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Autor Thema: Zeitpunkt der Bewerbung  (Gelesen 16438 mal)

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  • Wallberg

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    am: 23. November 2010, 12:52 Uhr
    Guten Tag,
    ich hätte da ein paar Fragen zum optimalen Zeitpunkt einer Bewerbung, da ich zum Ende März 2015 DZE habe und dann ja rein rechnerisch zum Ende März 2013 in BfD gehen kann( bin SaZ 12 StUffz) würde ich gerne wissen wie das mit der Ausbildung dann läuft. Hier steht ja das sie 18 Monate dauert. Die ersten 3 sind ja BCE Führerschein und Einweisung in die Fahrzeuge, ich habe nun schon BCE, wie lange dauert die Einweisung in die Fz und wo findet sie statt? Wenn ich mich zum 02.05.2013 bewerbe, wäre ich ja  Ende Oktober 2014 fertig wenn alles klappt, dann wär ich ja vor meinem DZE fertig und das geht ja nicht, oder?(hab ich mal gehört) Wenn ich mich aber zum 02.11.2013 bewerbe ist der Bewerbungsschluss ja immer Ende Januar, wann wird man informiert ob man drin oder draußen ist, wäre für mich relevant falls ich nicht genommen werde muss man ja ein zweites Eisen im Feuer haben und wenn man erst z.b.  mitte Juni benachrichtigt wird hat man es evtl. ja schon bei der Zivilen Feuerwehr geschafft und zugesagt weil man den BfD voll nutzten möchte obwohl man die Bundeswehr Feuerwehr bevorzugt! Kann man sich einen Zyklus früher für den Einstellungstermin Anfang Nov. 2013 bewerben?( Hoffe die frage ist nicht alt zu blöd gestellt!)Welche BfD Maßnahmen würden sich eurer Meinung nach, bezüglich des Lebenslaufes und der Ausbildung, vor der Bewerbung eignen? Bin gelernter LKW-Mechaniker mit Realschulabschluss!( Wenn das relevant sein sollte!):unsure:
    Ich weiß, ich hab hier einen halben Roman geschrieben, ich wollte nur das sehr genau schildern da ja jede Person immer andere Voraussetzungen hat.
    MkG
     



    Martin

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    Antwort #1 am: 23. November 2010, 18:37 Uhr
    Hallo,

    da kommen ja einige Sachen zusammen... :S

    Kurz vorweg:
    • Einstellungstermin: 2. Mai (Bewerbungsschluß: 31. Juli des Vorjahres)
    • Einstellungstermin: 2. November (Bewerbungsschluß: 31. Januar des Einstellungsjahres)

    Nur nochmal kurz zusammengefasst so wie du es selber festgestellt hast:
    1. Dein DZE Ende März 2015
    2. Frühester Beginn BfD ab März 2013
    3. Frühester Einstellungstermin wäre der 2. Mai 2013, du müsstest dich bis zum 31. Juli des Vorjahres bewerben!
    4. Bei 18 Monaten Ausbildung wärst du im Okt. 2014 mit der Ausbildung fertig.
    5. Bei dieser Situation hast du denn noch 5 Monate Restdienstzeit bis Ende März 2015

    Rein vom Anspruch wäre das kein Problem, du machst ja eine Ausbildung während der BfD Zeit!!! Dein Problem wäre der WBV zu "verklickern" das du erst in Fünf Monaten nach der Ausbildung zur Verfügung stehst.

    Würdest du den Einstellungstermin auf den Nov. 2013 verschieben hättest du kein Problem.
    Einfach bei deiner Pers.Stelle / WBV / BfD nachfragen!

    Zu den BfD Maßnahmen:
    Lass dich doch einfach mal zu einer BwF abkommandieren zwecks Erfahrung sammeln. Kommt immer gut in der Bewerbung bzw. denn im mündlichen Teil der Auslese, wenn man da hinkommt, ist ja klar.

    Für die Zeit des Führerscheins, den du ja hast, wirst du für die Zeit (6 Wochen) bei einer BwF Dienst leisten. Quasi zwischengeparkt bis die anderen fertig sind.....

    Ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen. B)
    Gruß Martin ;-)

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    Alexander

    Antwort #2 am: 23. November 2010, 18:41 Uhr
    Du könntest auch einen Verkürzungsantrag stellen.
     


    Martin

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    Antwort #3 am: 23. November 2010, 19:10 Uhr
    Ja könnte er, aber ich glaube es ist nicht einfach...:S

    Grundsätzlich ist jeder Soldat verpflichtet, die auf seinen Antrag und in Übereinstimmung mit seiner Verpflichtungserklärung festgesetzte Dienstzeit vollständig abzuleisten.

    Nach § 40 Abs. 7 des Soldatengesetzes kann diese Dienstzeit allerdings auf Antrag verkürzt werden, wenn eine Verkürzung im dienstlichen Interesse liegt.

    Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Dienstposten wegfällt
    und strukturelle oder sonstige Gesichtspunkte einem Verwendungswechsel entgegenstehen, wenn im Geburtsjahrgang des Antragsstellers ein Überhang besteht oder wenn eine Planstelle „zur besonderen Verwendung“ geführt wird.

    Einen Anspruch auf eine Dienstzeitverkürzung gibt es nach dem Gesetz nicht.

    Ausschlaggebend für die Entscheidung über einen entsprechenden Antrag ist allein das dienstliche Interesse.

