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Fragen und Antworten - zivile Laufbahnausbildung (mtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Einstellungsvoraussetzungen => Thema gestartet von: Mike-D am 17. Januar 2019, 18:35 Uhr
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Sagt mal, kann es sein, dass das Eintrittsalter angehoben wurde?
Schaut mal bei https://www.bundeswehrkarriere.de/mittlerer-technischer-verwaltungsdienst-fachrichtung-feuerwehr/138476 (https://www.bundeswehrkarriere.de/mittlerer-technischer-verwaltungsdienst-fachrichtung-feuerwehr/138476), dort steht jetzt, man darf maximal 50 Jahre bei Einstellung sein. In der Infobroschüre, die ich letztes Jahr gekriegt habe, steht 40 Jahre.
Hat sich noch mehr geändert?
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Moin Mike,
Das mit 40 zählt für die Kollegen die eine Ausbildung anfangen wollen. Hier wird ein Ausgebildeter Brandmeister gemeint.
Gruß Rudolf
Nachtrag.:
Ok nun nach dem ich den Unteren Bereich "Was für uns Zählt" gelesen habe bin ich nun auch verwirrt.
Anscheinend haben Sie das Alter wirklich angehoben. ???
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Altes bekanntes Thema, seit 2009 sind gesetzliche Änderungen eingetreten.
Wie alt darf man bei der Einstellung sein? (https://www.bundeswehr-feuerwehr.de/index.php?topic=1522.0)