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Plauderecke => Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB) => Thema gestartet von: Andichan am 18. März 2015, 17:55 Uhr

Titel: Neues vom VBB
Beitrag von: Andichan am 18. März 2015, 17:55 Uhr
Ich habe da mal heute ein neues Thema gestartet.

Warum? Der VBB veröffentlicht desöfteren Tagesaktuelle Nachrichten auf seiner FACEBOOKSEITE, die erst verspätet dann auch auf der eigenen VBB-Webseite und schließlich noch später erst im Magazin zu lesen sind.

Mehrmals gab es auch schon Verbandsinfos direkt auf Facebook gestellt, bei denen die Bundeswehr Feuerwehr Thema waren.

Nun werde ich, und ich denke auch andere Kollegen diese als LINK hier einstellen, damit die Neuigkeiten auch bis in den letzten Winkel der Bundeswehr Feuerwehren erreichen.



Bereits am 17.03.2015 hochaktuell veröffentlicht, folgende zwei Nachrichten:

Bundesministerin Dr. von der Leyen zeichnet Gerhard Burmeister aus!

https://www.facebook.com/vbb.bund/posts/897526330289674 (https://www.facebook.com/vbb.bund/posts/897526330289674)

und diese hier:

"Ein Schritt in die richtige Richtung!"

https://www.facebook.com/vbb.bund/posts/897375383638102 (https://www.facebook.com/vbb.bund/posts/897375383638102)



Gruß
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Karsie am 18. März 2015, 19:56 Uhr
Danke Andichan für die gut Idee.

Gleich mal ne Frage zu dem Post des VBB auf Facebook von gestern 08:15 Uhr.

Zitat
Der Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB) begrüßt ausdrücklich die Initiative des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) zur Verbesserung des Dienstes der Beamten in der Bundeswehrfeuerwehr.........

Welche Initiative des BMVg ist denn nun gemeint ?
Wenn damit der Einsatz von Brandschutzsoldaten gemeint ist um Stunden bei den BwFw abzubauen , sehe ich nicht wie damit mein Dienst verbessert werden soll. Ich darf so oder so nur eine begrenzte Anzahl Stunden im Jahr machen und wenn die gemacht sind bin ich für meinen Dienstherrn nicht mehr greifbar.
Falls diese glorreiche Idee ( wenn es denn so gemeint ist ) das ausgefallene Attraktivitätsprogramm ersetzen soll, weiß ich nicht was der VBB da feiert.
Vielleicht kann mir jemand erklären was den nun die Verbesserung des Dienstes der Beamten der Bundeswehrfeuerwehr sein soll
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Grisu75 am 18. März 2015, 20:42 Uhr
Was da gefeiert wird, dient doch lediglich dazu, den Dienstbetrieb aufrecht zu halten. Was ist da für den einzelnen attraktiver  :-\

http://www.vbb.dbb.de/aktuelles/archiv_2015/150317_bundesfeuerwehr.html
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Karsie am 18. März 2015, 21:02 Uhr
Ich verstehe das alles nicht so recht was der VBB  da von sich gibt.
Zitat
Dass entschlossenes Handeln dringend erforderlich ist, wird anhand der hohen Überstundenbelastung der Kollegen deutlich
Welche Überstundenbelastung meinen die denn da ?
OptOut unterschreibt jeder für sich freiwillig und mehr Stunden darf man nicht machen.
Oder gibt es noch kleine abgelegene versteckte Orte der Glückseligkeit wo noch die alten Regeln gelten ?
Vielleicht sollte irgend jemand dem VBB mal erklären das wir 2496 Stunden/Jahr ( ohne OptOut) machen können und nicht eine mehr. Wo ist denn da die gewaltige Überstundennbelastung ?
Falls der VBB die Stundenbelastung einiger Kollegen meint, die bis zu 96 Std/Woche machen ( 4x24 std) schließe ich mich denen an. Da solch eine Stundenbelastung mit Sicherheit nicht im Sinne des Europäisches Arbeitszeitschutzgesetzes ist, sollte eigentlich jedem klar sein. Hier bedarf es einer schnellstmöglichen Änderung.
Das wir aber bei solch einer Wochenstundenbelastung noch 28 Stunden umsonst ( ach ne nur ohne angemessene Alimentation ) anwesend sind ist dem VBB bestimmt bekannt.
Aber nach Beschluss des letzten Attraktivitätsgesetzes Anfang des Monats ist es eigentlich müssig noch eine Zeile zu diesem Thema zu schreiben.
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Andichan am 20. März 2015, 11:34 Uhr
Wie angekündigt werden nun das Neueste vom VBB hier eingestellt, damit ALLE Kollegen die sich hier in diesem Forum herumtummeln informiert werden.



VBB bei Informationsveranstaltung der Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen vom 17. bis 19. März 2015 in Berlin

https://www.facebook.com/vbb.bund/photos/a.808321622543479.1073741830.806595612716080/898874100154897/?type=1 (https://www.facebook.com/vbb.bund/photos/a.808321622543479.1073741830.806595612716080/898874100154897/?type=1)


Es gilt also öfter mal herein zu schauen. Oder hier auf foldenden Seiten das Neueste aufzurufen:

http://www.vbb.dbb.de/ (http://www.vbb.dbb.de/)   

und

https://www.facebook.com/vbb.bund?fref=nf (https://www.facebook.com/vbb.bund?fref=nf)



Und liebe Leute.  :-X Bitte nicht immer alles TOT Diskutieren.    :P
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Andichan am 21. April 2015, 19:40 Uhr
Seit gegrüß werte Kollegen.

Anbei möchte ich heute wieder das Neueste über das Thema: Mehrarbeitsvergütung/ Freizeitausgleich berichten.

Der VBB berichtet auf seiner Facebookseite folgendes:

Bundeswehr-Feuerwehr – Mehrarbeitsvergütung/Freizeitausgleich

>>>>>

Aktueller Sachstand:

Dem VBB wurde nunmehr mitgeteilt, dass die Sachbearbeitung hinsichtlich der Mehrarbeitsvergütung noch geraume Zeit in Anspruch nehmen wird, da für die über 1.300 Fälle lediglich ein einzelner Mitarbeiter (und der auch nur teilweise) zur Verfügung steht.

Die dahinter stehende organisatorische Entscheidung ist allerdings fragwürdig und darf nicht zu Lasten unserer Mitglieder gehen – zumal diese bereits seit 2013 auf eine entsprechende Bescheidung ihrer Anträge warten.

Insofern setzt sich der VBB dafür ein, eine Verbesserung in dieser Angelegenheit zu erreichen. Ansonsten müssen wir – nicht zuletzt zur Verjährungsunterbrechung – die Ansprüche demnächst klageweise geltend machen, sofern nicht verbindlich und schriftlich auf die Erhebung der Einrede der Verjährung verzichtet wird.

Wir werden Sie diesbezüglich auf dem Laufenden halten!


<<<<<

Nun ist es wohl jdem klar gewesen, dass die damailge Ankündigung durch das Zentrum Brandschutz, das ja vom Persamt beauftragt worden war die Bescheide zufertigen und zu versenden, doch geht anscheinend der VBB davon aus, dass man wieder die Dinge auf Zeit nimmt und verzögert. In einem Schreiben, das im März auf dem wachen verteilt wurde, wurde vom Zentrum um Nachsicht geworben, da sich nur eine Halbtagskraft um die über 1300 Anträge/ Bescheide kümmert und man bittet von Anfragen etc. abzusehen.

