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Fragen und Antworten - zivile Laufbahnausbildung (mtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Dienstbezüge / Soziales => Thema gestartet von: Achim Berg am 09. November 2015, 11:18 Uhr

Titel: Tarifverhandlungen 2016
Beitrag von: Achim Berg am 09. November 2015, 11:18 Uhr
An das Arbeitnehmer-Feuerwehrpersonal im Einsatzdienst der Bundeswehr-Feuerwehren: Bitte sich den Forderungen anzuschließen und gebt die Forderungen an euere Verbände (VAB, Verdi, Bund etc.), Instutionen und /oder Mitarbeiter weiter:

Forderungen zur Einkommensrunde 2016

1.Übergangsversorgung für Arbeitnehmer-Feuerwehrpersonal im Einsatzdienst

In der letzten Tarifverhandlung 2014 hat der Bund für seine Arbeitnehmer im Einsatzdienst der Bundeswehrfeuerwehr keine gesonderte Regelung angestrebt, sondern auf die Übernahme des Ergebnisses der VKA (Vereinigung kommunaler Arbeitgeber – „Kommunen“) verwiesen. Bis dato ist aber keine verbindliche Regelung bzw. Ausführungsbestimmung des Bundes erfolgt.
Somit fordere ich für die Tarifverhandelungen 2016 dass hier der Bund eine eigene Regelung trifft, angelehnt an die Regelungen der VKA.

Begründung:
Seit 2012 wurden alle zivilen Bundeswehrfeuerwehren aus den Teilstreitkräften ausgegliedert und bis Mitte Oktober 2014 mit insgesamt über 3.000 DP in das Zentrum Brandschutz der Bundeswehr (ZBrdSchBw) überführt. Somit ist die Bundeswehrfeuerwehr eine der größten Berufsfeuerwehren Deutschlands. Seit 1993 wurde die Verbeamtung der Bundeswehr Feuerwehrleute eingeführt. Es gibt aber noch mehrere hundert Dienstposten im Einsatzdienst der Bundeswehrfeuerwehr die von Arbeitnehmern besetzt werden. Somit ist die Problematik des Themas seit über zwanzig Jahren bekannt und muss endlich von den Tarifpartnern geregelt werden!

2.„Feuerwehrzulage" auch für Arbeitnehmer im Feuerwehreinsatzdienst

Begründung:
Beamte und Soldaten der Bundesbesoldungsordnung A die im Einsatzdienst der Feuerwehr verwendet werden erhalten gem. Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) eine Stellenzulage, die sog. „Feuerwehrzulage", Durch diese Stellenzulage werden die Besonderheiten des Einsatzdienstes der Feuerwehr, insbesondere der mit dem Nachtdienst verbundene Aufwand sowie der Aufwand für Verzehr mit abgegolten, da die allgemeine Ämterbewertung das feuerwehrtypische Tätigkeitsfeld nicht hinreichend berücksichtigt.

Höheres Gefährdungspotential als bei Feuerwehren nach Landesrecht
Die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes in Liegenschaften der Bundeswehr ist grundsätzlich durch die zivilen kommunalen Feuerwehren nach Landesrecht sicherzustellen Die Bundeswehr stellt insbesondere dann eigene Brandschutzkräfte .auf, wenn ein spezielles militärisches Gefahrenpotential vorhanden ist, dessen Beherrschung die Fähigkeiten und/oder die Möglichkeiten der kommunalen Feuerwehren übersteigt. (vgl Urteil Bundesverwaltungsgericht vom 10.12.1996 (1 C 33/94)). Dies kann z.B. die Nutzung und Lagerung moderner Munition mit thermischer Sensorik und intelligenten Zündsystemen sowie eine Vielzahl von Darstellungs- , Täusch-, Übungsmunition und Sprengstoffen sein, die trotz umfassender Handhabungsregeln für eine Zunahme erheblicher spezifischer Gefährdungen im Einsatzfall sorgt. Auch der militärische Flugverkehr erfolgt unter besonderen Rahmenbedingungen bezüglich der Verfahren, der Zuladung und der Bewaffnung, die nicht mit zivilen Bedingungen vergleichbar sind. Darüber hinaus verursacht die Verwendung von Verbundfaserstoffen und speziellen ballistischen Schutzmaterialien bei den neuen fliegenden Waffensystemen und im Fahrzeug- und Gerätebau neue mechanische und chemische Gefährdungen, die eine ernsthafte Bedrohung für die Einsatzkräfte darstellt. Konkret bedeutet dies das Erfordernis, in schwierigen Situationen unter besonderer physischer und psychischer Belastung schnell und verantwortlich tätig zu werden, sowie die Bereitschaft, in Erfüllung der übertragenen Aufgaben auch Leben und Gesundheit einzusetzen.

