BwF Community Forum

| Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung nach DS-GVO | Impressum / Kontakt | Fragen stellen... aber Wo und Wie? Regeln zur Netiquette... |

Autor Thema: Wie alt darf man bei der Einstellung sein?  (Gelesen 23204 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

  • Beitrag Starter
  • Martin

    • Administrator
    • *
    • Beiträge: 1013
    • Dankeschön: 208 mal
    • Geschlecht: Männlich
    • Letzter Login :16. März 2024, 10:23 Uhr
    • + Carpe diem +
      • bundeswehr-feuerwehr.de
    Gemäß der unten aufgeführten Quellen für die Einstellungsvoraussetzungen gibt es kein Einstellungshöchstalter! Jedoch bin ich der Meinung das die einzustellende Behörde sich dennoch vorbehält wer eingestellt wird oder nicht. Verbindliche Aussage hierzu erfahrt ihr direkt bei den einzustellenden Behörden.

    Quelle:

    • Bundesbeamtengesetz (BBG)
    • Bundeslaufbahnverordnung (BLV) beide in Verbindung mit der
    • Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr (LAP-mftDBwV) sowie dem
    • Grundgesetz

    Grund... weil es kein Einstellungshöchstalter gibt:

    Gem. „Bundeslaufbahnverordnung (BLV)“ vor Februar 2009 gab es einen § 14 „Einstellung der Laufbahnbewerber“

    Zitat im Abs. 2 war:
    Zitat
    …(2) Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist bis zu einem

    Höchstalter von 32 Jahren, bei schwerbehinderten Menschen bis

    zu einem Höchstalter von 40 Jahren zulässig.

    Nach Februar 2009 trat eine Gesetzliche Reform des Dienstrechtes für Bundesbeamte in Kraft. Darauf wurde ab Februar 2009 das sogenannte „Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)“ für Bundesbeamte in Kraft gesetzt. Gleichzeitig wurden viele andere Gesetzte für Beamte in ihrem Inhalt verändert. Unteranderem auch die o. g. „Bundeslaufbahnverordnung (BLV)“, ebenfalls gültig ab Feb. 2009.

     
    In dem DNeuG stehen die Voraussetzungen im § 7 „Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses“ und

    in der BLV ebenfalls im § 7 „Laufbahnbefähigungen“. (den o. g. § 14 BLV gibt es nicht mehr!)

     
    - Im Gesetz wird keine Altersgrenze mehr angegeben!!! -
     
    Selbstverständlich behält der Dienstherr sich vor bis zu welchem Alter er noch einstellt. Das hat aber andere Gründe – bei einem z.B. 50 jährigen sind da Faktoren wie z.B. Ausbildungszeit/kosten, Anrechenbare/erwirtschaftete Beamtendienstjahre für die Pension usw. usw.


    Bewerberinnen und Bewerber, die während des Vorbereitungsdienstes das 50. Lebensjahr vollenden werden, können nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes nicht in ein Dienstverhältnis einer Beamtin bzw. eines Beamten auf Probe übernommen werden, so die Aussage von öffentlicher Seite!
    « Letzte Änderung: 14. März 2019, 13:54 Uhr von Martin »
    Gruß Martin ;-)

    Kein Support per Private Mitteilungen (PM) durchführen, ausschließlich nur privates. Fragen gehören ins Forum! | Bitte die Regeln zur Netiquette... beachten, danke. | Meine Beiträge sind private Äußerungen und unverbindlich.
     
    Folgende Mitglieder bedankten sich: Andre1712



    Andre1712

    • Neuling
    • *
    • Beiträge: 3
    • Letzter Login :07. Juni 2018, 13:50 Uhr
    Antwort #1 am: 16. Mai 2017, 12:58 Uhr
    Erstmal hallo in die Runde,

    ich bin noch ganz neu hier :)

    Ich hätte ne Frage die hier ganz gut hinpasst:

    Es steht zwar überall das das Einstellungshöchstalter bei 40 liegt, ist das aber realistisch?? Also ich bin Anfang 30, allerdings werden doch sicherlich die 20 jährigen vorgezogen, oder?
    Ich hab von nem Bewerberverhältniss im Norden von fast 300 Bewerbern zu ca 25 Stellen, gehört.  :-[

    Den Sporttest sollte ich ganz gut bestehen und um die ärztlichen Untersuchungen mach ich mir auch keinen Kopf, bin ja bereits Atemschutzgeräteträger. Bei dem Rest weiß man natürlich nicht, was da genau auf einen zu kommt.