Hm, was ist das Los? Wird es in 2015 ein Ergebnis in Form eines Bescheides geben, oder wird der VBB die Drohung wahr machen und Klage zum Zwecke der Verjährungsunterbrechung einreichen?

Fakt ist, dass das Zentrum mit einer Sache beauftrag wurde, was eigendlich die Personalbearbeitende Stelle machen müssen. Wie kann es also sein, dass eine untergeordnete Dienststelle im Namen des Dienstherrn einen Bescheid fertigt und versendet? Ist dies Rechtens?
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Andichan am 27. April 2015, 17:11 Uhr
Aktuell vom VBB.

Viele trauen dem nicht überm Weg, wenn man vom VBB spricht und doch liest man in der letzten Zeit desöfteren Neuigkeiten vom VBB der sich anscheinend die Bundeswehr Feuerwehr auf die Prioritätenliste geschrieben hat.

Wie der VBB auf Facebook wie auch auf seiner Webseite berichtet, hatte sich der Bundesvorsitzende mit Frau Julia Obermeier (MdB) zu einem Gespräch getroffen. Hier gibt es den ganzen Text nachzulesen: http://www.vbb.dbb.de/aktuelles/archiv_2015/150422_obermeier.html (http://www.vbb.dbb.de/aktuelles/archiv_2015/150422_obermeier.html).
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Andichan am 01. Juni 2015, 19:14 Uhr
Heute wieder Neuigkeiten in Sachen Mehrarbeit.

Auf der Facebookseite des VBB ist folgendes zu lesen:

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Bundeswehr-Feuerwehr:
Verfahrensstand in Sachen Mehrarbeitsvergütung

In den von uns geführten Rechtsschutzverfahren in Sachen Mehrarbeitsvergütung hatten wir das Zentrum für Brandschutz aufgefordert, bis Ende Mai über die vorliegenden Anträge zu entscheiden.

Das Zentrum für Brandschutz hat nunmehr Ende letzter Woche angerufen und um Fristverlängerung bis Ende Juni 2015 gebeten – es wurde zugesagt, dass die gestellten Anträge bis dahin beschieden werden…

Da eine Untätigkeitsklage uns auch nicht schneller zum Ziel bringt, bleibt uns erst einmal nur, die Fristverlängerung zu gewähren und zu hoffen, dass dann ein Ergebnis vorliegt. Falls dem so nicht ist, muss definitiv über weitere Schritte nachgedacht werden – immerhin wird uns seit Ende Dezember 2014 eine Bearbeitung zugesagt.

Wie gehabt – wir werden berichten!

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Der Druck auf das Zentrum Brandschutz wächst unaufhaltsam. Also können die Kollegen Ende Juni mit einem Bescheid rechnen? Mal mal sehn, ob nicht wieder Ausreden varangestellt werden.

Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Andichan am 15. Juli 2015, 21:06 Uhr
Gerade heute wieder war Neues vom VBB


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Weitere Infos in Sachen BW-Feuerwehr – Mehrarbeitszeitvergütung

Obwohl die Anträge der Kolleginnen und Kollegen in Zusammenhang mit der Abgeltung der Mehrarbeitszeitvergütung seitens des Zentrums für Brandschutz in vielen Fällen ausweislich früherer Schreiben als Widersprüche gewertet wurden, liegt den jetzigen Bescheiden eine Rechtsbehelfsbelehrung bei, bei der wiederrum die Möglichkeit des Widerspruchs eröffnet wird.

Wir haben das Zentrum für Brandschutz auf diese Diskrepanz hingewiesen und deutlich gemacht, dass wir den Bescheid als Widerspruchsbescheid auffassen und auf Grund der falschen Rechtsbehelfsbelehrung von einer Jahresfrist für eine etwaige Klageerhebung ausgehen.

Gleichzeitig haben wir zur Wahrung des genannten Rechtsmittels Widerspruch gegen die vorliegenden ablehnenden Bescheide eingelegt. Bei den uns vorliegenden Monatszetteln wurden die von unseren Mitgliedern geleisteten Bereitschaftsdienste eben gerade nicht voll berücksichtigt sondern gekürzt ausgewiesen. Die konkrete Kürzung ist unverständlich, so dass wir um Aufklärung und Überprüfung bitten. Die danach nicht gewährten Arbeitsstunden sind in Freizeit auszugleichen.


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Nun ich jedenfalls habe noch keinen Bescheid erhalten. Doch erstaundt mir dieser Kommentar des VBB.

Was sagt Ihr dazu???
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Alexander am 15. Juli 2015, 21:32 Uhr
Naja, ohne den Zettel tatsächlich im Wortlaut zu kennen, kann man dazu leider nichts sagen.
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Karsie am 16. Juli 2015, 10:13 Uhr
Moin zusammen

ja warum haben wir denn noch keinen Bescheid in schriftlicher Form vorliegen.
Der Poststreik ist doch beendet, oder ?

Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Karsie am 23. Juli 2015, 13:00 Uhr
Hallo Kolleginnen und Kollegen,

auch wenn es scheinbar nur noch wenige zu interessieren scheint, hat schon irgend eine Wache die Bescheide in schriftlicher Form vorliegen ?

Würde mich mal interessieren ob die Post unseres  Leid geprüften Mutterhauses in Bayern es nur bis zum VBB geschafft hat ?
Falls dem so sein sollte muss ich doch mal eine schriftliche Anfrage Richtung Süden tätigen. Die Fristverlängerung bis zum 01.07. bezog doch wohl auf "alle" Beschwerdegänger oder ist das auch wieder falsch verstanden.

Mfg

Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Andichan am 23. Juli 2015, 13:11 Uhr
Hallo @Karsie,

die Antwort weiß wohl nichteinmal der Herr!

Es ist schon verwunderlich, wenn alle außer Denen den es ja angeht über den Inhalt der Bescheide bescheid wissen.
Auch ich/ wir hier im Osten scheinen noch immer vom beendeten Poststreik zu leiden.
Oder ist der Überbringer dieser Nachrichten auf der Strecke geblieben  8).
Oder das Pferd verhungert.
Oder, oder hat man die Briefen noch schnell, in der letzten Sekunde zurückbehalten, damit nicht wieder jemand für das Unvermögen Anderer den Kopf herhalten muss.  ???
Ich weis es nicht.
Die Spannung ist unerträglich  :o

Fakt ist, dass diese Art von Hinhaltetaktik nicht gerade fördernt für die Moral der Leute ist. Dennoch und dem bin ich mir Sicher, wenn sich hier im Forum keiner mehr um die wirklich wichtigen Themen kümmert, dann wird es auch auf´m Berg in der Burg keinem geben der sich darum kümmert. Und wenn es nur als einen kleinen Wachrüttler zu verstehen gilt, es sind Ansprüche die durch Ableisten der Dienstzeit entstanden sind.

Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Alexander am 23. Juli 2015, 14:18 Uhr
Es war ja heute Post im Org Briefkasten oder wars gestern keine Ahnung.
Fakt ist aber solange man kein Bescheid hat, kann man dagegen auch nichts unternehmen.
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: kardinal am 06. November 2015, 08:25 Uhr
Neues von der Facebookseite des VBB:

7. BesÄndG verabschiedet - VBB gelingt Erhöhung der Bundeswehr-Feuerwehrzulage und der Stellenobergrenzen

Das parlamentarische Verfahren im Bundestag zum 7. Besoldungsänderungsgesetz ist nun abgeschlossen. Mit diesem Gesetz konnten endlich einige für die Bundeswehrbeamtinnen und - beamten wichtige Ergänzungen zum Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG) aus dem Mai dieses Jahres umgesetzt werden.

