BwF Community Forum

| Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung nach DS-GVO | Impressum / Kontakt | Fragen stellen... aber Wo und Wie? Regeln zur Netiquette... |

Autor Thema: LAP-gfwtDBwVDV  (Gelesen 15447 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

  • Beitrag Starter
  • snooze

    • Gast
    am: 24. September 2017, 12:59 Uhr
    Guten Tag,

    u. a. die ganz frische LAP für den gfwtDBw (der Vollständigkeit halber auch die LAP für den mfwtDBw). Erfasst werden hier nur zukünftige Kollegen mit einem geeigneten Studium oder der Bereitschaft (wenn die Zulassungsvoraussetzungen stimmen), ein solches Studium zu absolvieren (bspw. an der bergischen Uni in Wuppertal). Bemerkenswert finde ich die Tatsache, dass sich offensichtlich die Notwendigkeit einen B IV zu absolvieren, für die Bw erledigt hat. Ich bin gespannt wie sich das entwickelt.

    VG Snooze 
     



  • Beitrag Starter
  • snooze

    • Gast
    Antwort #1 am: 24. September 2017, 19:10 Uhr
    ...Bemerkenswert finde ich die Tatsache, dass sich offensichtlich die Notwendigkeit einen B IV zu absolvieren, für die Bw erledigt hat...

    Ich muss mich da selber korrigieren. § 20 Abs. 5 GfwtDBwVDV eröffnet nach wie vor die Möglichkeit, mit Zustimmung des BMVg auch an einer Lehreinrichtung der
    Länder (z. B. IdF NRW) Ausbildungsabschnitte extern zu absolvieren. Das könnte bspw. den B IV als Zugführerlehrgang/-Prüfung o. ä. beinhalten.

    Sorry...und vG
     


    Heros

    Antwort #2 am: 26. September 2017, 09:41 Uhr
    Bitte korrigier mich : Zugführer BIV, Führen von Verbänden (mit Stabsarbeit) sogar BV?
     


  • Beitrag Starter
  • snooze

    • Gast
    Antwort #3 am: 26. September 2017, 10:54 Uhr
    Guten Tag,

    ja, im Allg. werden diese Qualifikationsphasen so bezeichnet. Es wäre aber auch gut möglich, dass die unterschiedlichen Ausbildungseinrichtungen andere Bezeichnungen verwenden. Mir ist jedoch keine andere bekannt.

    VG
     



    Bavarian

    • Neuling
    • *
    • Beiträge: 2
    • Letzter Login :17. Dezember 2019, 02:42 Uhr
    Antwort #4 am: 26. Juni 2018, 22:35 Uhr
    Auch die zukünftig nach der GfwtDBwVDV ausgebildeten Kollegen besitzen die "BIV" Befähigung. Die Bezeichnung der Lehrgänge variiert in den einzelnen Bundesländern. Neben "BIV" und "BV" findet auch die Bezeichnung "Brandinspektorenlehrgang" (Teil I und II) Verwendung. Die "B .." Bezeichnung dient klassisch zur Unterscheidung von den "F.." Lehrgängen der Freiwilligen Feuerwehr (BIV = Zugführer Berufsfeuerwehr, FIV = Zugfeuerwehr Freiwillige Feuerwehr) und sind wesentlich umfangreicher. Die GfwtDBwVDV orientiert sich verglichen mit den der Länder am ehesten mit NRW. Hier bilden die Module Zugführer, Org/BWL/Recht, Menschenführung, Vorbeugender Brandschutz, Verbandsführer und Stabsarbeit die Inhalte des BIV und BV (Inhaltlich und Zeitlich nahezu identisch). Die fertigen Kollegen sind damit befähigt Einsätze bis zur Führungsstufe C zu leiten (siehe FwDV 100) und als Sachgebietsleiter eines Stabes in der Führungsstufe D zu fungieren. Insbesondere die Anteile Verbandsführer und Stabsarbeit sind nicht in allen Bundesländer in der Ausbildung des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes enthalten gewesen. Die Ausbildung endet letztendlich mit einer vollständigen Laufbahnprüfung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst.

    Den Grund dafür, dass die Ausbildung nicht mehr bei den Feuerwehrschulen Ländern stattfindet basiert primär auf dem Problem, dass diese zum einen aufgrund des großen Eigenbedarfs so gut wie keine Lehrgangsplätze mehr für den Bund stellen und zum anderen der Bedarf an Dienstposten im gfwtD extrem Angestiegen ist.
     


    Ralph

    • Neuling
    • *
    • Beiträge: 5
    • Letzter Login :02. Juni 2020, 01:21 Uhr
    Antwort #5 am: 02. August 2019, 07:19 Uhr
    Hallo, ich dachte das passt am besten hier rein bevor ich ein neues Thema eröffne:
    1. Ist in der Laufbahnausbildung für den gD die Ausbildung zum Truppmann/Truppführer enthalten?

    2. Macht man eine Atemschutzgeräteträger Ausbildung?

    Und

    3. Ist eine Ausbildung zum Rettungsassistent oder dergleichen vorgesehen?

    Ich habe mir die Ausbildungsinhalte durchgelesen, allerdings weiß ich nicht was genau in der Feuerwehrtechnischen Geundausbildung enthalten ist.

    4. Ist es möglich 1-3 nach der Ausbildung zu machen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Ralph
     


    Bavarian

    • Neuling
    • *
    • Beiträge: 2
    • Letzter Login :17. Dezember 2019, 02:42 Uhr
    Antwort #6 am: 17. Dezember 2019, 02:34 Uhr
    Zu 1.: Ja
    Zu 2.: Ja
    Zu 3.: Die Ausbildung zum Rettungsassistent gibt es nicht mehr. Du meinst wohl eher die Ausbildung zum Rettungssanitäter (3 1/2 Monate) oder das     
              Nachfolge-Modell des Rettungsassisten, den Notfallsanitäter (3 Jahre Berufsausbildung). Und nein, keinen der beiden machst du in der Ausbildung.
    Zu 4.: Nach der Ausbildung wirst du auf der Feuerwache zum Einsatzersthelfer A qualifiziert (4 Tage Umfang), welcher auch die Grundqualifikation der
              sanitätsdienstlichen Erstversorgung bei den Soldaten ist. Mehr ist dienstlich sicher aktuell nicht drin.   
     


     

    bundeswehr-feuerwehr.de
    Bei der Website www.bundeswehr-feuerwehr.de handelt es sich um keine offizielle Website des Bundesministeriums der Verteidigung,
    sondern um ein auf privater Basis betriebenes Projekt!

    SimplePortal 2.3.7 © 2008-2024, SimplePortal