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Fragen und Antworten - zivile Laufbahnausbildung (mtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Dienstbezüge / Soziales => Thema gestartet von: Martin am 28. Oktober 2014, 20:59 Uhr

Titel: Zuständigkeitsbereich der Beihilfestelle Stuttgart wechselt zum 01.12.2014
Beitrag von: Martin am 28. Oktober 2014, 20:59 Uhr
Wichtige Information des Bundesverwaltungsamtes für aktive Beamte, aktive Arbeitnehmer, aktive Soldaten sowie Übergangsgebührnisempfänger im Zuständigkeitsbereich der Beihilfestelle Stuttgart

Zum 01.12.2014 wird die Beihilfestelle des Bundesverwaltungsamtes (BVA) am Standort Stuttgart aufgelöst. Für die bislang von der Beihilfestelle Stuttgart betreuten aktiven Beamten, aktiven Arbeitnehmer und aktiven Soldaten sowie Übergangsgebührnisempfänger ist ab dem 01.12.2014 die Beihilfestelle des BVA in Strausberg zuständig.

Die Adresse lautet:

Bundesverwaltungsamt
Dienstleistungszentrum
Beihilfestelle Strausberg
Prötzeler Chaussee 25
15344 Strausberg

Zentrale E-Mail Adresse: bvabeihilfebfi6-Strausberg[at]bundeswehr.org

Für die bislang von der Beihilfestelle Stuttgart betreuten aktiven Beamten, aktiven Arbeitnehmer und aktiven Soldaten, deren Dienstort in Bayern liegt sowie Übergangsgebührnisempfänger, die vom BVA in München besoldet werden, ist ab dem 01.12.2014 die Beihilfestelle des BVA in München zuständig. Die Adresse lautet:

Bundesverwaltungsamt
Dienstleistungszentrum
Beihilfestelle München
80623 München

Zentrale E-Mail Adresse: bvabeihilfebfi5-muenchen[at]bundeswehr.org

Die neuen Ansprechpartner ab 01.12.2014 an den beiden Standorten mit Namen und Telefonnummer sowie vielfältige Informationen rund um das Thema Beihilfe finden Sie im Internet unter: www.dienstleistungszentrum.de

Zitat
Quelle: Verband der Beamten der Bundeswehr (VBB)
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