    Danke schon einmal.

    Mit einem kameradschaftlichen Gruß

    André
     


    Alexander

    Antwort #2 am: 16. Mai 2017, 14:18 Uhr
    Es steht zwar überall das das Einstellungshöchstalter bei 40 liegt, ist das aber realistisch?? Also ich bin Anfang 30, allerdings werden doch sicherlich die 20 jährigen vorgezogen, oder?
    Nein, es werden keine Jüngeren bevorzugt.
    Dies wäre auch gar nicht zulässig.
    Wer eingestellt wird hängt nur vom Ausgang des Bewerbungsverfahrens und natürlich anschließend vom Arzt ab.
     


    Nordlicht

    • Neuling
    • *
    • Beiträge: 14
    • Geschlecht: Männlich
    • Letzter Login :23. Dezember 2018, 16:31 Uhr
    Antwort #3 am: 16. Mai 2017, 21:21 Uhr
    Bin 36 und hab am 2.5 angefangen. Also am alter soll es nicht liegen...
     



  • Beitrag Starter
  • Martin

    • Administrator
    • *
    • Beiträge: 1013
    • Dankeschön: 208 mal
    • Geschlecht: Männlich
    • Letzter Login :16. März 2024, 10:23 Uhr
    • + Carpe diem +
      • bundeswehr-feuerwehr.de
    Antwort #4 am: 17. Mai 2017, 09:08 Uhr
    @Andre1712

    Hallo

    so wie ich es im ersten Beitrag schon schrieb, es gibt lt. Bundeslaufbahnverordnung (BLV) keine Altershöchstgrenze.

    Jedoch wird die 40 Jahr Marke max. angestrebt. Das hat was mit der ausreichenden Versorgung zu tun wenn du im Pensionsalter bist.

    Jeweniger Beamtendienstjahre du hast bzw. dir vorher evtl. angerechnet werden, z.B. Bw Zeit desto größer ist die Versorgungslücke wenn du mit 62 in Pension gehst. Solltes du vorher, und davon ist auszugehen, in die Rentenkasse eingezahlt haben, so bekommst du dieses erst mit 67 Jahren.

    Max. Versorgung liegt momentan bei 71,75% (entspricht 40 Dienstjahre Beamter) sind 1,79% pro anrechenbares Jahr.

    Also wenn du mit 40 Jahren den Beamtenstatus hast und nichts anders angerechnet wird so hast du mit 62 Jahren knapp 40% vom letzten Bruttogehalt als Pension. Und ggf. in 5 Jahre später kommt erst deine Rente zum tragen. Jedoch darf beides nicht mehr als 71,75% betragen.

    Das wissen die wenigsten.
    « Letzte Änderung: 17. Mai 2017, 09:52 Uhr von Martin »
    Gruß Martin ;-)

    Kein Support per Private Mitteilungen (PM) durchführen, ausschließlich nur privates. Fragen gehören ins Forum! | Bitte die Regeln zur Netiquette... beachten, danke. | Meine Beiträge sind private Äußerungen und unverbindlich.
     


    Phoenix79

    • Neuling
    • *
    • Beiträge: 2
    • Geschlecht: Männlich
    • Letzter Login :04. August 2019, 21:27 Uhr
    Antwort #5 am: 20. Februar 2019, 20:47 Uhr
    Hallo,

    ich möchte das Thema noch mal aufgreifen.

    Aktuell bin ich im Bewerbungsverfahren für den Ausbildungsbeginn im Herbst 2019.

    Gehen wir von einem Positiven Verlauf der Tests und des Arztes aus :).

    Habe ich überhaupt eine Chance auf Einstellung und spätere Verbeamtung auf Lebenszeit, denn zum Ausbildungsbeginn wäre ich 40 (September 79) Jahre alt.

    Oder ist die Tatsache, dass ich überhaupt im Auswahlverfahren bin eine positive Anwort auf diese Frage.

    Oder wird beim Auswahlverfahren nicht nach Alter vor gefiltert?

    Wie sind eure Erfahrungen ?

