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Autor Thema: Redaktionsverhandlung Entgeldordnung ?  (Gelesen 8722 mal)

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  • Beitrag Starter
  • Karsie

    • Weiß schon was...
    • **
    • Beiträge: 140
    • Dankeschön: 22 mal
    • Letzter Login :14. Dezember 2022, 15:01 Uhr
    am: 27. März 2014, 20:26 Uhr
    N´abend Kollegen,

    auf der Homepage des Verbandes der Bundeswehrfeuerwehr e.V. läuft ein Text durch, mit dem Inhalt:

    Redaktionsverhandlungen mit dem Bund zur Entgeldordnung abgeschlossen[/i]

    Was verbirgt sich da hinter ?
     



    Andichan

    Antwort #1 am: 27. März 2014, 21:06 Uhr
    Nabend @Karsie,

    diese Laufschrift auf deren Webseite ist schon ne ganze Weile da. Es handelt sich um die Entgeltordnung Bund Tarifvertrag Beschäftigte.

    Das steht auf www.verband der Bundeswehrfeuerwehren.de
    Zitat
    Die Unterschriftsfassungen der Tarifverträge sind in der Anlage beigefügt. Es handelt sich um

    - den Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum TVöD,
    - den Änderungstarifvertrag Nr. 16 zum TVöD – Besonderer Teil Verwaltung,
    - den Änderungstarifvertrag Nr. 7 zum TVÜ-Bund,
    - den Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) mit der Entgeltordnung als Anlage 1 und den Richtlinien für verwaltungseigene Prüfungen als Anlage 2 sowie
    - den Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag für die Beschäftigten sowie die Auszubildenden der Forschungszentrum Jülich GmbH.

    Änderungen für Arbeitnehmer bei Bundeswehr-Feuerwehren siehe: Seite 218 und 219



    Hm, irgendwie klppt das uploaden nicht ganz.  :unsure:  :dry:  :huh:

    Hier mal nen LINK zum Nachlesen und so weiter.

    www.BMI.de

    Und hier der Downloadlink der PDF-Datei:  ver.di TV

    Hoffe, dass Du jetzt gut schlafen kannst.
    Ich diene nicht der Ehre willen.
     


    Disponent

    Antwort #2 am: 01. April 2014, 11:13 Uhr
    @Karsi

    In der neuen Entgeltordnung Teil IV Abs 8 sind die neuen Tatigkeitsmerkmale für den fwt Dienst in den BW Feuerwehren aufgelistet.
    Die Dienststellen sind von den BwDLz`en angeschrieben worden und die Kollegen die zur Höhergruppierung in Betracht kommen müssen einen Antrag stellen.

    Beispiel:
    TrpFhr noch in EG 6 eingruppiert hat die Möglichkeit nach EG 7 höhergruppiert zu werden.
    Voraussetzung: B III- Lehrgang u. DP-Inhaber Truppführer.
    Das gleiche gilt für den Disponenten.

    Wenn die Dienststelle noch nicht angeschriebn worden ist, frag beim zuständigen DLz nach.
    Bei uns ist das Anschreiben bzw die Mitteilung vor zwei Wochen hereingekommen. ( sollte in OBK sein)
     


     

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