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Fragen und Antworten - zivile Laufbahnausbildung (mtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Nach der Laufbahnausbildung => Thema gestartet von: redbull am 23. November 2009, 23:50 Uhr

Titel: Anerkennung der BwF-Laufbahnausbildung auf den kom. Bereich der BF????
Beitrag von: redbull am 23. November 2009, 23:50 Uhr
hallo.

wisst ihr ob ich mit dem abgeschlossenen brandmeister auch ins zivile wechseln kann??
ist der denn überhaubt in einigen bundesländern anerkannt??
danke
Titel: Aw: Anerkennung der BwF-Laufbahnausbildung auf den kom. Bereich der BF????
Beitrag von: Martin am 24. November 2009, 09:12 Uhr
Hallo,

zunächst möchte ich eine grundlegende Sache klären.

Zitat
auch ins zivile wechseln kann??


Du bist bei der BwF auch Zivil!!!

So, nun zur Anerkennung.

Gem. Bundeslaufbahnverordnung BLV § 7 Laufbahnbefähigung
... erlangst du durch erfolgreichen Abschluss eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes die Laufbahnbefähigung.

Die Einrichtung eines Vorbereitungsdienstes rechtfertigt die BLV, § 10 Einrichtung von Vorbereitungsdiensten. Hier steht geschrieben das es eine entsprechende Rechtsverordnung über eine Laufbahn geben muss. Dies ist die Laufbahnverordnung (LAP-mftDBwV) (https://www.bundeswehr-feuerwehr.de/index.php?action=downloads;sa=view;down=2).

Wichtig hierbei sind die Worte "Vorbereitungsdienst" bzw. "Laufbahnbefähigung" sowie die erforderliche Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung nachweisen zu können. Man spricht im allg. von der nötigen Qualifikation.

Soweit dazu; kommen wir z.B. zu irgendeinem  Landesbeamtengesetz (Nachstehend aus dem Bundesland Niedersachsen):

Zitat
§ 14: Zugangsvoraussetzungen zu den Laufbahnen
Abs.2 : ... als sonstige Voraussetzung ein abgeschlossener Vorbereitungsdienst oder eine abgeschlossene, unmittelbar für die Laufbahn qualifizierende Berufsausbildung.


Das sagt schon aus das die Laufbahnausbildung anerkannt werden muss und auch ist, diesen Passus findest du auch in anderen Landesbeamtengesetzte die die Passagen im Fettgedruckten (weiter oben) so oder so ähnlich wiedergeben um in die Laufbahn zu kommen bzw. die Laufbahnbefähigung zu besitzen.

Feuerwehrbeamten einer BF können auch mit ihrer Laufbahnausbildung anstandslos zur BwF wechseln, hier wird die Laufbahnausbildung (Vorbereitungsdienst, Laufbahnbefähigung und Qualifizierung die Sie landesrechtlich erworben haben) auf die BLV anerkannt, Begründung ist wieder BLV § 7 Laufbahnbefähigung bzw. Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) Abschnitt 3 - Laufbahnen.

Ich kenne persönlich einige die eine Laufbahnausbildung bei der BwF gemacht haben und nach ihrer Ausbildung zu einer BF gewechselt haben.

So, ich hoffe ich konnte ein wenig Licht ins Dunkle bringen.

Gruß

Martin
Titel: Aw: Anerkennung der BwF-Laufbahnausbildung auf den kom. Bereich der BF????
Beitrag von: Alexander am 24. November 2009, 12:26 Uhr
Noch ne kleine Anmerkung.
Es kann je nach Bundesland sein, daß div. zusätzliche Ausbildung erforderlich ist wie zB Unterweisung in Kommunale Feuerwehrfahrzeuge.
Zusätzlich weiß ich für Bayern, daß der BIII Lehrgang, den die Bundeswehr "anbietet" nicht anerkannt wird, denn in Bayern muß ein extra Auswahlverfahren dafür durchgeführt werden.
Titel: Aw: Anerkennung der BwF-Laufbahnausbildung auf den kom. Bereich der BF????
Beitrag von: Martin am 24. November 2009, 14:35 Uhr
Hi

also im aktuellen bayrischen Landesbeamtengesetz steht dazu folgendes:

Zitat
Zitat

Art. 22
Allgemeine laufbahnrechtliche Voraussetzungen für
die Berufung in das Beamtenverhältnis

Abs 2: In das Beamtenverhältnis kann auch berufen werden, wer die erforderliche Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erworben hat.

Art. 23
Altersgrenze für die Berufung

Abs 1: In das Beamtenverhältnis darf nicht berufen werden, wer bereits das 45. Lebensjahr vollendet hat. Ausnahmen kann die oberste Dienstbehörde mit Zustimmung des Landespersonalausschusses, bei Beamten und Beamtinnen des Staates außerdem im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen zulassen.

Art. 27
Begriff und Einteilung der Laufbahnen, Zulassung zum Vorbereitungsdienst,
Befähigung für entsprechende Laufbahnen

Abs. 4
Die Laufbahnbefähigung für entsprechende Laufbahnen besitzt auch, wer die Befähigung als Laufbahnbewerber oder Laufbahnbewerberin bei einem anderen Dienstherrn erworben hat.


... somit denke ich das auch dort der B III anerkannt werden muss, auch wird.

@Alexander
Woher hast du deine Infos?

Gruß

Martin
Titel: Aw: Anerkennung der BwF-Laufbahnausbildung auf den kom. Bereich der BF????
Beitrag von: Alexander am 24. November 2009, 18:38 Uhr
Vom bay. Landespersonalausschuß.
Titel: Aw: Anerkennung der BwF-Laufbahnausbildung auf den kom. Bereich der BF????
Beitrag von: AllGeier am 28. November 2009, 09:53 Uhr
Bei der BF der bay. Landeshauptstadt ist schon lange ein Kollege, der den BIII sogar noch bei der Bw in Faßberg gemacht hat. Es kommt immer darauf an, ob dich dein neuer Dienstherr haben will oder sich einen anderen aussucht! So pauschal kann dies nicht gesagt werden.

Gruß

AllGeier
Titel: Aw: Anerkennung der BwF-Laufbahnausbildung auf den kom. Bereich der BF????
Beitrag von: Alexander am 28. November 2009, 17:00 Uhr
Und ist er mit dem BIII Lehrgang auch Hauptbrandmeister geworden?
Ich sag ja nicht das die Bw Ausbildung nicht anerkannt wird, sondern nur der GF Lehrgang.
Titel: Aw: Anerkennung der BwF-Laufbahnausbildung auf den kom. Bereich der BF????
Beitrag von: AllGeier am 30. November 2009, 09:09 Uhr
Nein, aber das stand damals auch nicht im Vordergrund! Wichtig war ihm dort unterzukommen und da hat der BIII doch eine Rolle gespielt!
Titel: Aw: Anerkennung der BwF-Laufbahnausbildung auf den kom. Bereich der BF????
Beitrag von: Baschtl am 13. Januar 2010, 18:19 Uhr
In welchen bundesländern wird der Laufbahnlehrgang und der BIII anerkannt. bzw wo kann ich mich darüber informieren??
Titel: Aw: Anerkennung der BwF-Laufbahnausbildung auf den kom. Bereich der BF????
Beitrag von: SG am 27. Januar 2010, 12:09 Uhr
Ich weiß das die Laufbahnausbildung in NRW annnerkannt wird, (Landesfeuerwehrschule Münster). Die anerkennung des BIII ist in der Regel abhängig von der Berufsfeuerwehr zu der man wechseln will.
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