    Die Thematik mit der Pension und Rente habe ich im Auge. Muss man einfach mal rechnen. 8)

    Vielen Dank für euere Rückmeldungen.

     


    Rudolf

    • Neuling
    • *
    • Beiträge: 33
    • Dankeschön: 5 mal
    • Geschlecht: Männlich
    • Letzter Login :12. April 2021, 13:46 Uhr
    Antwort #6 am: 21. Februar 2019, 08:46 Uhr
    Also ich bin auch Baujahr 1979 ;D und fange die Ausbildung im Mai an.
    Ich kann dir nur sagen das du bei den Test keine Bevorzugung hast (finde ich gut). Weil du musst genau so deine Leistungen bringen wie ein/e 20 Jährige/r.
    Du wirst aber beim Psychologen darauf angesprochen. Weil es ist schon ein Unterschied ob du ein Gehalt mit(Beispiel) 2500€ beziehst oder deine Anwärter Bezüge (plus Familienzulagen) bekommst.
    Ich wurde nicht benachteiligt geschweige bevorzugt, es ist alles fähr abgelaufen. Es ist ehrlich gesagt sehr Kameradschaftlich zwischen uns den Bewerbern abgelaufen, wir haben uns gegenseitig angespornt (Sport Test) mehr Leistung zu bringen.
    Das mit der Einstellungsgrenze gibt es hier einige Threads die ziemlich aktuell sind. Am besten die Such Funktion benutzen.
    Wünsche dir und natürlich den anderen viel Erfolg bei der Bewerbung
     
    Folgende Mitglieder bedankten sich: Phoenix79


  • Beitrag Starter
  • Martin

    • Administrator
    • *
    • Beiträge: 1013
    • Dankeschön: 208 mal
    • Geschlecht: Männlich
    • Letzter Login :16. März 2024, 10:23 Uhr
    • + Carpe diem +
      • bundeswehr-feuerwehr.de
    Antwort #7 am: 22. Februar 2019, 08:53 Uhr
    @Phoenix79

    Hallo

    Wie gesagt, es gibt keine offizielle Einstellungsgrenze. Jedoch werden die für sich bewerten ob es Sinn macht einen mit hohem Alter einzustellen oder in die Laufbahnausbildung zu stecken. Das muss man auch verstehen das das so ist.

    40 ist aber eigentlich kein Problem sonst hättest du schon längst eine Absage bekommen!

    Das mit der Rente/Pension solltest du aber vorher bereits mal klären, wenn der Tag kommt das du in die Pension gehst und feststellst das es finanzielle Probleme gibt, ist es zu spät. Wie von mir schon beschrieben geht es denn um 5 Jahre die dazwischen liegen bist du deinen Rentenanspruch (mit Stand heute 67 Jahre) bekommst.

    Hilft vielleicht nur privat etwas vorzusorgen.
    Gruß Martin ;-)

    Kein Support per Private Mitteilungen (PM) durchführen, ausschließlich nur privates. Fragen gehören ins Forum! | Bitte die Regeln zur Netiquette... beachten, danke. | Meine Beiträge sind private Äußerungen und unverbindlich.
     



    Phoenix79

    • Neuling
    • *
    • Beiträge: 2
    • Geschlecht: Männlich
    • Letzter Login :04. August 2019, 21:27 Uhr
    Antwort #8 am: 24. Februar 2019, 19:21 Uhr
    Hallo

    Danke für euere Rückmeldungen.

    Das reicht mir erstmal als Information, hatte wiedersprüchliche Aussagen im Zusammenhang mit der Ausbildung erhalten.  Und dadurch wir man halt verunsichert.
    Die Rückmeldung von Rudolf ist jetzt am ehesten an meiner Situation  :)!
    Läst hoffen ;)

    @Martin du hast Recht die Versorgungslücke muss man im Auge behalten.
    Aber da tun sich Pension und Rente nicht viel Private Vorsorge ist bei beiden als Option in Betracht zusehen.

    @Rudolf wie hast du das mit der PKV gelöst, die beiden Gesellschaften die ich angefragt habe haben Anwärtertarif nur bis 35 ::) .


     


  • Beitrag Starter
  • Martin

    • Administrator
    • *
    • Beiträge: 1013
    • Dankeschön: 208 mal
    • Geschlecht: Männlich
    • Letzter Login :16. März 2024, 10:23 Uhr
    • + Carpe diem +
      • bundeswehr-feuerwehr.de
    Antwort #9 am: 24. Februar 2019, 20:40 Uhr
    Pension und Rente tun sich nicht viel?

