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Autor Thema: Trennungsgeld  (Gelesen 27432 mal)

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  • Beitrag Starter
  • Grisu75

    am: 14. Juli 2013, 11:28 Uhr
    Unter uns sind ja nicht gerade wenige, die TG und Reisebeihlife bekommen. Ist jemanden bekannt, wie es nach 2017 weitergeht, wenn den dann vielleicht mal das Stationierungskonzept umgesetzt wurde. Es wurden schon Gerüchte gestreut, dass es möglich wäre, einfach die UKV zuzusagen und fertig. Was wieder weniger Geld bedeuten würde. :sick:
    Wenn jeder nur an sich denkt, ist auch an alle gedacht ;)
     



    Alexander

    Antwort #1 am: 14. Juli 2013, 12:51 Uhr
    Zitat von: "Grisu75" post=2458
    Unter uns sind ja nicht gerade wenige, die TG und Reisebeihlife bekommen. Ist jemanden bekannt, wie es nach 2017 weitergeht, wenn den dann vielleicht mal das Stationierungskonzept umgesetzt wurde. Es wurden schon Gerüchte gestreut, dass es möglich wäre, einfach die UKV zuzusagen und fertig. Was wieder weniger Geld bedeuten würde. :sick:


    Theoretisch, wenn du bis 2017 TG und RB bekommen hast ist eh schon was schief gelaufen.
    Ansonst wirst du noch ein paar Jahre warten müssen, bis sich etwas genaueres ergibt.
     


    AllGeier

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    Antwort #2 am: 15. Juli 2013, 18:17 Uhr
    Wieso?
    Die Beträge geben meine private Meinung wieder!
     


    Alexander

    Antwort #3 am: 15. Juli 2013, 18:31 Uhr
    Zitat von: "AllGeier" post=2464
    Wieso?


    Weil eigentlich, sofern absehbar jemand länger als 5 Jahre am Dienstort verbleibt die UKV zugesagt werden sollte.
     



  • Beitrag Starter
  • Grisu75

    Antwort #4 am: 16. Juli 2013, 09:39 Uhr
    Zitat von: "Alexander" post=2466
    Zitat von: "AllGeier" post=2464
    Wieso?


    Weil eigentlich, sofern absehbar jemand länger als 5 Jahre am Dienstort verbleibt die UKV zugesagt werden sollte.


    Bisher wurde die UKV ja nur auf Antrag gewährt, da die Zielstruktur noch nicht erreicht wurde.
    Wenn jeder nur an sich denkt, ist auch an alle gedacht ;)
     


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  • Grisu75

    Antwort #5 am: 21. Juli 2013, 14:03 Uhr
    Bin fündig geworden und hab somit meine ursprüngliche Frage selbst beantwortet
    Wenn jeder nur an sich denkt, ist auch an alle gedacht ;)
     


    Matze

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    Antwort #6 am: 23. Mai 2014, 16:58 Uhr
    Bin SAZ 8 und mache in den 3 Jahren von meinen BFD Anspruch die Ausbildung bei der Bundeswehr Feuerwehr. Ich bekomme ja nicht von der "Feuerwehr" mein Trennungsgeld sondern vom BFD. Hat da jemand Erfahrungen ob ich ne anerkannte Wohnung brauch? Wohne zZ bei meinen Eltern im Haus mit und habe kein Miertverrag.
     


    lampuser

    Antwort #7 am: 23. Mai 2014, 19:56 Uhr
    Du brauchst definitiv eine anerkannte Wohnung. Sonst gibts kein Trennungsgeld.
     