Insbesondere wurde die wiederholte Forderung des VBB nach Erhöhung der Stellenzulage für den Feuerwehrdienst durchgesetzt. Weiter hatte sich der VBB maßgeblich und im Alleingang für den Wegfall der Planstellenobergrenzen (§ 26 BBesG) eingesetzt.

Letzteres war wohl für die Haushaltspolitiker noch ein zu großer Wurf, zumal sie durch das BMF gegenteilig beraten wurden. Der VBB hat sich hier aber mit einer konzertierten Aktion bis kurz vor Abschluss der Beratungen mit guten Argumenten erfolgreich einsetzen können. Das Gesetz sieht nun als Kompromisslösung eine Obergrenzenregelung für alle Verwaltungsbereiche und Laufbahnen vor, wie sie bislang als Ausnahmeregelung in der Bundesobergrenzenverordnung ausschließlich für Oberbehörden vorgesehen ist.
Damit wird die komplizierte und ungerechte Verordnung ab 2016 außer Kraft gesetzt. Im Ergebnis werden durch die Bank alle bisherigen Obergrenzen verbessert. Dies macht den Weg frei, die Bundeswehrverwaltung nach einheitlichen Maßstäben ungeachtet der Behördenebenen mit Beförderungsämtern auszustatten und die dazu notwendigen Planstellen zu verhandeln. Mit diesen beiden Maßnahmen sind wichtige Verbandsziele erfolgreich auf den Weg gebracht worden.

Was wurde sonst noch erzielt?

Die seit 2009 im Zuge der Einführung der Erfahrungsstufen gegenüber des früheren Besoldungsdienstalters verschlechterte Situation bei der Einstellung von Beamten, die zunächst privat finanziert ein Masterstudium als Eingangsvoraussetzung mitbringen müssen, ohne dass zumindest ein teil der Qualifikationsvorsaussetzung als Vorerfahrungszeit anerkannt werden konnte, wird nun zum Teil korrigiert. Ab 2016 kann diesem Personenkreis dafür zumindest 2 Jahre (also eine Stufe) anerkannt werden. Dies führt zu einer um eine Stufe verbesserten Eingangsbesoldung. Leider bleibt diese Regelung Neueinstellungen vorbehalten. Diese Maßnahme hat das BMI im Alleingang überraschend in das Gesetz eingebracht.

Wir fordern hier eine Stufennachzeichnung für alle Beamten, die seit 2009 eingestellt wurden. Angesichts überschaubarer Zahlen an Einstellungen im höheren Dienst dürfte dies verwaltungstechnisch machbar sein. Zweitens stellt sich die Frage, warum dies auf Masterstudium beschränkt ist. Auch Bachelorabschlüsse insbesondere im technischen Dienst sind privat vorfinanzierte Einstellungsvoraussetzungen. Aus welchem Sachgrund wird hier unterschiedlich verfahren? In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass solche Qualifizierungszeiten ab 2016 bei der Einstellung von Soldaten wesentlich großzügiger behandelt werden. Hier tut sich eine Gerechtigkeitslücke auf. Der VBB wird hier am Ball bleiben.

Positiv zu verzeichnen ist die Anhebung der Stundensätze für Dienst zu ungünstigen Zeiten um 50 Prozent.

Ferner wurden wichtige Maßnahmen zur Begleitung des Einsatzes von Beamten und Soldaten zur Unterstützung der Flüchtlingshilfe ergriffen: Einführung einer neuen Stellenzulage für den Einsatz beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auch für nach dort abgeordnete Beamte und Soldaten, ebenso dafür die Einführung einer wöchentlichen Reisebeihilfe, Verbesserungen bei den Hinzuverdienstgrenzen für Pensionäre, einschl. derjenigen, die sich in der Flüchtlingshilfe auf Arbeitsvertragsbasis trotz Ruhestand noch einmal zur Verfügung stellen.

Insgesamt konnte in Ergänzung zu dem anfänglich zurückhaltenden Regierungsentwurf durch engagiertes Eintreten des VBB ein wesentlich verbessertes Gesamtpaket geschnürt und wichtige erste Schritte für weitere Verbesserungen und Modernisierungen im öffentlichen Dienstrecht angestoßen werden.

Die Beamtinnen und Beamten der Bundeswehr wurden durch den VBB erfolgreich in den Blickpunkt der Politik positioniert, was eine gute Ausgangsbasis für die weitere Entwicklung in der nächsten Legislaturperiode bildet.
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Grisu75 am 06. November 2015, 09:56 Uhr
Echt jetzt. ??? Hab gerade die Drucksache 18/6156 gelesen und auf Seite 20 eine Feuerwehrdienstzulage nach 2 Jahren in Höhe von 133,75 gefunden. Was ist da jetzt mehr. ???
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: ANDY0478 am 06. November 2015, 13:59 Uhr
Hallo zusammen,

Drucksache Deutscher Bundestag 18/6583 ist die richtige.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/065/1806583.pdf

Gruß Andy
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Rainer am 06. November 2015, 14:27 Uhr
Na es wird doch. Weiß jemand wie die neuen Stellenobergrenzen aussehen?

Gruß

Rainer
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Alexander am 06. November 2015, 14:38 Uhr
Na es wird doch. Weiß jemand wie die neuen Stellenobergrenzen aussehen?
Steht doch in der Drucksache.
40% A8
40% A9
statt bisher
30% A8 und 8% A9
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Nitro am 06. November 2015, 20:00 Uhr
Um wie viel wird die Feuerwehrdienstzulage den erhöht, oder habe ich da was verstanden?
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Flohfeuerwehr am 06. November 2015, 20:27 Uhr
Die Feuerwehrdienstzulage wird um 40 % erhöht.
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Alexander am 06. November 2015, 21:11 Uhr
Ich denke die Anhebung vom DUZ macht mehr aus, als die Feuerwehrzulage.
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Alexander am 07. November 2015, 18:49 Uhr
Das Ganze soll im übrigen ab 01.01.2016 gelten.
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Martin am 08. November 2015, 08:55 Uhr
Echt jetzt. ??? Hab gerade die Drucksache 18/6156 gelesen und auf Seite 20 eine Feuerwehrdienstzulage nach 2 Jahren in Höhe von 133,75 gefunden. Was ist da jetzt mehr. ???

Moinsens

also ich sehe das genau so.... wo ist die Feuerwehrdienstzulage denn erhöht worden? Die bleibt gleich!

Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Alexander am 08. November 2015, 10:54 Uhr
Was lest ihr denn?
Ich lese in der Drucksache 187,25€
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: AllGeier am 08. November 2015, 10:57 Uhr
Nummer 10
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Martin am 08. November 2015, 14:00 Uhr
Nummer 10

Ich bins wieder...

Ahh jetzt.... ich habe mich leider vertan. War fest der Meinung das für uns Anlage 1 Nummer 9 gilt - falsch!

Es gilt Nummer 10.

Asche über mein Haupt  :'(
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: a2schit am 18. November 2015, 09:15 Uhr
Anbei Neues vom VBB
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Flohfeuerwehr am 24. November 2015, 19:15 Uhr
Wurde auf der Facebook Seite gepostet.

Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. - VBB


Beförderungen wieder möglich
In einem Telefonat mit einem Vertreter des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) wurde uns mitgeteilt, dass Beförderungen zur Regierungshauptsekretärin/zum Regierungshauptsekretär wieder möglich sind.
Der VBB hatte darüber informiert, dass auf Grund einer Klage vor einem Verwaltungsgericht sämtliche mögliche Beförderungen nach A 8 gestoppt worden waren. Die Kolleginnen und Kollegen der Beamtengruppe des Hauptpersonalrates und der VBB hatten in Gesprächen mit dem BAPersBw gebeten, im Interesse der betroffenen Kolleginnen und Kollegen für eine zügige Beendigung des anhängigen Rechtsstreites Sorge zu tragen.
Nach den uns vorliegenden Informationen hat der Rechtsbeistand des Klägers nunmehr die Verwaltungsrechtsstreitigkeit für erledigt erklärt, mit der Folge, das Beförderungen zur Regierungshauptsekretärin/zum Regierungshauptsekretär ab sofort wieder möglich sind.
Wir gehen davon aus, dass die möglichen Beförderungen schnellstmöglich vollzogen werden und freuen uns für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen.
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Smith am 28. November 2015, 08:37 Uhr
...

Was wurde sonst noch erzielt?

Die seit 2009 im Zuge der Einführung der Erfahrungsstufen gegenüber des früheren Besoldungsdienstalters verschlechterte Situation bei der Einstellung von Beamten, die zunächst privat finanziert ein Masterstudium als Eingangsvoraussetzung mitbringen müssen, ohne dass zumindest ein teil der Qualifikationsvorsaussetzung als Vorerfahrungszeit anerkannt werden konnte, wird nun zum Teil korrigiert. Ab 2016 kann diesem Personenkreis dafür zumindest 2 Jahre (also eine Stufe) anerkannt werden. Dies führt zu einer um eine Stufe verbesserten Eingangsbesoldung. Leider bleibt diese Regelung Neueinstellungen vorbehalten. Diese Maßnahme hat das BMI im Alleingang überraschend in das Gesetz eingebracht.

Wir fordern hier eine Stufennachzeichnung für alle Beamten, die seit 2009 eingestellt wurden. Angesichts überschaubarer Zahlen an Einstellungen im höheren Dienst dürfte dies verwaltungstechnisch machbar sein. Zweitens stellt sich die Frage, warum dies auf Masterstudium beschränkt ist. Auch Bachelorabschlüsse insbesondere im technischen Dienst sind privat vorfinanzierte Einstellungsvoraussetzungen. Aus welchem Sachgrund wird hier unterschiedlich verfahren? In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass solche Qualifizierungszeiten ab 2016 bei der Einstellung von Soldaten wesentlich großzügiger behandelt werden. Hier tut sich eine Gerechtigkeitslücke auf. Der VBB wird hier am Ball bleiben.

...

Ich hoffe sehr dass der VBB da auch am Ball bleibt. Ich finde es zum Kotzen, dass mir der das Studium gar nicht angerechnet  wird. Hier ist außerdem die Rede vom Master aber was ist mit dem Dipl.-Ing.?
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: AllGeier am 28. November 2015, 09:17 Uhr

[/Quote]

Ich hoffe sehr dass der VBB da auch am Ball bleibt. Ich finde es zum Kotzen, dass mir der das Studium gar nicht angerechnet  wird. Hier ist außerdem die Rede vom Master aber was ist mit dem Dipl.-Ing.?


Bist du mD oder gD, Aufsteiger oder Laufbahnbewerber?
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Smith am 28. November 2015, 09:55 Uhr
Im gD und Laufbahnbewerber. Aber das spielt ja keine Rolle bei der Erfahrungsstufe.
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: AllGeier am 28. November 2015, 10:44 Uhr
Im gD und Laufbahnbewerber. Aber das spielt ja keine Rolle bei der Erfahrungsstufe.

Doch, find ich schon. Damit hast du recht, das Studium sollte dir anerkannt werden.

Vielleicht mal den Sachverhalt dem Verband der Bundeswehrfeuerwehr schildern. Es muss von mehreren Seiten auf den Missstand hingewiesen werden.

Gruß
AllGeier
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Alexander am 28. November 2015, 12:33 Uhr
Ich hoffe sehr dass der VBB da auch am Ball bleibt. Ich finde es zum Kotzen, dass mir der das Studium gar nicht angerechnet  wird. Hier ist außerdem die Rede vom Master aber was ist mit dem Dipl.-Ing.?
Ja mei, die handwerkliche Ausbildung die für den mD Vorraussetzung ist wird auch nicht anerkannt.
Ungerecht würde ich es finden wenn der, der im gD anfängt sein Studium anerkannt bekommen würde, der BM der Elektriker oder KFZ Mechatroniker gelernt hat, leer ausgeht.
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Smith am 28. November 2015, 16:26 Uhr
Ich hoffe sehr dass der VBB da auch am Ball bleibt. Ich finde es zum Kotzen, dass mir der das Studium gar nicht angerechnet  wird. Hier ist außerdem die Rede vom Master aber was ist mit dem Dipl.-Ing.?
Ja mei, die handwerkliche Ausbildung die für den mD Vorraussetzung ist wird auch nicht anerkannt.
Ungerecht würde ich es finden wenn der, der im gD anfängt sein Studium anerkannt bekommen würde, der BM der Elektriker oder KFZ Mechatroniker gelernt hat, leer ausgeht.

Du hast im Prinzip recht. Allerdings stehen die Zeiten in keiner Relation zu einander. Ich habe mein Studium in Regelzeit abgeschlossen und es hat bis zum Universitätsabschluss sechs Jahre gedauert. Eine handwerkliche Ausbildung dauert in der Regel nicht so lange...
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: SG am 28. November 2015, 18:27 Uhr
Und wo ist das Problem dass die Ausbildungszeiten der Handwerker auch anerkannt werden? 3,5 Jahre Regelausbildungszeit, sind zwar wenn man bedenkt wie alt die Erde ist bzw. ein Studium dauert ja nix, aber in Sachen Gleichheitsprinzip eigentlich dann auch anzuerkennen.

Ich weiß, heutzutage ist ein gelerntes Handwerk, im Gegensatz zum Abitur und Studium, leider nix mehr wert... Aber mich kotzen so herablassende Zwischentöne absolut an.

Nix für Ungut.

Gruß
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Smith am 28. November 2015, 19:23 Uhr
Und wo ist das Problem dass die Ausbildungszeiten der Handwerker auch anerkannt werden? 3,5 Jahre Regelausbildungszeit, sind zwar wenn man bedenkt wie alt die Erde ist bzw. ein Studium dauert ja nix, aber in Sachen Gleichheitsprinzip eigentlich dann auch anzuerkennen.

Ich weiß, heutzutage ist ein gelerntes Handwerk, im Gegensatz zum Abitur und Studium, leider nix mehr wert... Aber mich kotzen so herablassende Zwischentöne absolut an.

Nix für Ungut.

Gruß

Falls es sich herablassend für dich anhört möchte ich mich dafür entschuldigen. Das ist nicht meine Absicht gewesen und ich bin auch für eine Gleichbehandlung, egal welche Vorausbildung.
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: kardinal am 12. Juli 2016, 17:25 Uhr
Von der Facebook seite des VBB:

Stopp bei Beförderungen zum Amtsinspektor/in bzw. Hauptbrandmeister/in

Am Freitag der vergangenen Woche wurde der Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB) über einen Stopp der Beförderungen zum Amtsinspektor/Amtsinspektorin bzw. Hauptbrandmeister/Hauptbrandmeisterin in Kenntnis gesetzt.

