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Autor Thema: Anerkennung der BwF-Laufbahnausbildung auf den kom. Bereich der BF????  (Gelesen 21566 mal)

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    • Letzter Login :23. November 2009, 22:45 Uhr
    hallo.

    wisst ihr ob ich mit dem abgeschlossenen brandmeister auch ins zivile wechseln kann??
    ist der denn überhaubt in einigen bundesländern anerkannt??
    danke
     



    Martin

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    • Letzter Login :16. März 2024, 10:23 Uhr
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    Hallo,

    zunächst möchte ich eine grundlegende Sache klären.

    Zitat
    auch ins zivile wechseln kann??


    Du bist bei der BwF auch Zivil!!!

    So, nun zur Anerkennung.

    Gem. Bundeslaufbahnverordnung BLV § 7 Laufbahnbefähigung
    ... erlangst du durch erfolgreichen Abschluss eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes die Laufbahnbefähigung.

    Die Einrichtung eines Vorbereitungsdienstes rechtfertigt die BLV, § 10 Einrichtung von Vorbereitungsdiensten. Hier steht geschrieben das es eine entsprechende Rechtsverordnung über eine Laufbahn geben muss. Dies ist die Laufbahnverordnung (LAP-mftDBwV).

    Wichtig hierbei sind die Worte "Vorbereitungsdienst" bzw. "Laufbahnbefähigung" sowie die erforderliche Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung nachweisen zu können. Man spricht im allg. von der nötigen Qualifikation.

    Soweit dazu; kommen wir z.B. zu irgendeinem  Landesbeamtengesetz (Nachstehend aus dem Bundesland Niedersachsen):

    Zitat
    § 14: Zugangsvoraussetzungen zu den Laufbahnen
    Abs.2 : ... als sonstige Voraussetzung ein abgeschlossener Vorbereitungsdienst oder eine abgeschlossene, unmittelbar für die Laufbahn qualifizierende Berufsausbildung.


    Das sagt schon aus das die Laufbahnausbildung anerkannt werden muss und auch ist, diesen Passus findest du auch in anderen Landesbeamtengesetzte die die Passagen im Fettgedruckten (weiter oben) so oder so ähnlich wiedergeben um in die Laufbahn zu kommen bzw. die Laufbahnbefähigung zu besitzen.

    Feuerwehrbeamten einer BF können auch mit ihrer Laufbahnausbildung anstandslos zur BwF wechseln, hier wird die Laufbahnausbildung (Vorbereitungsdienst, Laufbahnbefähigung und Qualifizierung die Sie landesrechtlich erworben haben) auf die BLV anerkannt, Begründung ist wieder BLV § 7 Laufbahnbefähigung bzw. Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) Abschnitt 3 - Laufbahnen.

    Ich kenne persönlich einige die eine Laufbahnausbildung bei der BwF gemacht haben und nach ihrer Ausbildung zu einer BF gewechselt haben.

    So, ich hoffe ich konnte ein wenig Licht ins Dunkle bringen.

    Gruß

    Martin
    Gruß Martin ;-)

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    Alexander

    Noch ne kleine Anmerkung.
    Es kann je nach Bundesland sein, daß div. zusätzliche Ausbildung erforderlich ist wie zB Unterweisung in Kommunale Feuerwehrfahrzeuge.
    Zusätzlich weiß ich für Bayern, daß der BIII Lehrgang, den die Bundeswehr "anbietet" nicht anerkannt wird, denn in Bayern muß ein extra Auswahlverfahren dafür durchgeführt werden.
     


    Martin

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    • Letzter Login :16. März 2024, 10:23 Uhr
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    Hi

    also im aktuellen bayrischen Landesbeamtengesetz steht dazu folgendes:

    Zitat
    Zitat

    Art. 22
    Allgemeine laufbahnrechtliche Voraussetzungen für
    die Berufung in das Beamtenverhältnis

    Abs 2: In das Beamtenverhältnis kann auch berufen werden, wer die erforderliche Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erworben hat.

    Art. 23
    Altersgrenze für die Berufung

    Abs 1: In das Beamtenverhältnis darf nicht berufen werden, wer bereits das 45. Lebensjahr vollendet hat. Ausnahmen kann die oberste Dienstbehörde mit Zustimmung des Landespersonalausschusses, bei Beamten und Beamtinnen des Staates außerdem im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen zulassen.

    Art. 27
    Begriff und Einteilung der Laufbahnen, Zulassung zum Vorbereitungsdienst,
    Befähigung für entsprechende Laufbahnen

    Abs. 4
    Die Laufbahnbefähigung für entsprechende Laufbahnen besitzt auch, wer die Befähigung als Laufbahnbewerber oder Laufbahnbewerberin bei einem anderen Dienstherrn erworben hat.



    ... somit denke ich das auch dort der B III anerkannt werden muss, auch wird.

    @Alexander
    Woher hast du deine Infos?

    Gruß

    Martin
    Gruß Martin ;-)

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    Alexander

    Vom bay. Landespersonalausschuß.
     


    AllGeier

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    • Letzter Login :09. Februar 2024, 15:30 Uhr
    Bei der BF der bay. Landeshauptstadt ist schon lange ein Kollege, der den BIII sogar noch bei der Bw in Faßberg gemacht hat. Es kommt immer darauf an, ob dich dein neuer Dienstherr haben will oder sich einen anderen aussucht! So pauschal kann dies nicht gesagt werden.

    Gruß

    AllGeier
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    Alexander

    Und ist er mit dem BIII Lehrgang auch Hauptbrandmeister geworden?
    Ich sag ja nicht das die Bw Ausbildung nicht anerkannt wird, sondern nur der GF Lehrgang.
     


    AllGeier

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    • Letzter Login :09. Februar 2024, 15:30 Uhr
    Nein, aber das stand damals auch nicht im Vordergrund! Wichtig war ihm dort unterzukommen und da hat der BIII doch eine Rolle gespielt!
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    Baschtl

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    • Letzter Login :14. Januar 2010, 21:23 Uhr
    In welchen bundesländern wird der Laufbahnlehrgang und der BIII anerkannt. bzw wo kann ich mich darüber informieren??
     


    SG

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    • Letzter Login :10. November 2020, 18:14 Uhr
    Ich weiß das die Laufbahnausbildung in NRW annnerkannt wird, (Landesfeuerwehrschule Münster). Die anerkennung des BIII ist in der Regel abhängig von der Berufsfeuerwehr zu der man wechseln will.
     


     

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