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Fragen und Antworten - zivile Laufbahnausbildung (mtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Während der Laufbahnausbildung => Thema gestartet von: Burgi am 23. Oktober 2010, 21:56 Uhr

Titel: Urlaub während der Laufbahnausbildung
Beitrag von: Burgi am 23. Oktober 2010, 21:56 Uhr
Hallo, wie schauts eigentlich während der Ausbildung mit Urlaub aus?
Ich fange am 2. November mit der Ausbildung an. Habe/bekomme ich dann an Weihnachten bzw. nach Weihnachten noch Urlaub?
Titel: Aw: Urlaub während der Laufbahnausbildung
Beitrag von: Alexander am 24. Oktober 2010, 07:42 Uhr
Ja
Titel: Aw: Urlaub während der Laufbahnausbildung
Beitrag von: Matti am 08. Januar 2011, 08:39 Uhr
Hallo,
Ich habe dazu auch mal eine Frage und zwar wie wird der Urlaub denn Allgemein während der Ausbildung verteilt? Ich denke ja mal nicht das man, in Stetten oder in der Praktikumsphase sich einfach mal ne Woche frei nehmen kann. Würde mich mal interessieren, da ich am Montag nach Stetten reisen werde :)
Titel: Aw: Urlaub während der Laufbahnausbildung
Beitrag von: Alexander am 08. Januar 2011, 16:12 Uhr
Stimmt, in Stetten bekommst du kein Urlaub.
Während der Praktiumszeit waren bei uns 2 oder 3 Wochen Urlaub eingeplant.
Genauso wars bei uns eigentlich auf jeder Dienststelle möglich, 1-2 Tage Urlaub zu nehmen.
Titel: Urlaub während der Laufbahnausbildung
Beitrag von: Matze am 10. September 2014, 17:47 Uhr
Ich bin für den 03.11.14 als Brandmeisteranwärter geplant. Befinde mich aber in der BFD Zeit, weil ich bis zum 31.12.15 noch Soldat bin.
Jetzt möchte das Pers. Amt BW einen Nachweis über den in Anspruch genommenden Erholungsurlaub. Wozu benötigen die das? Selbst wenn ich noch 10 Tage haben würde, würde ich doch diese dann nicht mit bis Ende des Jahres aufbrauchen können? Andersrum gefragt, wenn ich keine Erholungsurlaub mehr habe für 2014, steht mir von der Bundeswehr Feuerwehr kein Urlaub mehr zu für 2014?
Titel: Urlaub während der Laufbahnausbildung
Beitrag von: Alexander am 10. September 2014, 23:20 Uhr
Zitat von: "Matze" post=4371

Wozu benötigen die das?

Kurz und knapp?
Weils im Gesetz steht.
Titel: Urlaub während der Laufbahnausbildung
Beitrag von: Matze am 11. September 2014, 13:28 Uhr
Habe gefunden.

§ 6 Anrechnung früheren Urlaubs
Erholungsurlaub, den die Beamtin oder der Beamte in einem anderen Beschäftigungsverhältnis für Zeiten erhalten hat, für die Urlaub nach dieser Verordnung zusteht, ist auf den Erholungsurlaub anzurechnen.
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