Nach unseren Informationen ist dieser Beförderungsstopp Ausfluss einer gerichtlichen Anordnung. Ein beamteter Angehöriger der Bundeswehr hatte mittels eines Eilantrages vor einem Verwaltungsgericht diesen Stopp erwirkt. Hintergrund ist dem Vernehmen nach eine noch nicht eröffnete Beurteilung und die dadurch entstandene Besorgnis des Klägers, bei möglichen Beförderungen nicht berücksichtigt zu werden.

Nach Auskunft des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) ist man dort bemüht, die noch ausstehende Eröffnung der Beurteilung schnellstmöglich durchzuführen, sodass der bestehende Beförderungsstopp aufgehoben werden kann.

Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten.

Der VBB die Interessenvertretung für Beamtinnen und Beamte der Bundeswehr.
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Andichan am 14. Juli 2016, 20:07 Uhr
Nach dem oben stehenden Artikel von @kardinal, hat wohl keiner ne Meinung. Oder man sagt sich, dass auf Facebook schon genug geschrieben wurde. Nur bitte hinterher nicht meckern.
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: lampuser am 15. Juli 2016, 10:45 Uhr
Gemeinsames Vorgehen für die Bundeswehrfeuerwehr vereinbart

Der Verband der Bundeswehr Feuerwehr e.V. (VdBwF) und der Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB) haben eine weitere Intensivierung ihrer Zusammenarbeit vereinbart.

Anlässlich eines Gespräches am 14. Juli 2016, an dem neben den beiden Vorsitzenden Thomas Schönberger und Wolfram Kamm, auch der Vorsitzende des Fachbereiches Grundsatz und Soziales im VdBwF, Frank Holzhausen, teilnahm, wurden die Grundzüge eines gemeinsamen Positionspapiers erarbeitet. Beide Seiten waren der Auffassung, dass im Interesse der betroffenen Kolleginnen und Kollegen in der Bundeswehrfeuerwehr grundlegende Themen abgestimmt und - wenn möglich – gemeinsam nach innen und nach außen vertreten werden sollten.

Im Besonderen an den Beispielen: Infrastruktur der Feuerwachen, Dienstpostenbewertungen und die Durchlässigkeit zwischen den Laufbahngruppen wird die Notwendigkeit verzugslosen Handelns der Verantwortlichen im Verteidigungsressort erkennbar. Die Rahmenbedingungen müssen so angepasst und verbessert werden, dass die Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehrfeuerwehr auch für die Zukunft gewährleistet ist.

Positiv und als einen ersten Schritt in die richtige Richtung bewerten beide Verbände die Erhöhung des Personalumfanges im Rahmen der „Trendwende Personal".

Heute frisch von der FB-Seite
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Andichan am 02. September 2016, 17:25 Uhr
Aktuelles vom VBB und des VdBwF.

Kann hier nachgelesen werden. https://www.facebook.com/vbb.bund/posts/1326228877419415:0 (https://www.facebook.com/vbb.bund/posts/1326228877419415:0)

Im übriegen wird dort auch das Thema: "Modifizierung der Zugangsvoraussetzungen im Rahmen des Stellenbesetzungsverfahrens nach § 27 Bundeslaufbahnverordnung – hier: Absenken des „Zugangsamtes“ von A 9 nach A 8." angesprochen.

Hier: Ablaufverfahren Bundeslaufbahnverordnung. http://www.bakoev.bund.de/SharedDocs/Downloads/LG_2/Laufbahnwechsel.pdf?__blob=publicationFile (http://www.bakoev.bund.de/SharedDocs/Downloads/LG_2/Laufbahnwechsel.pdf?__blob=publicationFile)

Was aber am interessantesten wäre ist dieser Punkt: Absenken der besonderen Altersgrenze bei der Bundeswehrfeuerwehr auf das 60zigste Lebensjahr – siehe Regelungen im Bereich der Berufsfeuerwehren der Länder.

Nun, die meisten die bereits 25 Jahre oder mehr ihre Lebenkraft bei der Feuerwehr verbracht haben, sehnen sich wohl schon sehr nach ruhige Tage. Gerade auch, weil diese Arbeit in den vergangen 4-5 Jahren alles andere als leichter geworden ist. Das Herabsenken des Pensionseintrittsalters für Feuerwehrleute des Bundes sollte neben der derzeitigen Dienstpostenmischerei die oberste Priorität haben.


Gruß

Andichan
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Bordercolliefan am 05. September 2016, 11:57 Uhr
Ja, das nenne ich mal lohnenswerte Ziele. Es wundert mich, dass immer noch nicht mehr Feuerwehrleute den Weg zum Verband gefunden haben, in der Vergangenheit konnte doch eine Menge durchgesetzt werden. Ich hoffe, dass man den Verband aus dem Hauen und Stechen zur PersRat-Wahl herausnimmt. Wir sind für alle da! :)
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Andichan am 24. September 2016, 18:04 Uhr
Hallo Liebe Kolleginnen und Kollegen.

Habe auf der VBB-Seite von Facebook gleich drei interessante Artikel gefunden, die es wert sind zu lesen. Natürlich sind diese auch auf der offiziellen Seite zu finden.


Der VBB im Interviev mit Frau Ministerialdirektorin Alice Greyer-Wieninger (http://www.vbb.dbb.de/aktuelles/archiv_2016/160923_interview.html) , mit dem Abgeordneten Gädechens ( http://www.vbb.dbb.de/aktuelles/archiv_2016/160923_gaedchens.html ) und dem Branddirektor Carl-Werner Schmidt ( http://www.vbb.dbb.de/aktuelles/archiv_2016/160923_schmidt.html ).


Hinzu ist ein für alle nicht ganz unwichtiger Punkt zu erwähnen.

So heist es: "Der Rahmenvertrag zugunsten der Fahrer/innen von Dienstkraftfahrzeugen wurde von der Gothaer Versicherung gegenüber dem Bund zum 31. Dezember 2016 gekündigt. Das BMI sieht keine Notwendigkeit, einen neuen Rahmenvertrag abzuschließen."

Welche direkten Auswirkungen dies auf die Kollegen haben wird muss genauer betrachtet werden. Sicher ist, dass alle VBB Mitglieder eine Absicherung bereits mit ihrem Mitgliedsbeitrag haben. (http://www.vbb.dbb.de/pdf/2016/160923_wandzeitung_fahrer.pdf )



Und noch was ganz wichtiges für alle, die seit Monaten auf eine Beförderung warten.
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"Gute Nachricht - Beförderungen nach A 9m bald wieder möglich!

Das verwaltungsgerichtliche Verfahren, das zu einem Stopp der Beförderungen nach A 9m geführt hat, wurde nach Auskunft des BAPersBw eingestellt.

Wir setzen uns dafür ein, den Beförderungsstopp nun aufzuheben und schnellstmöglich rückwirkende Planstelleneinweisungen zu veranlassen. Da die Beurteilung des Klägers noch nicht abgeschlossen ist und die (rückwirkende) Einbeziehung des Klägers in die Beförderungsreihung geboten ist, prüft das BAPersBw aktuell, in welchem Umfang dies einer Wiederaufnahme der Beförderungen noch entgegensteht.

Aber der Startschuss für die Beförderungen kann nicht mehr lange auf sich warten lassen. Seit dem Stopp sind etwa 120 Planstellen* aufgelaufen, die für Beförderungen in Ämter der Besoldungsgruppe A 9m zur Verfügung stehen.

Wir bleiben mit Nachdruck dran.

