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Fragen und Antworten - zivile Laufbahnausbildung (mtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Auswahlverfahren => Thema gestartet von: Maggo am 13. Juni 2013, 11:39 Uhr

Titel: Amtsärtzliche Untersuchung Beamtentauglichkeit / G26.3
Beitrag von: Maggo am 13. Juni 2013, 11:39 Uhr
Hallo Kameraden:)

Ich habe gestern erfahren das ich unter den ersten 9 bin und somit für den Einstellungstermin 02.11.13 dabei bin.

Nun habe ich erfahren das noch die Beamtentauglichkeit und G26.3 Untersuchung folgt. Die G26.3 habe ich schon, ist vom Dezember 2012, denke aber das ich die nochmal machen muss. Wisst ihr was beim Sehtest für die Beamtentauglichkeit geprüft wird? Ich habe dort ein wenig bedenken bezüglich des Räumlichen Sehtest, also ich kann Räumlich sehen aber habe damit manchmal Probleme, wisst ihr ob dies ein Auschliessungsgrund ist?


Gruß


Maggo
Titel: Amtsärtzliche Untersuchung Beamtentauglichkeit / G26.3
Beitrag von: Alexander am 13. Juni 2013, 12:03 Uhr
Zitat von: "Maggo" post=2341
Wisst ihr was beim Sehtest für die Beamtentauglichkeit geprüft wird? Ich habe dort ein wenig bedenken bezüglich des Räumlichen Sehtest, also ich kann Räumlich sehen aber habe damit manchmal Probleme, wisst ihr ob dies ein Auschliessungsgrund ist?


Ja, Stereosehen ist ein Ausschliessungsgrund.
Die Kriterien sind eigentlich identisch mit dem augenärztlichen Gutachten für den Führerschein Klasse CE.   
Denn dieser ist auch Vorraussetzung.
Titel: Amtsärtzliche Untersuchung Beamtentauglichkeit / G26.3
Beitrag von: Maggo am 13. Juni 2013, 12:09 Uhr
Ja das habe ich mir schon gedacht, allerdings habe ich den Sehtest für den Führerschein auch geschafft, sollte kein Problem sein, weil das wäre echt mies, bin soweit gekommen...
Titel: Amtsärtzliche Untersuchung Beamtentauglichkeit / G26.3
Beitrag von: Alexander am 13. Juni 2013, 12:16 Uhr
Wenn du den Sehtest beim Augenarzt für den Führerschein geschafft hast, sollte das Ganze kein Problem mehr sein, was deine Augen betreffen.
Titel: Amtsärtzliche Untersuchung Beamtentauglichkeit / G26.3
Beitrag von: Rainer am 13. Juni 2013, 17:44 Uhr
Wenn Deine Untersuchungen nicht älter als ein Jahr sind bzw. bis zum Ende der Ausbildung gültig sind
(G26), werden die in der Regel übernommen. Kann aber nur für die WBV Süd sprechen, wie es die anderen
handhaben weiß ich nicht. Einfach mal mit dem Arzt telefonieren, der beißt in der Regel nicht.

Gruß

Rainer
Titel: Amtsärtzliche Untersuchung Beamtentauglichkeit / G26.3
Beitrag von: Maggo am 13. Juni 2013, 21:19 Uhr
Danke für die zahlreichen Antworten, also mir sagte man (WBV Nord) das ich zur Ärtzlichen Untersuchung nach Hannover muss, war es bei euch auch so?


Weiss noch jemand was bei den Sehtest als Stereotest ran kam? Es gibt ja tausend davon, z.b der mit den Kreisen, wo sich welche hervorheben!?



Gruß


Maggo
Titel: Amtsärtzliche Untersuchung Beamtentauglichkeit / G26.3
Beitrag von: Flohfeuerwehr am 13. Juni 2013, 21:27 Uhr
Hallo Maggo,

ja. es gibt verschiedenen Tests, aber mach Dir nicht so viele Gedanken darüber.
Es wird schon.
Titel: Amtsärtzliche Untersuchung Beamtentauglichkeit / G26.3
Beitrag von: fschjgt10 am 10. Juli 2014, 11:51 Uhr
Hallo,

ich habe auch eine Frage zur amtsärztlichen Untersuchung.

Ich war 4 Jahre Zeitsoldat und wollte zum einen fragen, ob die Untersuchungen ähnlich sind und zum anderen wurde bei der Musterung bei mir festgestellt, dass ich Tankwart untauglich bin ( warum weiß ich leider nicht) ist das ein Ausschlusskriterium?

Gruß
Titel: Amtsärtzliche Untersuchung Beamtentauglichkeit / G26.3
Beitrag von: Martin am 10. Juli 2014, 12:31 Uhr
@fschjgt10

Hast du die Infos hier schon gelesen?

