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Autor Thema: Übernahme durch BaIUD, Personalrechtliche Vetretung ?  (Gelesen 11473 mal)

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  • Karsie

    • Weiß schon was...
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    • Letzter Login :14. Dezember 2022, 15:01 Uhr
    Guten Morgen zusammen,

    seit Tagen geistert mir da was durch den Kopf.
    Wenn eine Feuerwehr Materiell sowie Personell dem BaIUD unterstellt wird wie verhält sich das mit der Personalvetretung.
    Die Beamten werden dann ja nicht mehr durch ihren örtlichen Personalrat vetreten werden können, da sie dem Standort nicht mehr "zu gehörig" sind sondern durch die IUD dem Standort zur Verfügung gestellt werden.
    Dieses wir in einem sogenannten Leistungsvertrag geregelt.

    Da alle Feuerwehrleute irgendwann in dem BaIUD aufgehängt sind, gehe davon aus das auch dort der Personalrat sitzen wird.
    Ein Personalaufwuchs von mehr als 50% bedeutet auch immer eine Neuwahl des Personalrates.
    Wird es jetz hingenommen das erst nach Übernahme aller Feuerwehren der Gesamtpersonalrat neu gewählt wird oder wählt man alle, was weiß ich Zeiträume neu ?

    Wird der Feuerwehrmann "A" so lange von einem PersRat vetreten den er nie für sich gewählt hat ?
    Wie nehme ich mein Kontaktrecht mit dem PersRat wahr ?
    Kann ich zu ihm hinfahren ( nach Sonthofen, für die Kollegen von der Ostsee ein Kurzurlaub ) ?
    Kommt der PersRat zu uns um sich vorzustellen ?
    Oder wird und das Recht der Personalvertretung, wie vieles andere, auch genommen ?

    Habt ihr, die ihr bereits unterstellt seit, Erfahrungen ?

    Ich finde das das kein unwichtiges Thema ist.
     



    Grisu75

    Antwort #1 am: 15. September 2013, 09:23 Uhr
    Soviel ich weiß, sind doch schon alle Feuerwehren dem BAIUD unterstellt, da dies nur ein Nachfolger des SKUKDO ist. Erst durch die Übernahme durch Sonthofen werden wir aus unserem ursprünglichen Unterstellungsverhältnis herausgelöst.  :dry: oder nicht??
    Wenn jeder nur an sich denkt, ist auch an alle gedacht ;)
     


    montimont

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    • Letzter Login :18. September 2023, 19:46 Uhr
    Antwort #2 am: 15. September 2013, 14:06 Uhr
    Guten Morgen zusammen,

    bis zur Übernahme der Feuerwehr Materiell sowie Personell zuständigkeit Örtl. Personalrat !

    danach entweder RECHTZEITIGER Antrag auf Eigenständigkeit beim Personalrat BaIUD Sonthofen,
    oder automatisch Persoanlrat BaIUD Sonthofen.
     


    lampuser

    Antwort #3 am: 08. November 2013, 23:41 Uhr
    Wir haben nun einen Antrag auf Verselbständigung gestellt.

    Sobald dieser bestätigt wird, können wir einen eigenen PR für unsere Wache wählen, der uns dann vertritt und mit dem Zentrum oder wen auch immer zusammenarbeiten soll.
     



    daskleine arschloch

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    • Letzter Login :27. April 2017, 11:32 Uhr
    Antwort #4 am: 23. Dezember 2013, 22:53 Uhr
    Moin,
    der Antrag auf den eigenständigen Personalrat mußte bis 17.12.2013 in Sonthofen sein.
    Da war am 09.12. die konstituierende Sitzung.
     


    iDroc

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    • Letzter Login :04. März 2020, 14:51 Uhr
    Antwort #5 am: 24. Dezember 2013, 08:34 Uhr
    Natürlich nur für die die schon übernommen worden sind. Alle anderen können einen Wahlvorstand wählen wenn es soweit ist. Besser natürlich man hat den schon in petto.
    Mit freundlichen Grüßen iDroc
     


    Beaker

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    • Letzter Login :05. Februar 2014, 18:34 Uhr
    Antwort #6 am: 24. Dezember 2013, 11:25 Uhr
    es ist nach meinem Wissen so:

    die Wache die noch nicht übernommen ist zum Zeitpunkt der Aufstellung ÖPR Sonthofen verliert seine eigene personalrechtliche Vertretung bei Übernahme!

    Mit Übernahme ist jede Feuerwache nur noch eine Teileinheit, vorher eigenständige Dienststelle!

    Einzige Möglichkeit für eine vorzeitige Verselbstständigung und Wahl ÖPR vor Ort:

    ÖPR Sonthofen löst sich auf (warscheinlich nach Übernahme aller Wachen) und dann kann verselbstständigt werden und Neuaufstellung erfolgen!
     


     

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