*Dem stehen ca. 180 Kolleginnen und Kollegen gegenüber, die sich bereits bewährt haben und aktuell um die Beförderungen konkurrieren."
Titel: Antw:Neues vom VBB
Beitrag von: Flohfeuerwehr am 03. November 2016, 17:03 Uhr
Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. - VBB

Neuer Ärger bei A9m - Wieder Beförderungsstopp verfügt!
Entgegen der jüngst erhaltenen und optimistisch stimmenden Informationen zu einer Wiederaufnahme der Beförderungen nach A9m hat das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aus Anlass eines erneuten Antrages auf einstweiligen Rechtsschutz wieder einen Beförderungsstopp verfügt.
Unsere Vertreter im Hauptpersonalrat haben den Vorgang bereits mit dem Ziel einer schnellen Lösung im Sinne der betroffenen Kolleginnen und Kollegen aufgegriffen. Sobald weitergabefähige Informationen vorliegen, werden wir über den Fortgang berichten.
Titel: Antw:Neues vom VBB
Beitrag von: Flohfeuerwehr am 19. November 2016, 22:10 Uhr
Beförderungen nach A 9m endlich wieder möglich!

Das Bundesamt für das Personalmanagement hat mitgeteilt, dass der Beförderungsstopp für Beförderungen in Ämter nach Besoldungsgruppe A 9m aufgehoben werden konnte.

Veranlasste Ernennungen aus der Juni-Planstellenvergabe wurden freigegeben. Die betroffenen Stellen wurden aufgefordert, die möglichen Ernennungen auszusprechen, sofern inzwischen keine Tatsachen bekannt geworden sind, die diesen Maßnahmen entgegenstehen.

Leider stehen weiterhin nicht genügend Planstellen zur Verfügung, um sofort alle wartenden Kolleginnen und Kollegen nach A 9m befördern zu können. Beförderungen müssen daher weiterhin in Abhängigkeit von den Planstellen und nach Reihungen auf Grundlage der Bereichsvorschrift C-1410/12 vorgenommen werden.

Insoweit muss man Verständnis dafür haben, dass betroffene Kolleginnen und Kollegen auch mit gerichtlichen Maßnahmen versuchen, ihre Ansprüche auf sachgerechte Beförderungsauswahl durchzusetzen. Der VBB begrüßt, dass es vergleichsweise kurzfristig gelungen ist, eine Lösung zur Abwendung des zwischenzeitlichen Stopps aller Beförderungen zu finden.

Es bleibt Ziel des VBB, eine nachhaltige Verbesserung der Beförderungssituation zu erreichen. Neben einer ausreichenden Planstellenausstattung gehört hierzu eine Beschleunigung der Beurteilungen zur Schaffung belastbarer und tragfähiger Auswahlgrundlagen, soweit Reihungen auch in Zukunft unvermeidbar bleiben.
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Andichan am 24. Januar 2017, 12:32 Uhr
Hallo Kollegen,

vor nen paar Minuten hat der VBB auf seiner Facebookseite folgendes veröffentlicht:

>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
11. Änderungsverordnung zur Erschwerniszulagenverordnung – VBB fordert in diesem Zusammenhang neue Zulage für das Ausbildungspersonal der Bundeswehrfeuerwehren

Der Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB) befürwortet das Vorhaben der Elften Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung, Zulagen für besonders belastete Beamte und Soldaten zu erhöhen beziehungsweise neu einzuführen.

Jedoch mussten wir feststellen, dass bei den neu aufgenommenen Tatbeständen der bisher nicht erfassten Erschwernisse die Kolleginnen und Kollegen der Bundeswehrfeuerwehr nicht berücksichtigt wurden, die für die Ausbildung zuständig sind.

Der Verband der Beamten der Bundeswehr bittet daher um Ergänzung des Entwurfs um eine neue Zulage für das Personal der Feuerwehren des Bundes als Ausbilder an der Schule ABC-Abwehr und Gesetzliche Schutzaufgaben und an anderen Ausbildungseinrichtungen der Streitkräfte, die überwiegend als Ausbildungspersonal für den Feuerwehreinsatzdienst verwendet werden.

Dabei sollen folgende Tätigkeiten berücksichtigt werden:
• praktische Ausbildung in der Brandbekämpfung unter realen Bedingungen
• praktische Ausbildung in der Rettung aus Höhen und Tiefen.

Dies entspricht inhaltlich der Regelung einer Zulage für hauptberufliches Feuerwehrpersonal des Landes Sachsen-Anhalt.

Praktische Ausbildung in der Brandbekämpfung unter realen Bedingungen ist die Durchführung von Übungen in Einrichtungen, mit denen die speziellen Situationen eines Einsatzes simuliert werden Dazu zählen insbesondere Sichtbehinderung durch Brandrauch, hohe Wärmeentwicklung (bis zu 6000°C), offenes Feuer, Rauchgasexplosionen, enge Räume, Beteiligung brennender Fahrzeuge oder mögliches Vorhandensein von
Gefahrgut in mobilen und ortsfesten Brandsimulationsanlagen.

Das Ausbildungspersonal führt und beaufsichtigt die Lehrgangsteilnehmer und ist dabei ständig den beschriebenen Bedingungen ausgesetzt. Schutzkleidung und Atemschutzgerät haben ein Eigengewicht von insgesamt ca. 25 kg. Hinzu kommen Einrichtungen zur Bedienung der Simulationsanlage sowie eine Wärmebildkamera, um die Sichtbehinderung durch Rauch teilweise zu kompensieren.

Die Ausbilder unterliegen diesen Bedingungen zum Teil deutlich länger und häufiger als üblicherweise im Feuerwehreinsatz. Neben den körperlichen Erschwernissen, führt die Verantwortung für eine Gruppe unerfahrener Lehrgangsteilnehmer zu einer psychischen Belastung, die dem Einsatzdienst mindestens vergleichbar ist.

Die Ausbildung in der Rettung aus Höhen ist für den Ausbilder außergewöhnlich körperlich und psychisch belastend, da er ständig Höhenunterschiede zu überwinden, den eigenen Standort anzupassen und sich selbst gegen Absturz zu sichern hat, um die Ausbildungsgruppe insgesamt beaufsichtigen und anleiten zu können.

Die Ausbildung in der Rettung aus Tiefen erfordert z.B. das Eindringen in enge Schächte oder beschädigte, teilweise verschüttete Räume. Bei Problemen, wie etwa plötzlicher Platzangst von Lehrgangsteilnehmern hat der Ausbilder unverzüglich für sicheren Ausstieg zu sorgen.

Insofern handelt es sich bei der Ausbildung nicht nur um eine reine Vermittlung von Lehrstoff, sondern die Kolleginnen und Kollegen erfüllen den Tatbestand der „besonderen Belastung“, wie sie die Erschwerniszulagenverordnung eben gerade verlangt. Folglich bedarf es einer Erfassung der zuvor geschilderten Tatbestände im vorliegenden Verordnungsentwurf und einer entsprechenden zukünftigen Abgeltung.

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Wie seht Ihr die Sache?

Es ist doch so, dass auch die Ausbilder die Feuerwehrzulage ebenso erhalten müssten, wie die übrigen Kollegen.
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Knoller am 26. Januar 2017, 10:40 Uhr
Absolut richtig und schon längst überfällig. Es ist nicht nachvollziehbar warum andere Teilbereiche Ausbilder - Zulagen bekommen, die Feuerwehr aber nicht. Dieses Problem war schon 2006 ein Thema, als ich noch Hörsaalleiter in Stetten war.

Knoller
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Alexander am 26. Januar 2017, 11:04 Uhr
Absolut richtig und schon längst überfällig. Es ist nicht nachvollziehbar warum andere Teilbereiche Ausbilder - Zulagen bekommen, die Feuerwehr aber nicht. Dieses Problem war schon 2006 ein Thema, als ich noch Hörsaalleiter in Stetten war.

