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Fragen und Antworten - zivile Laufbahnausbildung (mtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Dienstbezüge / Soziales => Thema gestartet von: Martin1710 am 01. Februar 2016, 00:22 Uhr

Titel: Anerkennung vorheriger Eingruppierung?
Beitrag von: Martin1710 am 01. Februar 2016, 00:22 Uhr
Moin zusammen.

Ich habe da mal ne Frage, zu der ich bisher keine handfeste Antwort finden konnte.

Ich habe mich neulich mit einem kommunalen Berufsfeuerwehrmann unterhalten. Er erzählte dass er, genau wie ich, als SaZ 12 beim Bund gedient hat und zuletzt A8Z hatte. Während seines BFD Anspruches hat er dann die Ausbildung bei seiner BF gemacht und mit Übernahme als Brandmeister seine Eingruppierung in A7 erhalten.
Jedoch bekommt er, da er bereits im öffentlichen Dienst (Bundeswehr) A8Z bezogen hat, eine Ausgleichszahlung oder Aufstockung auf A8.

Nun zu meiner naheliegenden Frage:

Gibt es so etwas tatsächlich und ist das bei Beamten der Bundeswehrfeuerwehr anders?

Bevor ich da bei meinen Kollegen anfrage, setze ich mich lieber hier dem Spott aus, falls das ne blöde Frage ist  ;D

Dank schonmal im Voraus
Titel: Antw: Anerkennung vorheriger Eingruppierung?
Beitrag von: Alexander am 01. Februar 2016, 06:40 Uhr
Ähh du sagst du warst SaZ 12?
Warst du nie beim BFD?
Da sollte dir das eigentlich alles erklärt worden sein.
Als SaZ ab 12 hast du Anspruch auf einen Eingliederungsschein oder auf einen Zulassungsschein.
Wenn du dich für den Eingliederungsschein entscheidest, bekommst du bis zu 10 Jahre eine Ausgleichszahlung auf dein zuletzt erhaltenes Grundgehalt.
Dafür wird aber deine Übergangsbeihilfe um 75% gekürzt und die Übergangsgebührnisse fallen komplett weg.
Was sich für dich finanziell "lohnt" muß jeder selbst entscheiden
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