BwF Community Forum
Fragen und Antworten - zivile Laufbahnausbildung (mtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Einstellungsvoraussetzungen => Thema gestartet von: Martin am 18. Juli 2012, 11:10 Uhr
-
- Deutscher / Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_116.html) sein.
- Die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.
- Charakterlich, geistig und körperlich uneingeschänkt für die Laufbahn geeignet sein.