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Autor Thema: [NEU] Diensthaftpflichtversicherung – 2015 im Mitgliedsbeitrag des VBB!  (Gelesen 11400 mal)

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  • Martin

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    Zitat
    Diensthaftpflichtversicherung – ab 01.01.2015 im Mitgliedsbeitrag des VBB beitragsfrei enthalten!

    Die Bundesleitung hat beschlossen, ab dem 01. Januar 2015 für alle aktiven zivilen Mitglieder des Verbandes der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB) eine obligatorische Diensthaftpflichtver-sicherung in die Mitgliedschaft zu integrieren. Dabei sind auch die Zeiten eines Auslandseinsatzes mitversichert, während derer ein militärischer Dienstgrad getragen wird.

    Die Diensthaftpflichtversicherung ist dabei für die Mitglieder beitragsfrei!

    Versicherungsschutz besteht bei einer Schadenersatzforderung der Dienstherren aufgrund der Schadensherbeiführung bei hoheitlichem Handeln (Amtspflichtverletzung), sowie bei der Schadensherbeiführung bei privatwirtschaftlichem Handeln (fiskalische Handeln), wenn aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung dem Dienstherren ein Schaden entsteht.

    Bei vorsätzlicher Herbeiführung eines Schadens besteht kein Versicherungsschutz.

    Der Versicherungsschutz für das einzelne Mitglied beginnt mit Eintritt in den Verband, frühestens zum Versicherungsbeginn und erlischt entweder mit Ablauf des Monats, in dem es aus dem VBB oder dem aktiven Dienst ausscheidet oder mit Beendigung des Gruppenvertrages. Für Schadenereignisse, die vor Beginn oder nach Ende des Versicherungsschutzes entstanden sind, besteht kein Versicherungsschutz.

    Der Versicherungsumfang im Konkreten:

    Deckung besteht bei grober Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz für folgende Risiken:

        Dienst- und Dienstregresshaftpflichtversicherung gemäß Richtlinien für die Einziehung von Schadenersatzforderungen aus dem Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis der Bundeswehrangehörigen (Einziehungsrichtlinien - EZR) VMBl 2008 Seite 188
            a. für Personen- und Sachschäden;
                aa. inkl. Abhandenkommen von Dienstschlüsseln
                bb. sowie Schäden durch Abhandenkommen von nicht persönlicher Ausrüstung
            b. Vermögensschaden- und Vermögensschadenregresshaftpflichtversicherung gemäß der EZR
                aa. Mitversichert sind Kassenfehlbeträge bis zu 1.000 Euro
                bb. Die Selbstbeteiligung im Schadenfall beträgt 10%, mindestens 25 Euro, höchstens 250 Euro
            c. Geräte- und Geräteregresshaftpflichtversicherung gemäß den EZR für Personen- und Sachschäden
        Einschluss von Schäden aus Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungs-Gegenständen bis 1.000 Euro je Schadenfall (ohne Selbstbeteiligung)
        Einschluss der Dienstfahrzeughaftpflichtversicherung für Selbstfahrer und für Fahrer mit BW-Fahrerlaubnis

    Was müssen unsere Mitglieder beachten?

    Für Mitglieder, die bisher keine Diensthaftpflichtversicherung besitzen, besteht kein Handlungsbedarf. Diese sind automatisch ab dem 01. Januar 2015 gegen Diensthaftpflicht und Regressnahme des Bundes durch den Gruppenvertrag des VBB abgesichert.

    Sollten Sie als Mitglied bereits eine Diensthaftpflichtversicherung über ein anderes Versicherungs-unternehmen abgeschlossen haben, so sollten Sie Ihr Versicherungsunternehmen über die obligatorische Diensthaftpflichtversicherung des VBB informieren und um Aufhebung der Diensthaftpflichtversicherung zum 31.12.2014 bitten. Dadurch kann sich Ihre Versicherungsprämie erheblich reduzieren.

    Beachten Sie an dieser Stelle, dass die Diensthaftpflichtabsicherung in aller Regel an Ihre private Haftpflichtversicherung gekoppelt ist und Sie nicht den ganzen Vertrag sondern lediglich das Risiko der Diensthaftpflicht aufgrund von Wagniswegfall kündigen. Sollte das Versicherungsunternehmen dies aufgrund der älteren Rechte ablehnen, kündigen Sie die Diensthaftpflichtversicherung zum nächstmöglichen Kündigungstermin.

    Schadensmeldung:

    Die Meldung eines Schadens hat unverzüglich und durch das Mitglied zu erfolgen. Der Schaden ist zu melden an:
    Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB)
    Baumschulallee 18 a
    53115 Bonn
    Tel: 0228-389270
    Fax: 0228-639960
    Email: mail[at]vbb-bund.de


    Quelle: vbb.dbb.de
    Gruß Martin ;-)

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    Andichan

    Danke für die Info!
    Ich diene nicht der Ehre willen.
     


     

    [Hinweis] Steuerhinweisblatt 2014/2015 für Beamtinnen und Beamte

    Begonnen von Martin

    Antworten: 0
    Aufrufe: 10254
    Letzter Beitrag 27. Dezember 2014, 14:11 Uhr
    von Martin
    Bundesregierung beschließt Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2014/2015

    Begonnen von Martin

    Antworten: 0
    Aufrufe: 8814
    Letzter Beitrag 08. Juni 2014, 21:33 Uhr
    von Martin

    bundeswehr-feuerwehr.de
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