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Autor Thema: Sichtbare Tattoos bei der Einstellung - Erlaubt?  (Gelesen 18265 mal)

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  • Beitrag Starter
  • Matze

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    Wie siehts mit sichtbaren Tattoos aus, sprich in meinen Falle Arme (Unterarme)?  :dry:
     



    Rainer

    Antwort #1 am: 15. Juni 2014, 17:23 Uhr
    Meines Wissens egal ;-)
     


    Grisu75

    Antwort #2 am: 15. Juni 2014, 17:41 Uhr
    Ich kenne Kollegen, die um einiges mehr Tätowiert sind als nur die Oberarme.
    Wenn jeder nur an sich denkt, ist auch an alle gedacht ;)
     


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    Antwort #3 am: 15. Juni 2014, 18:02 Uhr
    Das man sich später tattoowieren kann ist ja klar aber bei Eintritt/ärztliche Untersuchung auch schon Tattoos?
     



    Martin

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    Antwort #4 am: 15. Juni 2014, 20:08 Uhr
    Hi

    ich kenne genug Leute die damit eingestellt worden sind. Sollten nur keine Tattoos sein die in Richtung "Rechts" gehen usw.  Das sich das einer genauer anschaut, damit sollte man evtl. rechnen.
    Gruß Martin ;-)

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    Abstusi

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    Antwort #5 am: 16. Juni 2014, 06:21 Uhr
    Sofern du kein Soldat bist, hier gibts ne Vorschrift welche das tragen von Tattoos einschränkt, und der Inhalt der "Körperbildchen" nicht volksverhetzend oder dergleichen ist, geht es den künftigen Dienstherren nichts an wie du deinen Körper gestaltest...
     


    Moinsen

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    Antwort #6 am: 16. Juni 2014, 14:07 Uhr
    Meines Wissens ist der neue Haar-und Barterlass nur für Soldaten gültig. Dürfte also kein Problem darstellen. Für uns ist nur der Barterlass von "anno dazumal" gültig.
    Meine persönliche Meinung ist, dass auf ein gepflegtes Äusseres (geputzte Schuhe, kein 3-Tage Bart, ...) geachtet werden sollte, jeder repräsentiert die gesamte Wache.
     


    Martin

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    Antwort #7 am: 16. Juni 2014, 14:26 Uhr
    @Abstusi

    Das ist nur gültig für Soldaten. Nur mal so zur Info für Interessierte:

    Der Erlass hier zum Nachlesen: Erscheinungsbild_Soldat-innen
    Gruß Martin ;-)

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    Abstusi

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    Antwort #8 am: 18. Juni 2014, 18:11 Uhr
    @Martin :huh: ;)
    nichts anderes war der Inhalt meiner Worte, zumal dein "Erlass" eine ZDV ist...
     


    Martin

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    Antwort #9 am: 18. Juni 2014, 19:52 Uhr
    @Abstusi

    wir sind uns schon einig. Ich wollte nur mal den Inhalt hier einstellen. ;-) ... mehr nicht.
    Gruß Martin ;-)

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