    Da irrst du dich aber gewaltig, von den verschiedenen Systemen Rente und Pension gibt es aber gewaltige unterschiede. Vom Grundsatz steht sich der Beamte immer besser!
    Gruß Martin ;-)

    Kein Support per Private Mitteilungen (PM) durchführen, ausschließlich nur privates. Fragen gehören ins Forum! | Bitte die Regeln zur Netiquette... beachten, danke. | Meine Beiträge sind private Äußerungen und unverbindlich.
     
    Folgende Mitglieder bedankten sich: Phoenix79


    Rudolf

    • Neuling
    • *
    • Beiträge: 33
    • Dankeschön: 5 mal
    • Geschlecht: Männlich
    • Letzter Login :12. April 2021, 13:46 Uhr
    Antwort #10 am: 25. Februar 2019, 14:22 Uhr
    Ja das mit der Versicherung ist so eine sache. Die einzige Versicherung die ich gefunden habe ist die concordia die geht bis zum 39 Lebensjahr. Ja ich weiß, da sind wir beide zu alt :-X ;).
    Du kannst sagen du bleibst während der Ausbildung  bei der gesetzlichen Versicherung  musst mit ca.18% rechnen und nach der Ausbildung gehst du zur privaten. Oder du beißt in den sauren Apfel so wie ich und gehst halt für normalen Tarif zur privaten. Mir persönlich hat die concordia am meisten zugesagt. Deswegen habe ich diese genommen.
     
    Folgende Mitglieder bedankten sich: Phoenix79


  • Beitrag Starter
  • Martin

    • Administrator
    • *
    • Beiträge: 1013
    • Dankeschön: 208 mal
    • Geschlecht: Männlich
    • Letzter Login :16. März 2024, 10:23 Uhr
    • + Carpe diem +
      • bundeswehr-feuerwehr.de
    Antwort #11 am: 25. Februar 2019, 14:37 Uhr
    Bitte weitere Diskussionen im Bezug Rente/Pension und PKV hier weiterführen:

    Dienstbezüge / Soziales

    Eröffnet dort einen neuen Thread ansonsten wird es zu unübersichtlich, danke.
    Gruß Martin ;-)

    Kein Support per Private Mitteilungen (PM) durchführen, ausschließlich nur privates. Fragen gehören ins Forum! | Bitte die Regeln zur Netiquette... beachten, danke. | Meine Beiträge sind private Äußerungen und unverbindlich.
     
    Folgende Mitglieder bedankten sich: Phoenix79



     

    Alterseinstellgrenze von 50 Jahren?

    Begonnen von Bowie MM

    Antworten: 1
    Aufrufe: 9159
    Letzter Beitrag 13. Juli 2019, 13:18 Uhr
    von Martin
    Einstellung als ausgebildeter Brandmeister (B3)

    Begonnen von Headshrinker

    Antworten: 16
    Aufrufe: 41617
    Letzter Beitrag 13. Dezember 2014, 09:05 Uhr
    von Martin
    Was beinhaltet die ärztl.Untersuchung der "Beamtentauglichkeit" Untersuchung?

    Begonnen von Martin

    Antworten: 0
    Aufrufe: 19208
    Letzter Beitrag 18. Juli 2012, 11:35 Uhr
    von Martin
    [Erste Anlaufstelle Grundinformationen] - Einstellungsvoraussetzungen (mD)

    Begonnen von Martin

    Antworten: 0
    Aufrufe: 16240
    Letzter Beitrag 24. Oktober 2014, 18:00 Uhr
    von Martin
    Sichtbare Tattoos bei der Einstellung - Erlaubt?

    Begonnen von Matze

    Antworten: 9
    Aufrufe: 18270
    Letzter Beitrag 18. Juni 2014, 19:52 Uhr
    von Martin

    bundeswehr-feuerwehr.de
    Bei der Website www.bundeswehr-feuerwehr.de handelt es sich um keine offizielle Website des Bundesministeriums der Verteidigung,
    sondern um ein auf privater Basis betriebenes Projekt!

    SimplePortal 2.3.7 © 2008-2024, SimplePortal