Muß ich nur den Aufnahmetest bestehen oder werde ich noch ärztlich untersucht? (https://www.bundeswehr-feuerwehr.de/index.php?topic=1537.0)

Tja , was braucht man für Voraussetzungen für den Job des Tankwartes - ich weiß es nicht?!
Titel: Amtsärtzliche Untersuchung Beamtentauglichkeit / G26.3
Beitrag von: fschjgt10 am 10. Juli 2014, 12:49 Uhr
@ Martin

vielen Dank, nein, das hatte ich noch nicht gefunden und auch nicht gelesen.

Könntest du mir evtl. noch sagen, wie lange so ein Belastungs EKG dauert?
An welchem Gerät wird diese durchgeführt? (Immernoch auf einem Fahrrad?)
Titel: Amtsärtzliche Untersuchung Beamtentauglichkeit / G26.3
Beitrag von: Martin am 10. Juli 2014, 15:59 Uhr
Belastungs-EKG (Fahrrad-Ergometrie):

Gerätetechnisches Kernstück der Untersuchung ist das Belastungs-EKG, das zwei Aufgaben erfüllen soll:

1.   Erkrankungen des Herz-/Kreislaufsystems frühzeitig zu erkennen
2.   die auf Herz/Kreislauf bezogene Leistungsfähigkeit  zu bestimmen

Ausdruck für die Leistungsfähigkeit ist die „rate of work“ („W“) bei nicht ganz maximaler Belastung. W170 und W150 geben die Leistung am Ergometer bei einer bestimmten Herzfrequenz ( hier: 170 und 150 Schläge pro Minute) wieder.

Bis einschließlich dem 39. Lebensjahr beträgt die geforderte Sollleistung als W 170  3,0 W/kg Körpergewicht bei Männern und 2,5 W/kg Körpergewicht bei Frauen.

Beispiel:

Bei einem Mann mit 80 kg Körpergewicht ist die Zielwattzahl 240 Watt,
 bei der er mit dem Puls auf nicht mehr als 170 Schläge pro Minute angestiegen sein sollte.
Je nach körperlichen / gesundheitlichen Einschätzung des Probanten vom Arzt wird bei z.b. 70 Watt begonnen und alle 2 min um 25 Watt erhöht;  das wären bei 7 Erhöhungsstufen 14min plus Abklingungsphase mit nahezu Ruhepuls. Je nachdem wie schnell sich der Puls regeneriert kann das schon mal 20 min dauern.


Ab dem 40. Lebensjahr gelten die Werte von W 150 und 2,1 Watt/kg Körpergewicht für Männer und 1,8 Watt/ kg Körpergewicht für Frauen.

Bei Tätigkeiten, die körperliche Hochleistungen verlangen, wie es in Einsätzen unter Atemschutz der Gruppe 3 der Fall ist, stellen die beschriebenen Sollleistungen gemäß des G 26.3 die Mindestvoraussetzungen dar.

Darüber hinaus wird in manchen Feuerwehren auf der Durchführung des Belastungs-EKGs mit  3,0 W/kg Körpergewicht unabhängig vom Alter des Atemschutzgeräteträgers bestanden. Dies ist mir aber persönlich bei der BwF nicht bekannt.
Titel: Amtsärtzliche Untersuchung Beamtentauglichkeit / G26.3
Beitrag von: fschjgt10 am 30. Juli 2014, 16:06 Uhr
Hallo,

ich habe seit gestern die Zusage zur ärztlichen Untersuchung am 06.08.2014 in Nürnberg.

Ist es möglich, dass man den Termin verschieben kann? oder ist man dann gleich raus?

Muss ich dann beim Arzt anrufen oder beim Karrierecenter in Stuttgart um den Termin verschieben zu lassen?

Denn ich bekomme von meinem momentanen Arbeitgeber höchst wahrscheinlich keinen Urlaub am 06.08.2014

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Gruß
Titel: Amtsärtzliche Untersuchung Beamtentauglichkeit / G26.3
Beitrag von: lampuser am 30. Juli 2014, 17:10 Uhr
Ganz einfach:
ANRUFEN.

Normalerweise kann man mitm vertrauensärztlichen Dienst reden. Die geben einem auch ggf. Alternativtermine, solange es sich nicht allzu sehr verschiebt.
Titel: Amtsärtzliche Untersuchung Beamtentauglichkeit / G26.3
Beitrag von: fschjgt10 am 30. Juli 2014, 17:16 Uhr
Danke für die Antwort
Titel: Amtsärtzliche Untersuchung Beamtentauglichkeit / G26.3
Beitrag von: fschjgt10 am 08. August 2014, 10:48 Uhr
Danke
Titel: Antw: Amtsärtzliche Untersuchung Beamtentauglichkeit / G26.3
Beitrag von: Mike-D am 13. April 2019, 16:36 Uhr
Was mir noch nicht ganz klar ist:

1. Wo findet die ärztliche Untersuchung statt? Muss ich dafür auch wieder ins KarrC nach Düsseldorf (dort habe ich die anderen Tests gemacht) oder kann ich das bei einem KarrC in Wohnortnähe machen oder beim Truppenarzt der nächsten Kaserne? Letzteres wäre ja wohl zu einfach.

