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Fragen und Antworten - zivile Laufbahnausbildung (mtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Nach der Laufbahnausbildung => Thema gestartet von: phil88 am 19. April 2019, 20:01 Uhr

Titel: Was passiert bei einer größeren Verletzung?
Beitrag von: phil88 am 19. April 2019, 20:01 Uhr
Hallo,

Was passiert bei einer größeren Verletzung, wie zum Beispiel einem Kreuzbandriss? Wird man in den Innendienst versetzt oder bleibt man an seinem Standort?

Hat hier vielleicht jemand so etwas in der Art schon einmal durch?

Vielen Dank im Voraus!

 
Titel: Antw: Was passiert bei einer größeren Verletzung?
Beitrag von: Alexander am 20. April 2019, 07:25 Uhr
Wann?
In der Ausbildung oder danach?
Wenn du fertig bist, weder noch.
Dann bleibst du zu Hause.
Titel: Antw: Was passiert bei einer größeren Verletzung?
Beitrag von: phil88 am 20. April 2019, 21:04 Uhr
Das ist mir schon klar.
Es kann ja sein, dass der Arzt nach einem Kreuzbandriss sagt, dass man nicht mehr Feuerwehrtauglich ist und dann in den Innendienst versetzt wird.
(Natürlich nach der Ausbildung!)

Titel: Antw: Was passiert bei einer größeren Verletzung?
Beitrag von: Martin am 21. April 2019, 10:06 Uhr
Moin

Grundsätzlich gibt dir im allgemeinen der Dienstherr genug Zeit deine Dienstfähigkeit wieder herzustellen.
Im allgemeinen sagt dir der LtrFw schon wann du dich auf Feuerwehrdiensttauglichkeit untersuchen lassen musst.

Dann wirst du zum Amtsarzt "geschickt" und der wird über dich urteilen. Danach wirst du erst mal in den sogenannten "Tagesdienst" versetzt (auf deiner Wache) Dienst denn Mo. bis Fr.. In den Tagesdienst wirst du nur vom BAPersBw (per Verwaltungsakt) versetzt das macht nicht der LtrFw!!! Das bedeutet das du nicht mehr im Einsatzdienst bist und nicht mehr zu brandschutzspezifischen Arbeiten herangezogen werden darfst (Kein Maschi, A-TrpM/Fhr, StaffFhr ect). Organisatorische Maßnahmen sind denn dein täglich Brot.

Wenn deine Feuerwehrtauglichkeit in einem gewissen Zeitraum nicht mehr festgestellt werden kann so kann es sein das du die Feuerwehr verlassen musst und z.B. in einen anderen Bereich der Wehrverwaltung wechseln musst.

Näheres findest du hier im Bezug wenn das "dicke Ding" kommt:

Rundschreiben zur Dienstunfähigkeit (§§ 44 bis 49 Bundesbeamtengesetz) (http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_04052016_D13010151.htm)

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