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Autor Thema: G 26  (Gelesen 28849 mal)

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Alexander

Antwort #15 am: 16. Februar 2011, 06:00 Uhr
Zitat von: "bhjm" post=752
Zitat von: "kevin1981" post=750

Lunge Röntgen, großes Blutbild, Hepatitis Test ( vorhandene Antikörper ), Lungentest, Hörtest, Sehtest und zu guter letzt das Belastungs EKG von dem hier gesprochen wurde.


Gruß Kevin


das wurde bei uns alles gemacht im laufe der Regulären G26.3 Untersuchung. Ich war erst im januar, kann ich diese dann ggf gleich mit vorlegen?


Du kannst es versuchen.
Ein Anspruch darauf, daß deine G26/3 anerkannt wird hast du nicht.
 



bhjm

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Antwort #16 am: 16. Februar 2011, 16:31 Uhr
wenn nicht, brauch man es nicht g26.3 nennen ;):lol:
 


Alexander

Antwort #17 am: 16. Februar 2011, 18:22 Uhr
Und was hat das eine mit dem anderen zu tun? :whistle:
 


bhjm

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Antwort #18 am: 16. Februar 2011, 20:59 Uhr
Zitat von: "Alexander" post=755
Und was hat das eine mit dem anderen zu tun? :whistle:


wieso prüfe ich nach einem bestimmten muster vorgabe etc wenn es woanders nicht akzeptiert wird, obwohl DASSELBE laut Norm oder was auch immer gefordert ist. dieses kleinstaaterei und kleingeistscheiße ist echt schlimm manchmal :D
 



Alexander

Antwort #19 am: 17. Februar 2011, 06:56 Uhr
Zitat von: "bhjm" post=756
Zitat von: "Alexander" post=755
Und was hat das eine mit dem anderen zu tun? :whistle:


wieso prüfe ich nach einem bestimmten muster vorgabe etc wenn es woanders nicht akzeptiert wird, obwohl DASSELBE laut Norm oder was auch immer gefordert ist. dieses kleinstaaterei und kleingeistscheiße ist echt schlimm manchmal :D


Weil es für das Belastungs EKG eben keine eindeutigen Dinge gibt.
Die G26/3 ist zwar gleich, aber da steht eben nur das ein Belastungs EKG durchzuführen ist.
Hab auch mal wieder was neues gefunden, da heißt es.
Belastungs EKG mit Laufband 220Puls/Min - Lebensalter und Fahrradergometer 200Puls/Min - Lebensalter.
So und nun will der Dienstherr eben ein einheitliches Belastungsdiagramm und schickt somit seine Probanden alle zum Arzt und erkennt es eben manchmal nicht an.
 


Blackwater281

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Antwort #20 am: 17. Februar 2011, 15:41 Uhr
Eines ist klar, die WBV ist natürlich Herr im Ring. Und gibt vor welche anforderung sie stellt.
Und ich persönlich habe kein problem die G26.3 zu wiederholen.

Mich würde nur interessieren ob dann auch wirklich strengere Maßstäbe gelten.
Wie am anfang beschrieben, max Puls 170?

Wenn ich mir dann so die Leistungen im Sporttest zurück erinnere, frag ich mich bekommt die WBV die Stellen dann auch wirklich voll, wenn sie so hart bei der G26 sind?
 


AllGeier

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Antwort #21 am: 18. Februar 2011, 10:24 Uhr
Zu dieser Diskussion möchte ich noch anmerken.

Euch muss bewusst sein, dass es sich hierbei um eine Einstellungsunstersuchung handelt! Hier wird der Ermessenspielraum des untersuchenden Aztes bestimmt etwas nach oben tendieren. Was ja auch in Ordnung ist, wenn man bedenkt, dass man Beihilfeberechtigt ist, d.h. der Dienstherr bezahlt die Arztrechnungen (mind. 50%). Deshalb ist es doch legitim die Schwelle etwas anzuheben, um wirklich nur die fiten und gesunden einzustellen!
Auch ich hatte, vor nun mehr 16. Jahren, eine G26.3 die ein paar Wochen alt war, auch diese wurde nicht anerkannt und ich musste das ganze Programm durchlaufen.

Gruß

AllGeier
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