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Fragen und Antworten - zivile Laufbahnausbildung (gtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Allgemeine Fragen zur Laufbahnausbildung / Aufstieg (gtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Thema gestartet von: Faab99 am 03. Juli 2020, 16:51 Uhr

Titel: Bart im gehobenen Dienst erlaubt?
Beitrag von: Faab99 am 03. Juli 2020, 16:51 Uhr
Hallo Leute,

wisst ihr ob man im gehobenen Dienst (Vorbereitungsdienst) auch eine Atemschutzmaske tragen muss? Kann mich nur schweren Herzens von meinem Bart trennen. ;)
Lg.
Titel: Antw: Bart im gehobenen Dienst erlaubt?
Beitrag von: Colonia am 03. Juli 2020, 17:24 Uhr
Da zur Grundausbildung auch die Atemschutzausbildung gehört und jegliche Form von Bart nach FWDV 7 verboten ist musst du dich wohl von deinem Bart trennen.
Gruß

/edit
Einsatzkräfte mit Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie von  Atemanschlüssen sind für das  Tragen von  Atemschutzgeräten ungeeignet.
Titel: Antw: Bart im gehobenen Dienst erlaubt?
Beitrag von: drumwars am 16. Juli 2020, 20:48 Uhr
Sollten Sie möglicherweise nach erfolgreich abgelegter Prüfung als Beamter des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes eingesetzt werden, sind Sie fortan als Führungskraft gefordert.
Und Führungskräfte SOLLTEN (!) eine Vorbildfunktion erfüllen!
Insofern gilt:
Das Tragen von umluftunabhängigem Atemschutz in Form von freitragbaren Isoliergeräten ist auch von Kollegen aus dem gD alleine schon deshalb zumindest in  der Ausbildung sinnvoll und anzustreben, um als Führungskraft in Einsatzsituationen nachvollziehen und einschätzen zu können, welche Leistung von einem Angriffstrupp erbracht werden kann und wo die Grenzen liegen. Dies kann ich explizit nur dann einschätzen, wenn ich buchstäblich selbst mit Schlauchtragekorb, ASG, Schlauchpaket und der persönlichen Schützausrüstung zumindest ins 2.OG einmal vorgegangen bin. Auch wenn es sich in der Ausbildungsphase nur um ein Training handelt, die den realen Einsatz aus der Natur der Sache heraus nicht 1:1 abdecken kann.
Wenn man sich für den Beruf eines Feuerwehrmannes entscheidet, entscheidet man sich meiner bescheidenen Meinung nach für eine Berufung, ohne jetzt zu pathetisch klingen zu wollen. Und dafür sollte es einem Wert sein, auf einen Bart verzichten zu können.
Abschließend bin ich geneigt zu behaupten, dass ich als Feuerwehrmann als Mitglied einer Wachabteilung von meinen Führungskräften erwarte, eine zumindest mir ansatzweise gleichwertige und ähnlich gelagerte Grundausbildung erhalten zu haben. Denn der Atemschutzeinsatz stellt ein potentielles Risiko dar, der ein hohes Augenmass in der Beurteilung der Einsatztaktik verlangt.
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