2. Wie lange dauert es ungefähr nach dem mündlichen Test, bis man zum Arzt muss? Der mündliche Test ist Mitte Mai, nur eine Zusage danach ist ja ohne Arzt nichts wert.

3. Lohnt es sich, eine zwei Monate alte G26-Untersuchung für die Freiwillige Feuerwehr vom Amtsarzt des Landkreises mitzunehmen? Sprich, wird die anerkannt? Wäre auch zu einfach, oder?

Schonmal Danke für Antworten.
Titel: Antw: Amtsärtzliche Untersuchung Beamtentauglichkeit / G26.3
Beitrag von: Jopitz am 13. April 2019, 20:26 Uhr
1. Die Untersuchung findet im Karrierecenter statt, jedenfalls bei mir in Hannover.

2. Das dauert ein paar Wochen.
Du bekommst irgendwann falls die Auswahl Kommission dich nach dem mündlichen Assessment für tauglich hält Post vom ärztlichen Dienst mit einem Terminvorschlag.

3. Unbedingt zur Untersuchung mitnehmen, solange die gültig ist wird sie anerkannt.
Titel: Antw: Amtsärtzliche Untersuchung Beamtentauglichkeit / G26.3
Beitrag von: Alexander am 14. April 2019, 06:12 Uhr
3. Unbedingt zur Untersuchung mitnehmen, solange die gültig ist wird sie anerkannt.
Bitte nie solche pauschalen Aussagen machen.
Das kann jeder Arzt für sich selbst entscheiden.
Bei uns damals wurde sie nur anerkannt, wenn sie max 3 Monate alt ist.
Die wollen schließlich wissen ob du jetzt tauglich bist und nicht ob du vor 3 Jahren mal tauglich warst.
Titel: Antw: Amtsärtzliche Untersuchung Beamtentauglichkeit / G26.3
Beitrag von: Jopitz am 14. April 2019, 14:57 Uhr
Die Frage war ja auch ob sie anerkannt wird wenn sie 2 Monate alt ist und nicht ob sie anerkannt wird wenn sie 3 Monate oder 3 Jahre alt ist.

Titel: Antw: Amtsärtzliche Untersuchung Beamtentauglichkeit / G26.3
Beitrag von: Alexander am 14. April 2019, 15:24 Uhr
Die Frage war ja auch ob sie anerkannt wird

Ja und du schriebst, solange sie gültig ist, wird sie anerkannt.
Da sie 3 Jahre gültig ist, wird sie deiner Meinung nach anerkannt und das ist schlichtweg falsch.
Es gibt auch Ärzte die erkennen sie gar nicht an.
Titel: Antw: Amtsärtzliche Untersuchung Beamtentauglichkeit / G26.3
Beitrag von: Mike-D am 29. Juli 2019, 07:02 Uhr
Man muss ja auch angeben, ob man Medikamente nimmt. Ich habe vor einiger Zeit vom Arzt ein Blutdruckmedikament bekommen, weil der leicht erhöht war. Die Werte haben sich auch schon verbessert, aber ganz absetzen mache ich noch nicht.

Kann das Probleme geben?

Beim zivilen Amtsarzt für die G26 für Freiwillige Feuerwehr war es kein Problem.
Titel: Antw: Amtsärtzliche Untersuchung Beamtentauglichkeit / G26.3
Beitrag von: Alexander am 29. Juli 2019, 08:56 Uhr
Man muss ja auch angeben, ob man Medikamente nimmt. Ich habe vor einiger Zeit vom Arzt ein Blutdruckmedikament bekommen, weil der leicht erhöht war. Die Werte haben sich auch schon verbessert, aber ganz absetzen mache ich noch nicht.

Kann das Probleme geben?

Beim zivilen Amtsarzt für die G26 für Freiwillige Feuerwehr war es kein Problem.

Ausschlusskriterium.

Erkrankungen oder Veränderungen des Herzens oder des Kreis-laufs mit Einschränkung der Leistungs- oder Regulationsfähigkeit,Blutdruckveränderungen  stärkeren  Grades,  Zustand  nach Herzinfarkt.

Was stärkeren Grades ist kann dir hier niemand sagen.
Der Arzt ist da absolut frei in seiner Entscheidung.

Bei der G26.3 für die FF kann der Arzt sagen, macht nichts, dir geb ich sie jetzt, in 3 Jahren seh ich ihn eh wieder.
Der Amtsarzt dagegen kann sagen, wenn der jetzt schon Probleme hat nehme ich ihn gar nicht.
Ich binde mir keinen Beamten ans Bein, der noch 40 Dienstjahre vor sich hat.

Sorry, aber gerade medizinische Fragen sind hier absolut fehl am Platz, die kann dir niemand zuverlässig beantworten.
Probiers, wenns klappt ist super, wenns nicht klappt, hast du es wenigstens probiert.
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