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Fragen und Antworten - zivile Laufbahnausbildung (mtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Einstellungsvoraussetzungen => Thema gestartet von: Martin am 24. Oktober 2014, 18:00 Uhr

Titel: [Erste Anlaufstelle Grundinformationen] - Einstellungsvoraussetzungen (mD)
Beitrag von: Martin am 24. Oktober 2014, 18:00 Uhr
Ihr müsst bestimmte Einstellungsvoraussetzungen erfüllen.

Die Voraussetzungen für die Einstellung regeln entsprechende beamtenrechtliche Laufbahnvorschriften :

Die Einstellungsvoraussetzungen untergliedern sich in,
   
In den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst könnt Ihr eingestellt werden, wenn Ihr:

1) Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen:


2) Besondere Einstellungsvoraussetzungen:

Folgende Vorbildung ist verpflichtend:

Hauptschulabschluss ist das minimum und für die Laufbahn zusätzlich noch eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung wie z.B. die Gesellen- oder Meisterprüfung oder die Abschlussprüfung als staatlich geprüfter Techniker. Falls Ihr über einen anerkannten Bildungsstand der gleichwertig ist verfügt, so ist dieses auch i.O.

Förderliche Berufe (Berufsbild) die z.b. für die Laufbahn geeignet sind:
Habt Ihr einen Berufsabschluss der im o.g. Sinne nicht förderlich ist, so kann auf Einzelüberprüfung seitens der Wehrbereichsverwaltung folgende Situationen zur Einstellung führen:


Bei letzt genanntem müsst Ihr jedoch mindestens eine Dienstzeit von 4 Jahren nachweisen können.
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