträge geben meine private Meinung wieder!
     


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    Antwort #11 am: 21. November 2014, 12:53 Uhr
    @Martin
    Zu deienm Post #4616
    Dir ist bestimmt keiner Böse, da du ja Recht hast. Für Einstellungen ist das BAPersBw zuständig. Die Erfahrung hat nur gezeigt, wenn das Zentrum beteiligt wurde, die Bewerbung nicht in Vergessenheit gerät. Dies ist leider in der Vergangenheit des öfteren passiert. Bei denen wir beteiligt wurden konnte erfolgreich nachgehackt werden.
    Auch wenn elagabalu anderer Meinung ist! (Es gibt viele wichtige Personen in diesem System. Man(n)/Frau muss nur erkennen wer die richtigen sind.............  ;))

    AllGeier
    Die Beträge geben meine private Meinung wieder!
     



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    Antwort #12 am: 21. November 2014, 13:29 Uhr
    Hi AllGeier

    [OffTopic AN]
    ...alles I.O. - ist mit zwinkerndem Auge zu sehen. Du weist wie ich es meinte  :) Es ist so wie es ist.
    [OffTopic AUS]
    Gruß Martin ;-)

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    Antwort #13 am: 25. November 2014, 12:24 Uhr

    1. fehlender Beamtenstatus? -> Ich bin schon so lange bei dieser Truppe und sage dir das alles möglich ist! Unser Dienstherr schüttet sich mit Ausnahmegenehmigungen über Ausnahmegenehmigungen meist zu. Da kann man sich durchaus wundern was alles so geht, was eigentlich ungerecht gegenüber denen ist, die die 18 Monate Laufbahnausbildung mit Einstellungstest durchlaufen mussten.

    2. Gibt es ein Alter? -> Das wissen nur die entsprechenden Behörden, aber nur mal so von deinem Alter her ist es noch in Ordnung aber da kommen ja denn noch andere Dinge hinzu im Bezug auf Berechnungen auf zukünftige Ansprüche ect.

    3. weitere Fragen? -> Bitte zuerst die Suchfunktion bemühen und ansonsten in die entsprechenden Board posten.

    Viel Erfolg...  8)

    PS:
    -   Seit 2012 nach niedersächsischem Landesrecht ausgebildeter Brandmeister mit B3 – Lehrgang

    * Welchen Status hast du eigentlich , Beamter, Angestellter oder wie schauts aus?
    * Bzw. hast du eine Laufbahnprüfung absolviert? Bist du hiernach ausgebildet -> Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen
    der Fachrichtung Feuerwehr (APVO-Feu) Niedersachsen

    Hi Martin,

    Da ich ein halbes Jahr nach meiner Ausbildung ins Ausland bin, habe ich in D. gar keinen Status mehr. Ich bin sozusagen kommunal ausgebildeter Brandmeister (B3) nach (APVO-Feu) Niedersachsen ohne Dienstposten / Anstellung.

    Nach einigen Tagen Internetrecherche und mehreren Telefonaten hier erste Erkenntnisse für alle Kollegen, die jetzt oder in Zukunft vor vorgleichbaren Fragen stehen:

    1.)   Es gibt wie oben bereits erwähnt das ZBrdSchBw, welches für die operative Führung der 72 Bundeswehr-Feuerwehren zuständig ist bzw. diese sukzessive übernehmen wird.

    •   Auch wenn diese Behörde nicht direkt für die Durchführung der Auswahlverfahren verantwortlich ist, wurde mir eine Initiativbewerbung dort nahegelegt. Sobald Termine für Anwärter / Ausgebildete Brandmeister bekannt sind, werden Bewerbungen an die entsprechenden Servicezentren (*siehe Grafik) des BAPersBw weitergeleitet.