Knoller

1. Wußte ich gar nicht das die Feuerwehrzulage als Erschwerniszulage zählt.
2. Die Feuerwehrzulage ist eine Stellenzulage und wenn man nun ins BBesG schaut steht da explizit.

10. Zulage für Beamte der Feuerwehr
(2) Durch die Stellenzulage werden die Besonderheiten des Einsatzdienstes der Feuerwehr, insbesondere der mit dem Nachtdienst verbundene Aufwand sowie der Aufwand für Verzehr mit abgegolten.

So, nun meine Frage, auch wenn ich mich nun unbeliebt mache.
Wo hat der Ausbilder Nachtdienst und zusätzlich dadurch einen erhöhten Aufwand am Verzehr?

Wie man sieht gibt es die Feuerwehrzulage nicht aufgrund der psychischen Belastung oder extremer Hitze, sondern aufgrund der Besonderheiten die der Dienst auf der Wache mitsich bringt.
Und wenn ich mich nicht total irre hat sich hier der VBB nicht gerade mit Ruhm bekleckert.
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: El-Duderino am 26. Januar 2017, 18:05 Uhr
Deshalb sollen die Ausbilder auch keine Feuerwehrdienstzulage sondern eine Erschwerniszulage erhalten...

Die gedachte Höhe ist ja noch nicht bekannt.
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Alexander am 27. Januar 2017, 12:35 Uhr
Deshalb sollen die Ausbilder auch keine Feuerwehrdienstzulage sondern eine Erschwerniszulage erhalten...
Mag sein, dennoch ist die Argumentationskette mit dem Vergleich der Einsatzkräfte dann falsch.

Und ob hier die "Büchse der Pandora" wegen ein "paar" Ausbildern aufgemacht wird, wage ich zu bezweifeln, wenn man das gezerre um die Feuerwehrzulage der Arbeitnehmer anschaut.

Wenn man sich diesen Teil der Erschwerniszulagenverordnung anschaut.

§ 23n Zulage für besondere Erprobungs- und Versuchsarbeiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
(1) Beamte und Soldaten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung, die

3.    bei Erprobungs- und Versuchsarbeiten mit festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen, bei Brand-, Abbrand- oder Explosionsversuchen mit Brand-, Nebel- oder Flammkampfmitteln eingesetzt werden sowie unter Hitze- oder Flammschutzanzügen starker Hitzeentwicklung ausgesetzt sind, erhalten eine Zulage in Höhe von 85,90 Euro monatlich,

(2) Die Zulage wird nur gewährt, wenn die Tätigkeiten in häufiger Wiederholung ausgeübt werden und zu den regelmäßigen Aufgaben im Rahmen des normalen Dienstablaufs gehören. Personen, die überwiegend eine Lehr- oder Verwaltungstätigkeit ausüben, erhalten keine Zulage.

Hier wurden Lehrkräfte explizit ausgenommen.
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: El-Duderino am 27. Januar 2017, 13:02 Uhr
Schön und hier

Bundesbesoldungsgesetz Anlage I Zulagen - II Stellenzulagen werden Ausbilder expliziz einbezogen.

Das ist alles Verhandlungssache und deshalb ist der VBB, auch völlig zurecht.




5a. Zulage für Beamte und Soldaten im militärischen Flugsicherungsbetriebsdienst, Einsatzführungsdienst und Geoinformationsdienst der Bundeswehr
(1) Eine Stellenzulage nach Anlage IX erhalten Beamte und Soldaten, die im militärischen Flugsicherungsbetriebsdienst, im Einsatzführungsdienst und im Geoinformationsdienst der Bundeswehr verwendet werden

1.
    als Flugsicherungskontrollpersonal in

    a)
        Flugsicherungssektoren,
    b)
        Flugsicherungsstellen,
    c)
        einer Lehrtätigkeit an einer Schule,



Natürlich darf die Erschwerniszulage nicht Feuerwehrdienstzulage heißen.
Aber man kann sie ja Ausbilderzulage - Feuerwehrpersonal nennen oder so.

Und dann kann man doch die Erschwernis entsprechend der Beanspruchung entlohnen.

Spricht ja erstmal nix dagegen oder?

Wenn es allerdings nur darum geht, dass man den Kollegen in Stetten das Geld nicht gönnt oder es gerne selber hätte klinke ich mich hier aus der Diskussion aus.
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Alexander am 27. Januar 2017, 13:29 Uhr
Schön und hier

Bundesbesoldungsgesetz Anlage I Zulagen - II Stellenzulagen werden Ausbilder expliziz einbezogen.

Das ist alles Verhandlungssache und deshalb ist der VBB, auch völlig zurecht.

5a. Zulage für Beamte und Soldaten im militärischen Flugsicherungsbetriebsdienst, Einsatzführungsdienst und Geoinformationsdienst der Bundeswehr
(1) Eine Stellenzulage nach Anlage IX erhalten Beamte und Soldaten, die im militärischen Flugsicherungsbetriebsdienst, im Einsatzführungsdienst und im Geoinformationsdienst der Bundeswehr verwendet werden

1.
    als Flugsicherungskontrollpersonal in

    a)
        Flugsicherungssektoren,
    b)
        Flugsicherungsstellen,
    c)
        einer Lehrtätigkeit an einer Schule,



Natürlich darf die Erschwerniszulage nicht Feuerwehrdienstzulage heißen.
Aber man kann sie ja Ausbilderzulage - Feuerwehrpersonal nennen oder so.

Und dann kann man doch die Erschwernis entsprechend der Beanspruchung entlohnen.

Spricht ja erstmal nix dagegen oder?

Wenn es allerdings nur darum geht, dass man den Kollegen in Stetten das Geld nicht gönnt oder es gerne selber hätte klinke ich mich hier aus der Diskussion aus.

1. Mir ist eigentlich völlig egal wer wieviel Geld bekommt oder wer welche Zulage bekommt.
Ich hab nichts davon wenn einer mehr bekommt oder nichts bekommt. Ich muss das nicht zahlen und ich bekomm auch keine Provision.
2. Ich wollte damit nur verdeutlichen das der VBB in meinen Augen ganz schön daneben gegriffen hat.
Gerade so ein Verband wie der VBB sollte wissen was er fordert und wie er es fordert und sollte Stellenzulagen und Erschwernisszulagen nicht durcheinander bringen.
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: AllGeier am 27. Januar 2017, 17:16 Uhr
@Alexander
Das ist doch Erbsenzählerei!
Ganz ehrlich!
In der A-1454/1 sind die Stellen- und Erschwerniszulagen zusammengefügt. Daher rührt wahrscheinlich der Fauxpas des VBB.
Nimms mir nich krumm!

Meiner Meinung nach sollten die Kollegen an der Schule die Feuerwehrdienstzulage bekommen, da die auch für die Sicherheit der Lehrgangsteilnehmer gerade stehen. Die haben mehr Atemschutz auf, wie jeder andere. Sollte zusätzlich noch eine Ausbilderzulage möglich sein........., bezahlen! Auch muss die besondere Altersgrenze für diese Kollegen gelten! Nur so, bekommt man gutes Personal, bzw. hält es dort!