Belastungen durch Schichtdienstvariationen
Um Personalressourcen wirtschaftlich einzusetzen, wird die Mehrheit der Feuerwehrbeamten der Bundeswehr im modifizierten Zweischichtsystem eingesetzt.
Dies führt zu ständig und auch kurzfristig wechselnden Schichtfolgen mit unterschiedlicher Schichtlänge. Diese nicht frei wählbaren Arbeitszeiten fordern den Beamten und erschweren mögliche Kinderbetreuung. Dies stellt a.h.S ein zusätzliches Erschwernis gegenüber dem bei Feuerwehren nach Landesrecht üblichen reinen 24- Stundendienst dar.

Kurzfristig wechselnde Aufgabenschwerpunkte und in der Folge hoher Kenntnisstand
Erschwerend kommt hinzu, dass die Feuerwehrbeamten der Bundeswehr den in den Laufbahnausbildungen erworbenen Kenntnisstand permanent erhalten bzw. ausbauen müssen. Als. Bundesbeamte werden sie im Rahmen der Personalunterstützung bisweilen im täglichen Wechsel auf den verschiedenen Feuerwachen mit unterschiedlichen Aufgabenschwerpunkten (z.B. von einem Flugplatz in eine Untertageanlage) in unterschiedlichen Funktionen eingesetzt. Dabei wird dem Feuerwehrbeamten der BwF hohe Flexibilität und tiefgreifendes Fachwissen in einem weit gefassten Einsatzspektrum abverlangt.

Im Feuerwehrdienst allgemein gestiegenes Risiko
Zusätzliche zu den bundeswehrspezifischen Besonderheiten hat das Tätigkeitsfeld in den letzten Jahren eine deutliche Erweiterung erfahren, da sich die Anforderungen an die Bw Feuerwehr und den Feuerwehrbeamten der Bw als Einzelperson deutlich erhöht haben. Infolge des technologischen Fortschritts' haben sich die Anforderungsprofile der Feuerwehrbeamten in nahezu allen Sektoren weitreichend verändert. Ein Beispiel hierfür ist die Verwendung moderner Baustoffe bei Baumaßnahmen und Inneneinrichtungen, die bei Bränden eine vermehrte Entwicklung von Hitze und toxischen Rauchgasen verursacht. Der Einsatz moderner Schutzbekleidung verbessert zwar den Schutz der Brandschutzkräfte und die Effektivität der Löschmaßnahmen, erhöht jedoch auch aufgrund des Eigengewichts der Ausrüstung erheblich die körperliche Beanspruchung. Dies erzeugt in Verbindung mit den geänderten Altersgrenzen zum Pensionseintritt die Notwendigkeit von verstärkten Aufwendungen zum Erhalt der persönlichen Einsatzbereitschaft bis zum Erreichen des Pensionsalters.

Kenntnis der umfangreicheren Vorschriftenlage
Im Feuerwehreinsatz der Bw sind neben den feuerwehrspezifischen Vorschriften eine Vielzahl an Arbeitsschutzvorschriften. Gefahrstoffregelwerken bis hin zu Sicherheitsvorschriften und verwaltungsrechtlichen Vorschriften zu beachten. Diese wechseln ständig in Abhängigkeit von dem zu betrachtenden Einsatzobjekt.

Fazit: alle vorgenannten Aufgaben des verbeamteten Feuerwehrpersonales müssen auch von Arbeitnehmern im Feuerwehreinsatzdienst der Bundeswehrfeuerwehr erfüllt werden. Somit ist auch eine „Feuerwehrzulage" für Arbeitnehmer im Feuerwehreinsatzdienst vorzusehen.


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