    •   Diese führen anscheinend die Vorauswahl der Bewerber durch und leiten zum Auswahlverfahren zugelassene Bewerber anschließend an das Karrierecenter der BW in Düsseldorf weiter. 
    •   Diese Aussage scheint jedoch nur eine Momentaufnahme zu sein – Zumindest findet man auf der Seite Bundewehr-karriere.de den Hinweis, dass „die Personalauswahl für den mittleren technischen Dienst zukünftig bundesweit zentral im Karrierecenter Mainz durchgeführt werden [soll].“

    2.)   Wendet man sich direkt an eines der 4 Servicezentren, so wird dort darauf hingewiesen, dass für die Bearbeitung der Bewerbungen für die Bundeswehrfeuerwehr prinzipiell nur noch das Servicezentrum West in Düsseldorf bzw. das Servicezentrum Süd in Stuttgart zuständig sind.
    •   Das Servicezentrum West ist hierbei für den gesamten Nord- bzw. Westdeutschen Raum zuständig
    •   Das Servicezentrum Süd dagegen deckt Bewerbungen für die süddeutschen Bundesländer, sowie Ostdeutschland ab.

    3.)   Sowohl im ZBrdSchBw als auch in den Servicezentren Süd & -West wird darauf hingewiesen, dass:

    •   Bewerbungen postalisch in Form einer Bewerbungsmappe zu erfolgen haben
    •   Im Jahr 2015 eine oder zwei Ausschreibungen für die Einstellung / Ausbildung in die Bunderwehrfeuerwehr stattfinden werden (Diese werden z.B. in der „Brandschutz“, oder durch die Webangebote des Bundes oder Bundeswehr-Karriere bekanntgegeben)
    •   Verwendungswünsche in der Bewerbung genannt werden können aber letztlich die in der Ausschreibung genannten Dienststellen maßgeblich sein werden
    •   Der Bedarf an Feuerwehrleuten für die BWFeuerwehr unverändert groß ist
    •   Ein Höchstalter für Bewerber nicht mehr existiert, aus pensionsrechtlicher Sicht aber alles unterhalb von 40 Jahren anzustreben ist
    •   Ein aktueller Beamtenstatus nicht von Belang ist
    •   Ausgebildete Brandmeister den kompletten Einstellungstest absolvieren müssen (Womit weder das ZBrdSchBw noch die entsprechenden Servicezentren glücklich zu sein scheinen. Eine Änderung des Verfahrens ist hier angedacht – Eine seriöse Aussage zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht möglich)



    Über Ergänzungen / Hinweise zu den aufgeführten Behörden und Verfahren freue ich mich weiterhin :)
    « Letzte Änderung: 25. November 2014, 12:27 Uhr von Headshrinker »
    “It is well enough that people of the nation do not understand our banking and monetary system, for if they did, I believe there would be a revolution before tomorrow morning.” - Henry Ford
     


    Martin

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    Antwort #14 am: 28. November 2014, 20:59 Uhr
    @Headshrinker

    Zitat
    1.)   Es gibt wie oben bereits erwähnt das ZBrdSchBw, welches für die operative Führung der 72 Bundeswehr-Feuerwehren zuständig ist bzw. diese sukzessive übernehmen wird.
    Dieses ist bekannt (seit Oktober 2012), jedenfalls vielen die sich hier schon etwas länger im Forum aufhalten - in meinem Fall schon sehr lange da ich BwF Beamter bin. Nur so nebenbei die Zahl von 72 ist nicht mehr aktuell  - wir sprechen von 61 Feuerwehren die momentan aktuell sind. Weitere Reduzierungen evtl. nicht ausgeschlossen.


    Zitat
    Auch wenn diese Behörde nicht direkt für die Durchführung der Auswahlverfahren verantwortlich ist, wurde mir eine Initiativbewerbung dort nahegelegt. Sobald Termine für Anwärter / Ausgebildete Brandmeister bekannt sind, werden Bewerbungen an die entsprechenden Servicezentren (*siehe Grafik) des BAPersBw weitergeleitet.
    Sehr wohl steht dir der Weg offen dort eine Bewerbung hinzuschicken jedoch rate ich davon ab nur eingleisig zu fahren da das ZBrdSchBw keine Entscheidungskompetenz hat, dies ist den KC und vorallem dem BAPersBw vorbehalten - dies wird sich evtl. in der Zukunft ändern, jeden falls möchte man das gerne so....


    Zitat
       Diese führen anscheinend die Vorauswahl der Bewerber durch und leiten zum Auswahlverfahren zugelassene Bewerber anschließend an das Karrierecenter der BW in Düsseldorf weiter. 
    Ich glaube du hast da was falsch verstanden.....

