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Fragen und Antworten - zivile Laufbahnausbildung (mtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Bewerbung => Thema gestartet von: Martin am 18. Juli 2012, 12:10 Uhr

Titel: Auf welcher Gesetzesgrundlage bilden die Karrierecenter der Bw aus?
Beitrag von: Martin am 18. Juli 2012, 12:10 Uhr
Als erstes ganz oben steht das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), da gibt es eine Abteilung die wie folgt heißt "Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw)".

Das BAIUDBw sorgt für die Instandhaltung und den Neubau von Liegenschaften der Bundeswehr und nimmt gesetzliche Schutzaufgaben wie Umweltschutz oder Brandschutz wahr. Dem BAIUDBw unterstellt sind das Verpflegungsamt in Oldenburg und das Zentrum Brandschutz der Bundeswehr in Sonthofen (https://www.bundeswehr-feuerwehr.de/index.php?topic=1758.0) (ZBrdSchBw). Das ZBrdSchBw übernimmt die Aufgabe der operativen Führung der Bundeswehrfeuerwehren.

Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) untersteht dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und ist seit dem 01. Dezember 2012 für die Personalgewinnung im mil. und ziv. Bereich zuständig. Dem BAPersBw sind die Karrierecenter der Bundeswehr (KarrC Bw) unterstellt, diese stellen die körperliche und intellektuelle Leistungsfähigkeit und charakterliche und gesundheitliche Eignung der Bewerber fest.

Also hier sei nochmals gesagt und ausdrücklich hingewiesen, dass ihr nach bestandener Laufbahnausbildung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr Kraft Gesetz ( Bundesbeamtengesetz BBG § 37 Abs. 2 (http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__37.html) ) entlassen seit (dies gilt im übrigen bei allen Beamten-Laufbahnausbildungen).

In der Regel werden aber die ausgebildeten Brandmeister übernommen aber eine Garantie gibt es nicht.


Hier der ausschlaggebende gesetzlieche Hinweis:


Im Grundgesetz ist für die Bundeswehr eine Aufgabenteilung vorgesehen:

Zitat
"Gesetz zur Übertragung von Aufgaben der Bundeswehrverwaltung auf neue Behörden der Personalmanagementorganisation der Bundeswehr (Wehrverwaltungsaufgabenübertragungsgesetz -
WVwAÜG)"

§ 1
 
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr werden die Aufgaben und Befugnisse des
Bundesamtes für Wehrverwaltung und der Wehrbereichsverwaltungen übertragen, die diese wahrnehmen nach



  • dem Wehrpflichtgesetz,
  • dem Soldatengesetz,
  • der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung,
  • der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung,
  • der RV-Wehr- und Zivildienstpauschalbeitragsverordnung,
  • der Unabkömmlichstellungsverordnung,
  • der Verordnung über die Feststellung und Deckung des Arbeitskräftebedarfs nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz,
  • der Berufsförderungsverordnung und
  • der Personalaktenverordnung Soldaten.

§ 2
 
Karrierecenter der Bundeswehr


Die Aufgaben und Befugnisse, die in Rechtsvorschriften des Bundes den Kreiswehrersatzämtern zugewiesen sind,
werden den Karrierecentern der Bundeswehr übertragen.
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