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Fragen und Antworten - zivile Laufbahnausbildung (mtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Dienstbezüge / Soziales => Thema gestartet von: Martin am 18. Juli 2012, 17:50 Uhr
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Für den Verdienst während der Laufbahnausbildung bzw. danach habe ich ein pdf-Dokument bereitgestellt in dem ihr einige Beispiele im Bezug auf Bruttobezüge nachverfolgen könnt.
Die Bruttobezüge sind alle auf der Basis der Beamtenbesoldungstabelle erstellt.
Siehe im Downloadbereich
Beispiele für Brutto- / Nettobezüge (https://www.bundeswehr-feuerwehr.de/index.php?action=downloads;sa=view;down=14)
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Hi,
ich hätte da auch noch mal eine Frage zu. Und zwar interessiere ich mich für die mittlere Beamtenlaufbahn, nur wenn ich mir die Anwärterbezüge anschaue (und ich das aus der Tabelle richtig verstanden habe), dann würde ich gerade mal ca. 900 - 1000 Euronen netto bekommen und das wäre in meinem Fall als Familienvater (34 J., verh., 1 Kind und ein haus das abbezahlt werden möchte) leider zu wenig. Gibt es hier vielleicht noch Beihilfen? Oder ist dies bei der Einstellung auch eine Verhandlungssache (was ich mir aber nicht wirklich vorstellen kann :blink: )? Kann mir sonst jemand sagen, an welche Stelle ich mich wenden muss die mir so etwas vielleicht vorher mitteilen kann, weil ansonsten brauche ich den ganzen Aufwand für die Bewerbung (leider) nicht betreiben.
Vielen Dank schon mal für die Antworten (und sorry wenn ich jetzt den falschen Thread erwischt habe !?!) ;)
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Du bekommst Reisebeihilfen, ansonsten bekommst du nur Beihilfe fürn Krankheitsfall.
Zu deinen Anwärterbezügen kommt noch ein Familienzuschlag, dieser beträgt ca 210 €, als Verheirateter mit Kind. Zusätzlich erhälst du ja dein normales Kindergeld und anschließend mußt du noch ca 50-70€ für die Private Krankenversicherung abziehen.
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Während der Laufbahnausbildung bekommt man ja als ehemaliger Soldat 90% der letzten Dienstbezüge + Anwärter Bezüge. Wie sieht es nach der Ausbildung aus, bei Übernahme als Brandmeister?
75% oder 60% + normales Gehalt (A7)?
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Also verstehe ich das richtig.
Ich bekomme als ehemaliger SaZ'ler 90% vom letzten Sold zuzüglich des Anwärterbezüge? Richtig?
Werde wohl ab evtl. November (hoffe ich) die Ausbildung im mittleren Feuerwehrtechnischen Dienst beginnen.
Mir geht es halt nur drum das meine Familie (Frau+3 Kinder) nicht am Hungertuch nagen müssen während der Ausbildung.
War früher (2001) Stuffz. Also A7 plus Erfahrungstufe 4 daswaren damals 3400 DM davon 90% sind ca 1400€ plus die 1800 Anwärterbezüge.
Ligen ich da richtig?
Hoffe mir kann da jemand behilflich sein.
Dank im voraus
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Ähh, wann scheidest du aus bzw bist du ausgeschieden?
Werde daraus nicht ganz schlau.
Du schreibst du warst 2001 Stuffz.
Wie willst du 16 Jahre später Übergangsgebührnisse bekommen?
Übrigens gabs 2001 noch keine Erfahrungsstufen.
Sollte dein Ausscheiden schon über 21 Monate zurückliegen, bekommst du deine Anwärterbezüge, Familienzuschlag und Kindergeld.
Aber keine Übergangsgebürnisse mehr.
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Ist bekannt in welchem Rahmen die Reisebeihilfe realisiert wird ?
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Ist bekannt in welchem Rahmen die Reisebeihilfe realisiert wird ?
So wie es ihm Rahmen der TGV drin steht.
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Wenn es um TGV weiter geht... dann steht hier schon etwas über TG
https://www.bundeswehr-feuerwehr.de/index.php?topic=1633.0
Dort bitte weiterführen...
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Hallo zusammen,
Ich hoffe das die Frage hier richtig platziert ist.
Also:
Beamtenanwärter ab Herbst.
Auf welche Zuschläge (Familienzuschlag ,Kindergeld) habe ich Anrecht?
Geschieden und 2 Kinder.
Ex arbeitet nicht im öffentlichen Dienst oder ähnlichen.
Gruß Michael
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Moin,
schau doch mal hier nach ;)
https://www.bundeswehr-feuerwehr.de/index.php?action=downloads;sa=view;down=14 (https://www.bundeswehr-feuerwehr.de/index.php?action=downloads;sa=view;down=14)
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Ja aber ich werde da nicht ganz schlau draus ::)
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Auf welche Zuschläge (Familienzuschlag ,Kindergeld) habe ich Anrecht?
Kommt drauf an wo die Kinder leben.
Anspruch auf Kindergeld, hat der Elternteil, bei dem die Kinder leben.
Der Anspruch auf Familienzuschlag (Kinderanteil) richtet sich nachdem Anspruch auf Kindergeld.
Bekommt deine Frau das Kindergeld, steht dir der Familienzuschlag für die Kinder nicht zu.
Ex arbeitet nicht im öffentlichen Dienst oder ähnlichen.
Das spielt in deinem Fall keine Rolle.
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Anrecht auf Kindergeld haben ja nach der Scheidung beide Elternteile zur Hälfte.
Kinder leben bei ihr und alle zwei Wochenenden bei mir.
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Anrecht auf Kindergeld haben ja nach der Scheidung beide Elternteile zur Hälfte.
Kinder leben bei ihr und alle zwei Wochenenden bei mir.
Nur wenn die Kinder in beiden Haushalten gleichmäßig leben.
Das bedeutet 2 Wochen bei dir und 2 Wochen bei deiner Ex Frau.
Der Bundesfinanzhof ging bei einer Quotelung von 40 / 60 gerade noch von gleichwertige Haushaltsaufnahme auf.
Also mit 2 Wochenenden wirst du da nicht weit kommen.
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Ich bin ja Unterhaltspflichtig gegenüber meinen Kindern.
Und bei der Berechnung, wird mir das halbe Kindergeld angerechnet.
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https://www.frag-einen-anwalt.de/Familienzuschlag-bei-Soldaten--f300439.html
Ist ja das gleiche Besoldungsrecht.
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Ja,dass habe ich auch gefunden.
Aber man findet im Nest beide Aussagen.( einmal Kinderzulage ja oder nein) ???
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Bitte keine Vollzitate einfügen, den entsprechenden Beitrag kann man doch schon erlesen, warum doppelt? Die Funktion "Zitate" ist nur sinnvoll für einzelne Textpassagen bei einem Vorposting worauf man sich beziehen möchte bzw. die evtl. schon ein paar Postings zurück sind um den Anschluß wieder zu bekommen. Ansonten wird es Unübersichtlichkeit!
Antworte deshalb bitte nicht immer über den "Zitat" Button wenn du auf ein Vorposting antworten möchtest, benutze bitte dazu den "Antwort" Button, danke.
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So habe im Rechner mal ganz genau die Hilfe durchgelesen.
Danach hätte ich den Anspruch auf Familienzuschlag der Stufe 2 für beide Kinder. :D