    Die KC, dort schickst du deine Bewerbung hin (siehe hier Bewerbungsanschriften), führen die Auswahlverfahren durch und nach erfolgreicher Auswahl (Bestehen des Auswahlverfahrens) und Ernennung auf "Beamter auf Wideruf" mit Laufbahnbeginn werden denn die Beamten aus rechtlicher Sicht dem BAPersBw unterstellt.

    Diese Behörde ist denn für deine gesammte Ausbildung und nach Bestehen der Laufbahnprüfung in beamtenrechtlicher Sicht zuständig - personalführende Dienststelle, bis zur Pension (Stand heute). Die Zuständigkeit / Aufteilung der Servicezentren (SZ) WEST bzw. SÜD ist schon seit Oktober 2014 so aufgesplittet worden.


    Zitat
    Diese Aussage scheint jedoch nur eine Momentaufnahme zu sein – Zumindest findet man auf der Seite Bundewehr-karriere.de den Hinweis, dass „die Personalauswahl für den mittleren technischen Dienst zukünftig bundesweit zentral im Karrierecenter Mainz durchgeführt werden [soll].“
    Auf der Internetseite https://ziv.bundeswehr-karriere.de/portal/a/zivkarriere steht nichts davon das das KC Mainz dieses durchführen soll, wo hast du das gelesen?


    Zitat
    Wendet man sich direkt an eines der 4 Servicezentren, so wird dort darauf hingewiesen, dass für die Bearbeitung der Bewerbungen für die Bundeswehrfeuerwehr prinzipiell nur noch das Servicezentrum West in Düsseldorf bzw. das Servicezentrum Süd in Stuttgart zuständig sind.
    •   Das Servicezentrum West ist hierbei für den gesamten Nord- bzw. Westdeutschen Raum zuständig
    •   Das Servicezentrum Süd dagegen deckt Bewerbungen für die süddeutschen Bundesländer, sowie Ostdeutschland ab
    Woher hast du die Information?


    Zitat
    Bewerbungen postalisch in Form einer Bewerbungsmappe zu erfolgen haben
    Sowieso immer das bessere!


    Zitat
    Im Jahr 2015 eine oder zwei Ausschreibungen für die Einstellung / Ausbildung in die Bunderwehrfeuerwehr stattfinden werden (Diese werden z.B. in der „Brandschutz“, oder durch die Webangebote des Bundes oder Bundeswehr-Karriere bekanntgegeben)
    Diese Art der Ausschreibung gibt es bereits seit vielen Jahren.


    Zitat
    Verwendungswünsche in der Bewerbung ....
    Verlasst euch lieber nicht darauf! Kurz vor Ende der Laufbahnausbildung werdet ihr gefragt wo ihr denn zukünftig euren Dienst leisten wollt - Ihr kommt da hin wo "Personallöcher" gestopft werden müssen und das ist auch verständlich. Bundesweit versetzbar da Bundesbeamter. Aber.... Meisten wird schon Rücksicht genommen das ihr zumindest innerhalb des Bewerbungskreises (Bundesländer) des KC  wo ihr euch beworben habt eingesetzt werdet.


    Zitat
    Der Bedarf an Feuerwehrleuten für die BWFeuerwehr unverändert groß ist
    Verdammt groß wenn die Jahrgänge 64, 65, 66 in Pension gehen, das macht mit Stand heute so in etwa 40 Prozent an Fehl aus, Bundesweit gesehen.


    Zitat
    Ein Höchstalter für Bewerber nicht mehr existiert, aus pensionsrechtlicher Sicht aber alles unterhalb von 40 Jahren anzustreben ist
    So ist es!


    Zitat
    Ein aktueller Beamtenstatus nicht von Belang ist.
    Ausgebildete Brandmeister den kompletten Einstellungstest absolvieren müssen (Womit weder das ZBrdSchBw noch die entsprechenden Servicezentren glücklich zu sein scheinen. Eine Änderung des Verfahrens ist hier angedacht – Eine seriöse Aussage zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht möglich)
    Auch das stimmt...


    Habe fertig...
    « Letzte Änderung: 29. November 2014, 11:08 Uhr von Martin, Grund: Nachtrag »
    Gruß Martin ;-)

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