Und zu deiner Argumentation: Nachtdienst wird durch den "DZUZ" ausgeglichen!
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Alexander am 27. Januar 2017, 19:05 Uhr
@Alexander
Das ist doch Erbsenzählerei!
Ganz ehrlich!
In der A-1454/1 sind die Stellen- und Erschwerniszulagen zusammengefügt. Daher rührt wahrscheinlich der Fauxpas des VBB.
Nimms mir nich krumm!
Ach, das nehme ich dir nicht krumm, warum auch. :-)

Meiner Meinung nach sollten die Kollegen an der Schule die Feuerwehrdienstzulage bekommen, da die auch für die Sicherheit der Lehrgangsteilnehmer gerade stehen. Die haben mehr Atemschutz auf, wie jeder andere. Sollte zusätzlich noch eine Ausbilderzulage möglich sein........., bezahlen! Auch muss die besondere Altersgrenze für diese Kollegen gelten! Nur so, bekommt man gutes Personal, bzw. hält es dort!
Da magst du zum Teil recht haben.
Das Problem ist man kann nicht einfach nur immer fordern.
Denn wenn die Ausbilder in Stetten, die Atemschutz aufhaben eine Zulage etc zusätzlich wollen, kommt der nächste und fordert ein Zulage wegen was anderem.
Irgendwann verlangen dann Soldaten und Beamte pauschal ein Zulage, weil sie auch unterrichten etc. (Seis in Stetten, Oberammergau oder sonstigen Ausbildungsstätte.)
Man kann eben leider nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

Und zu deiner Argumentation: Nachtdienst wird durch den "DZUZ" ausgeglichen!
Das ist nicht meine Argumentation, sondern so wie ich es geschrieben habe das Argument der Feuerwehrzulage wie es im Bundesbesoldungsgesetz steht.

Edit: Und ich schreibe das hier rein objektiv und nicht weil ich irgendwelche Zulagen jemand nicht gönne.
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: AllGeier am 27. Januar 2017, 22:25 Uhr
Dann sprichst zu also auch dem Leiter, sowie den Kollegen der TD Feuerwachen die Feuerwehrzulage ab!
Nicht schlecht............
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Alexander am 28. Januar 2017, 08:55 Uhr
Dann sprichst zu also auch dem Leiter, sowie den Kollegen der TD Feuerwachen die Feuerwehrzulage ab!
Nicht schlecht............
Nochmal ...
Wieso ich?
So stehts im Gesetz.
Das ist nicht meine Meinung.

Weißt du ...

Edit: Und hör bitte auf mir irgendwelche Dinge zu unterstellen. Sowas finde ich nämlich unkameradschaftlich.

Diese Aktion erinnert mich irgendwie an 2011 oder 2012.
Als sich welche aufgelehnt haben, sie wollen die Mehrarbeit komplett ausbezahlt haben, einschließlich der anderen 50% der Bereitschaftszeit und klagten. Auch zum Teil mit Erfolg.
Was kam raus?
Viele waren danach schlechter gestellt als vorher.
Und auch hier wird es wenn es blöd läuft passieren.
Die in den Ämtern haben bessere Rechtsanwälte als die anderen.
Wenn man was fordert, kann es auch passieren, das die Grundlage, warum etwas gefordert wird auf dem Prüfstand kommt.
Und die Grundlage für die Feuerwehrzulage ist nunmal wie es im Gesetz steht insbesondere der Nachtdienst und der erhöhte Aufwand der Verpflegung.
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: AllGeier am 28. Januar 2017, 09:11 Uhr
Ganz einfach, weil du das seit einigen Posts machst!
Ich dachte immer die Feuerwehr ist eine Solidargemeinschaft wie es sie selten wo anderst gibt. Hier sollte nicht was in Frage gestellt werden, sondern für die anderen eingestanden und gekämpft werden!

So....., mehr werde ich hierzu nicht schreiben. Ich wundere mich nur noch!
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Alexander am 28. Januar 2017, 09:30 Uhr
Ganz einfach, weil du das seit einigen Posts machst!
Interessant.
Ich lese das mit keiner Silbe das ich den TD Feuerwachen und den Leitern die Feuerwehrzulage aberkennen will.
Aber bevor hier weiter schon fast rufschädigende Äußerungen über mich hier geschrieben werden, schreib ich hier gar nichts mehr.
Schönen Zeit noch zusammen.
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: a2schit am 28. Januar 2017, 13:16 Uhr
wenn es das System hergiebt, warum sollen sie diese Zulage nicht erhalten?
In anderen Bundesländern bekommt man zum Beispiel dies Zulage nur, wenn man am Einsatzdienst teilnimmt, also die Disponenten die ausschließlich in der Leitstelle sind, erhalten diese nicht..... zumindest offiziel. Kann der Dienstherr aber auch selbstentscheidend ändern.....
Wenn es das System hergiebt... klar.....
Nein sagen meist nur die Neider.........
Oder die Ko........kacker
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: AllGeier am 28. Januar 2017, 17:42 Uhr
Ganz einfach, weil du das seit einigen Posts machst!
Interessant.
Ich lese das mit keiner Silbe das ich den TD Feuerwachen und den Leitern die Feuerwehrzulage aberkennen will.
Aber bevor hier weiter schon fast rufschädigende Äußerungen über mich hier geschrieben werden, schreib ich hier gar nichts mehr.
Schönen Zeit noch zusammen.

Also rufschädigend ist dies sicherlich nicht! Wenn du das so siehst, entschuldige ich mich hiermit!!!

Aber mal wirklich, auch wenn du dies sicherlich nicht buchstabengetreu geschrieben hast, ist es doch sinngemäß so zu verstehen. Ich glaube auch, dass dies durch die Mehrheit der Mitleser auch so gesehen wird!

Ich denke wir sollten es dabei belassen!

Beim nächsten persönlichen aufeinandertreffen geht das erste Getränk auf mich!
"Wenn sich da jetzt so manch einer Hoffnungen macht, dies gilt ausnahmslos nur für Alex!" ;)
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Andichan am 28. Januar 2017, 18:33 Uhr
wenn es das System hergiebt, warum sollen sie diese Zulage nicht erhalten?
In anderen Bundesländern bekommt man zum Beispiel dies Zulage nur, wenn man am Einsatzdienst teilnimmt, also die Disponenten die ausschließlich in der Leitstelle sind, erhalten diese nicht..... zumindest offiziel. Kann der Dienstherr aber auch selbstentscheidend ändern.....
Wenn es das System hergiebt... klar.....
Nein sagen meist nur die Neider.........
Oder die Ko........kacker

Hey Hey, male nicht den Teufen an die Wand.

Da waren die Herren und Damen Kollegen schon einmal drann.
War damals selbst schriftlich unterrichtet worden, dass ich die FwZulage wg. DP Dispo aberkannt bekommen sollte.
 Damals hatte ich gesagt: Keine FwZulage dann auch kein Einsatzdienst mehr.
Eben nur noch Dispo.

Das hat wohl doch einen zu denken gegeben und es wurde schnell wieder zurückgerudert.



Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Andichan am 28. Januar 2017, 18:36 Uhr

[/quote]

Beim nächsten persönlichen aufeinandertreffen geht das erste Getränk auf mich!
"Wenn sich da jetzt so manch einer Hoffnungen macht, dies gilt ausnahmslos nur für Alex!" ;)
[/quote]

Kannste knicken. Angebot ist Angebot. Sag nur wo und wir sind da!  8)

PS: Im März 27. - 31.01,  IT- Forum in SoHo. Bestell ma schon nen Tisch.
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: AllGeier am 28. Januar 2017, 19:02 Uhr
Bin ich in Stetten 😉
Sonst gerne.
Titel: Antw: Neues vom VBB
Beitrag von: Andichan am 28. Januar 2017, 19:17 Uhr
klappt aber auch nix mehr, in diesem Laden.
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