    Matze

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    Antwort #8 am: 19. August 2014, 21:15 Uhr
    Wenn eine Wohnung anerkannt ist bekommt man ca 7,47euro pro Tag an dem man nicht Zuhause ist, richtig?
    Plus eine Familienheimfahrt im Monat als Single. Gibt es bei den Heimfahrten einen Höchstsatz? ZB 150Euro pro Fahrt?
     


    lampuser

    Antwort #9 am: 19. August 2014, 22:05 Uhr
    Ist abhängig ob du eine amtliche unentgeltliche Unterkunft zur Verfügung gestellt bekommen hast. Wie die Verpflegung in der Kaserne aussieht etc. Das kann man leider nicht so pauschalisieren. Da musst du im Kompetenzzentrum Travelmanagement des BAIUDBw anrufen. Im Fachbereich Trennungsgeld und Reisekosten, können die dir bestimmt weiterhelfen.

    Ja es gibt einen Höchstsatz. Aber den weiß ich leider auch nicht. Meine mal etwas von 210€ gehört zu haben. Ist aber nur Spekulation. Auch da empfehle ich das KompZ TM
     


    Alexander

    Antwort #10 am: 20. August 2014, 06:44 Uhr
    In den ersten 14 Tagen bekommst du einen erhöhten Satz, dieser beträgt, nagel mich nicht fest, bei 24€.
    Zu deinen Familienheimfahrten, ja es gibt einen Höchstsatz, dieser liegt genauso wie bei Dienstreisen aber nur bei 130€, in Ausnahmefällen gibts zwar 150, aber du wirst wahrscheinlich kein Ausnahmefall sein.
     


    ABigOldMan

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    Antwort #11 am: 21. August 2014, 15:30 Uhr
    1. Wer lesen kann ist immer im Vorteil  B)

       vgl TGV = Trennungsgeldverordnung im Anhang

       und dazu Koalitionsvertrag 2013, Seite 123 Abschnitt "Attraktivität"
       (auch im Anhang)
    2. Wahlfreiheit TG - UKV soll/wird mit dem Artikelgesetz im Herbst 2014 umgesetzt.


    Gruß
    ABigOldMan
     



    Matze

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    Antwort #12 am: 22. August 2014, 14:03 Uhr
    Woher weist du das das im Herbst umgesetzt wird?
    Wenn dann heißt das, dass man ab diesen Zeitpunkt selbst  entscheiden kann ob man UKV oder Trennungsgeld bekommt?
    Wo kann man die Höhen bzw die Höhstsätze der Reisekosten und der Trennungsgeld Ansprüche Nachlesen? Bei TG wird doch noch unterschieden ob man verheiratet ist und ob man noch ne Wohnung am Dienstort hat glaub ich.
     


    Alexander

    Antwort #13 am: 22. August 2014, 14:58 Uhr
    Zum Thema Reisekosten. -> BRKG
    TG bekommst du das was in der Sozialversicherungsentgeltverordnung steht.
    Als Verheirateter eben 150% davon.
     


    Matze

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    Antwort #14 am: 24. August 2014, 18:11 Uhr
    Habe mir gerade das BRKG durchgelesen und brauche eure Hilfe.

    Aus dem BRKG:
    § 4 Fahrt- und Flugkostenerstattung
    (1) Entstandene Kosten für Fahrten auf dem Land- oder Wasserweg mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln werden bis zur Höhe der niedrigsten Beförderungsklasse erstattet. Für Bahnfahrten von mindestens zwei Stunden können die entstandenen Fahrtkosten der nächsthöheren Klasse erstattet werden. Wurde aus dienstlichen oder wirtschaftlichen Gründen ein Flugzeug benutzt, werden die Kosten der niedrigsten Flugklasse erstattet. Kosten einer höheren Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel können erstattet werden, wenn dienstliche Gründe dies im Einzelfall oder allgemein erfordern.
    --------------------------------------------------------

    Frage dazu:
    Wenn man mit der Bahn fährt und die BahnCard 50 mit der Nutzungsberechtigung der Bahnklasse 2 nutzt, zahlt man ne gewissen Preis.
    Kann man dann den Preis für Bahnklasse 1 einreichen, wenn die Fahrt über 2 Stunden dauert?
     


     

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