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Autor Thema: Reisekosten  (Gelesen 23343 mal)

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  • Beitrag Starter
  • Pitsch

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    am: 19. Januar 2010, 16:22 Uhr
    Hallo

    ich brauche mal Unterstützung von Euch
    1. Wenn ich auf Lehrgang gehe, Anreise ist auf einen Schichtfreien Tag,wie wird bei der MAV abgerechnet?
    Ich bin der Meinung, Anreisetag ist Arbeitstag ( 8,5 Std).
    Unser Ltr will uns 6 Std anrechnen.  :angry:  :angry:  :angry:

    2.Was ist, wenn ich an einem Sonntag anreise???
     Wie gesagt(geschrieben), es dreht sich nur um die Std in der Monatsberechnung.

    Selbst die WBV ist sich nicht sicher, (mindestens ein Sachbearbeiter)
    Wer weiss es, bzw wo kann ich das nachlesen?
    Vielen Dank schon mal
    Pitsch
     



    Martin

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    Antwort #1 am: 19. Januar 2010, 17:39 Uhr
    Hi,

    das Problem hatten wir schon öffters, es gibt VMBL Blatt da steht drin das der Anreisetag als "Arbeitstag" anzurechnen ist.

    Ich muß nur mal schauen wo das VMBL ist, dann gebe ich Bescheid ;-)

    Gruß

    Martin


    [Update 1]

    Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes  (Arbeitszeitverordnung - AZV)
    http://www.gesetze-im-internet.de/azv/BJNR042710006.html

    siehe hier § 11 Dienstreisen; Abs 1, 1 Strichaufzählung
    Gruß Martin ;-)

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    AllGeier

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    Antwort #2 am: 21. Januar 2010, 12:03 Uhr
    Martin schrieb:
    Zitat
    Hi,

    das Problem hatten wir schon öffters, es gibt VMBL Blatt da steht drin das der Anreisetag als "Arbeitstag" anzurechnen ist.

    Ich muß nur mal schauen wo das VMBL ist, dann gebe ich Bescheid ;-)

    Gruß

    Martin


    [Update 1]

    Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes  (Arbeitszeitverordnung - AZV)
    http://www.gesetze-im-internet.de/azv/BJNR042710006.html

    siehe hier § 11 Dienstreisen; Abs 1, 1 Strichaufzählung



    ....und somit ist ein Reisetag, an dem du nicht Dienst hast, Dein Privatvergnügen! Ich persönlich seh das aber auch anders!

    Normalerweise ist der Reisetag ein Wochentag und du bist Abgeordnet, dann bist du im Tagesdienst und deine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ist von Montag - Donnerstag jeweils 8,5h und am Freitag 7h und somit wird der Reisetag mit 8,5h abgegolten.Das mit dem Reisetag am Sonntag ist so ein Problem! das ist eigentlich, wie beschrieben, Privatvergnügen!

    Diese Problem stellt sich meines Wissen aber nur, wenn man zum "Feuerfressen" nach Neustadt fährt.

    Gruß

    AllGeier
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    Martin

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    Antwort #3 am: 21. Januar 2010, 12:20 Uhr
    Hi

    Zitat
    ....und somit ist ein Reisetag, an dem du nicht Dienst hast, Dein Privatvergnügen! Ich persönlich seh das aber auch anders!


    In der AZV steht:

    -regelmäßigen täglichen Arbeitszeit-

    Ich sehe das so -> wenn jemand einen Lehrgang hat so bekommt er ja auch an "eigentlichen Freischichten" 8,5 Stunden geschrieben. Er hat ja somit eine -regelmäßige tägliche Arbeitszeit- über den Lehrgangszeitraum. Den Begriff -regelmäßigen täglichen Arbeitszeit- findet ja man auch im AZE, hier 40/41h, mal abgesehen von Opt-Out.

    Solange wie der Reisetag nicht auf ein Wochenende fällt z.B. Sonntags, so müsste nach meinem dafürhalten die eviktive Fahrzeit innerhalb von einem Arbeitstag (8,5h), auch auf eine Freischicht, geschrieben bzw.angerechnet werden.  ;)
    Gruß Martin ;-)

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    Antwort #4 am: 21. Januar 2010, 12:28 Uhr
    Hallo MArtin,

    das sehe ich auch so. Nur der Begriff Freischicht ist in einem Abordnungszeitraum nicht richtig! Ausser man wird zu einer Dienstleistung im Schichtdienst (Personalunterstützung bei einer anderen Feuerwehr)abgeordnet!

    Gruß
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    Martin

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    Antwort #5 am: 21. Januar 2010, 12:35 Uhr
    Stimmt,

    habe mich etwas blöd ausgedrückt, ich meinte jeden zweiten Tag wo man keinen Dienst hat.
    Gruß Martin ;-)

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    Antwort #6 am: 21. Januar 2010, 12:43 Uhr
    Will hier nicht als Klugscheißer da stehen, aber wenn du Abgordnet bist (in der Regel auf Lehrgang) hast du ja Dienst. Ich hab mit diesen Begriffen schon manchen Kampf am Telefon geführt! Da sind Begrifflichkeiten das Maß alller Dinge.  ;)
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    Antwort #7 am: 21. Januar 2010, 20:08 Uhr
    Hallo
    erstmal vielen Dank für die Antworten.

    @ Martin, wenn Du das VMBl gefunden hast,gebe bitte bescheid.

    Viele Lehrgänge beginnen in Stetten ja Montags.Da ich viele Lehrgänge in Mannheim besuche und diese fast alle Anreise am Sonntag haben, wäre es interessant zu wissen, wie die Zeit abgerechnet wird.

    Anreise in der Woche hat sich geklärt. Ich konnte den Ltr mit dem Link "AZV" überzeugen. :)  :)  :)
    Vielen Dank nochmal

    Gruß Peter
     



    Martin

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    Antwort #8 am: 22. Januar 2010, 15:09 Uhr
    Hi

    so ich habe es. Es war im Bundesgesetzblatt

    Datei angefügt...

    Leider nicht zu ausdrucken -> §11 Dienstreisen

    Es ist der gleiche Inhalt wie ich schon einmal im vorherigen Posting daraufhingewiesen habe.

    www.gesetze-im-internet.de/azv/BJNR042710006.html
    Gruß Martin ;-)

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    Alexander

    Antwort #9 am: 22. Januar 2010, 15:33 Uhr
    Die Session ID von dem PDF scheint abgelaufen zu sein.

    [EDIT by Martin]

    Datei ist jetzt angehängt, danke für Info
    ;)
     


     

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