    Vielleicht hat er ja Glück und kann 6 Monate verkürzen. Ich weiß es nicht genau aber geht nur von SaZ 12 auf 8, 6 4 und so?
    Gruß Martin ;-)

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    Antwort #4 am: 24. November 2010, 06:35 Uhr
    Danke für die Info's,
    das Ding mit der Verkürzung ist, das man dann evtl. nicht mehr sein SaZ12 Status hat und nicht mehr so viel BfD-Anspuch hat, wenn man SaZ krumm ist also SaZ 11,4 oder 10,5(ist möglich, war ich schon) hat man nur Anspruch auf den BfD wie ein SaZ 8!
    Deswegen würd ich ungern verkürzen, ich hab nur gehört das man direkt übernommen werden muss(wenn man überhaupt übernomen wird) nach der Ausbildung und das man keine Restdienstzeit mehr haben darf!
    Vielleicht ist die Frage in meinem letzten Roman untergegangen aber wann benachrichtigen die Herren von der BwF oder WBV ob man genommen wird oder nicht?
    Und noch ne Randfrage :P  woher weiß man wieviele Stellen zur Verfügung stehen, hab hier mal im Forum gelesen das einer gefragt hat " wie viele Stellen sind in Bayern zum 02.11. ausgeschrieben, Und da hat jemand 11 geschrieben wenn ich mich richtig erinnere, ist das auf irgendeiner  Homepage der WBV oder sonst wo oder ist das nur ein Insider gewesen.
    ( schon wieder so viel geschrieben, sorry )
     


    AllGeier

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    Antwort #5 am: 24. November 2010, 08:59 Uhr
    Besteht vielleicht die Möglichkeit sich für die Restdienstzeit zu der Einheit, bei der sich die Feuerwehr befindet, versetzen zu lassen. Dann hat auch die WBV kein Problem.
     Nur so ein Gedankengang von mir.

    Gruß

    AllGeier
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    Martin

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    Antwort #6 am: 24. November 2010, 19:40 Uhr
    Hi,

    1. Zur Frage wieviel Ausbildungsplätze?
    Das musst du bei den WBV'en direkt nachfragen. Findest du auf keiner Website!

    2. Wann gibt es Bescheid ob man angenommen wurde?
    Aus Erfahrung so ca. 4 - 6 Wochen vorher.
    Gruß Martin ;-)

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    Antwort #7 am: 25. November 2010, 06:43 Uhr
    4-6 Wochen vor Ausbildungsbeginn???
    Ist das nicht ein wenig kurzfristig?
    Oder meinst du man bekommt 4-6 Wochen vorher bescheid ob man zum Einstellungstest eingeladen wird? Also ich meinte ob man den Einstellungstest bestanden hat und man beginnt die Ausbildung zum 01.XX.2013!
    Danke für die schnellen Antworten!
     



    Martin

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    Antwort #8 am: 25. November 2010, 07:34 Uhr
    Moin,

    ja so in etwa ist es wohl könn auch 8 Wochen vorher sein, mich bitte nicht festnageln.

    Vielleicht können die Leute die in diesem Thread geschrieben haben (Einstellungstermin Nov. 2010) etwas dazu sagen... :whistle:

    https://www.bundeswehr-feuerwehr.de/index.php?topic=501.0
    Gruß Martin ;-)

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    kevin1981

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    Antwort #9 am: 26. November 2010, 13:46 Uhr
    Zitat von: "Wallberg" post=624
    4-6 Wochen vor Ausbildungsbeginn???
    Ist das nicht ein wenig kurzfristig?
    Oder meinst du man bekommt 4-6 Wochen vorher bescheid ob man zum Einstellungstest eingeladen wird? Also ich meinte ob man den Einstellungstest bestanden hat und man beginnt die Ausbildung zum 01.XX.2013!
    Danke für die schnellen Antworten!



    Servus, um mal so ne Hausnummer zu nennen,

    ich bekam am 16.10.08 bescheid und wurde zum 02.11.2008 eingestellt und konnte gerade noch so die 2 Wochen Kündigungsfrist einhalten. Das muß aber nicht sein. Ich hatte in der Ausbildung Leute die schon im September wussten das sie im November eingestellt werden. Ist auch teilweise von WBV zu WBV unterschiedlich.

    Kevin
     


    SG

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    Antwort #10 am: 30. November 2010, 12:19 Uhr
    Zitat von: "kevin1981" post=626
    Zitat von: "Wallberg" post=624
    4-6 Wochen vor Ausbildungsbeginn???
    Ist das nicht ein wenig kurzfristig?
    Oder meinst du man bekommt 4-6 Wochen vorher bescheid ob man zum Einstellungstest eingeladen wird? Also ich meinte ob man den Einstellungstest bestanden hat und man beginnt die Ausbildung zum 01.XX.2013!
    Danke für die schnellen Antworten!



    Servus, um mal so ne Hausnummer zu nennen,

    ich bekam am 16.10.08 bescheid und wurde zum 02.11.2008 eingestellt und konnte gerade noch so die 2 Wochen Kündigungsfrist einhalten. Das muß aber nicht sein. Ich hatte in der Ausbildung Leute die schon im September wussten das sie im November eingestellt werden. Ist auch teilweise von WBV zu WBV unterschiedlich.

    Kevin


    Bei mir war es genauso, erstmal hat sich der Einstellungstest hingezogen und zwar bis zum August, Mitte September dann das Gespräch und in der, glaub ich, 2. Woche im Oktober 08 kam dann die Zusage. War gezwungen einen Auflösungsvertrag zu machen und Gott sei Dank hat der Arbeitgeber zähneknirschend mitgemacht. Aber dennoch habe ich es nicht bereut. Kann man ja auch mal sagen!?

    PS:Grüß Dich Kevin! :kiss:
     


     

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